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Sexualpädagogik ist Kinderschutz

Der häufigste Einwand gegen Sexualkunde lautet, sie sexualisiere Kinder. Die Forschung stützt diesen Einwand nicht. Interessanter ist die Gegenfrage: Wie viel Schutz darf man von einem Kind eigentlich erwarten?

Von Ben Kneubühler, Institutsleiter des ISP Zürich
Stand: September 2026

In jeder Debatte über Sexualkunde in der Primarschule kommt der Satz irgendwann: Man solle die Kinder Kinder sein lassen. Der Satz klingt fürsorglich, und die Menschen, die ihn sagen, meinen ihn meistens auch so.

Er hat nur einen Haken. Er unterstellt, dass Kinder ohne sexuelle Bildung unberührt bleiben. Das trifft nicht zu, und die Schweizer Zahlen zeigen recht genau, wie sehr es nicht zutrifft.

«Frühsexualisierung» ist der Vorwurf, Sexualkunde bringe Kindern sexuelle Inhalte zu früh nahe und schade ihnen damit. Umfassende sexuelle Bildung meint dagegen altersgerechte Bildung über Körper, Gefühle, Beziehungen, Rechte und Schutz, wie sie die WHO und die UNESCO beschreiben. Ob sie Kindern schadet oder sie schützt, ist eine empirische Frage, und sie ist gut untersucht.

Was in der Schweiz tatsächlich passiert

Die belastbarste landesweite Erhebung zu sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche stammt aus der Optimus-Studie, publiziert 2012. Befragt wurden rund 6’700 Schülerinnen und Schüler der neunten Klasse, zwischen September 2009 und Mai 2010, in einer national repräsentativen Stichprobe.

15 Prozent der Befragten hatten mindestens einen sexuellen Übergriff mit Körperkontakt erlebt: 22 Prozent der Mädchen und 8 Prozent der Jungen. Zu Geschlechtsverkehr mit Penetration gezwungen wurden nach eigener Angabe 3 Prozent der Mädchen und 0,5 Prozent der Jungen. Bei weiteren 5 Prozent der Mädchen kam es zumindest zum Versuch, eine Zahl, die grösser ist als die erste und trotzdem kaum zitiert wird.

Die Studie rechnet das selbst vor: In einer Schweizer Abschlussklasse mit 21 Schülerinnen und Schülern sind es durchschnittlich zwei bis drei, die einen sexuellen Übergriff mit Körperkontakt erlebt haben. Sie sitzen dort unabhängig davon, ob die Schule Sexualkunde erteilt.

Ein Befund verändert das Bild am stärksten. Bei Jugendlichen geht ein grosser Teil der Übergriffe von Gleichaltrigen aus. In der Fachpublikation zur Studie nannten mehr als die Hälfte der betroffenen Mädchen und über 70 Prozent der betroffenen Jungen jugendliche Täter. Für jüngere Kinder stellt der Bericht ausdrücklich etwas anderes fest: Sie werden häufig im engeren Familienkreis missbraucht, vom Bruder, vom Vater, von der Mutter, vom Onkel oder einem den Eltern nahestehenden Freund. Wer den Befund zu Gleichaltrigen auf die Primarschule überträgt, liest die Studie falsch.

Die Daten sind alt, und das gehört ausgesprochen. Eine neuere landesweite Erhebung fehlt. Für den Kanton Zürich gibt es neue Zahlen: In einer Befragung der ZHAW an 33 Schulen im Schuljahr 2023/24 gibt ein Viertel der Befragten an, sexuelle Gewalt erlebt zu haben, meist durch Gleichaltrige oder andere Personen ausserhalb der Familie. Die Zahlen sind wegen anderer Fragen nicht direkt mit Optimus vergleichbar.

Und wenn eines dieser Kinder etwas erzählt? Das ist die Frage, die Lehrpersonen wach hält. Zuhören, glauben, nicht ausfragen. Kinderschutz Schweiz formuliert es so: «Fragen Sie das Kind nicht aus, um die Gefahr der Suggestion zu vermeiden.» Nicht versprechen, es für sich zu behalten. So wörtlich wie möglich notieren, was das Kind gesagt hat, mit Datum. Keine Konfrontation der beschuldigten Person durch die Schule. Und nicht allein weitermachen: Fachpersonen aus Bildung und Erziehung sind seit 2019 zur Meldung an die Kindesschutzbehörde verpflichtet, wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung bestehen und sie nicht selbst Abhilfe schaffen können (Art. 314d ZGB). Die Pflicht erfüllt auch, wer der vorgesetzten Person meldet, also in der Schule meist der Schulleitung.

Warum Wissen schützt

Sexuelle Übergriffe folgen typischen Mustern: Vertrauensaufbau, schrittweise Grenzverschiebung, Geheimhaltung, Ausnutzung von Scham und Sprachlosigkeit. Jedes dieser Muster hat eine pädagogische Gegenseite.

Ein Kind, das Vulva, Penis, Hoden und Scheide benennen kann, kann beschreiben, was passiert ist. Ein Kind ohne diese Wörter muss auf Umschreibungen ausweichen, die Erwachsene missverstehen. Empirisch belegt ist dieser einzelne Zusammenhang kaum; die Standards der WHO nennen die korrekten Begriffe für die Körperteile trotzdem ausdrücklich als Lernziel.

Ein Kind, das gelernt hat, dass es über den eigenen Körper bestimmt, erkennt eine Grenzüberschreitung früher als eines, dem beigebracht wurde, Erwachsenen zu gehorchen und die Tante zur Begrüssung zu küssen, auch wenn es nicht will.

Ein Kind, das weiss, dass es Geheimnisse gibt, die man erzählen darf und muss, kennt die zentrale Täterstrategie. Das schützt es nicht vor dem Übergriff, aber es erhöht die Chance, dass es spricht. Geheimhaltung ist keine Nebenbedingung von Missbrauch, sie ist seine Voraussetzung.

Und ein Kind, das erfahren hat, dass Erwachsene über Sexualität sachlich sprechen können, weiss, an wen es sich wenden kann. Eine systematische Übersicht zur Offenlegung kommt zu genau diesem Schluss: Wer Kindern altersgerechte Informationen über sexuellen Missbrauch gibt und sie danach fragt, erleichtert es ihnen, sich anzuvertrauen.

Was Kinder in welchem Alter lernen

Die Altersfrage ist der wunde Punkt jeder Debatte, deshalb hier konkret nach der Matrix der Standards für die Sexualaufklärung in Europa von WHO-Regionalbüro und BZgA.

  • Bis vier Jahre: Körperteile benennen, woher kommen die Babys, verschiedene Arten, Kind einer Familie zu werden, Ja oder Nein sagen, eigene Grenzen ausdrücken, zwischen guten und schlechten Geheimnissen unterscheiden. Und das Drei-Stufen-Modell: Nein sagen, weggehen, mit einer Vertrauensperson sprechen.
  • Vier bis sechs Jahre: Freundschaft, unterschiedliche Familien und Beziehungen, das Drei-Stufen-Modell vertiefen.
  • Sechs bis neun Jahre: körperliche Veränderungen wie Menstruation und Ejakulation, Grundbegriffe der Verhütung, Liebe und Verliebtsein, und wie Sex in den Medien und im Internet dargestellt wird.
  • Neun bis zwölf Jahre: die frühe Pubertät, Verhütung und ihre Anwendung, Lust und Masturbation, der Unterschied zwischen Sexualität im wirklichen Leben und in den Medien.

Offenheit ist bei der jüngsten Gruppe nötig, weil sonst der Eindruck entsteht, wir liessen etwas weg. Die Standards nennen für sie unter dem Bereich «Sexualität» auch «Vergnügen und Lust, den eigenen Körper zu berühren, frühkindliche Masturbation». Das steht dort nicht als Unterrichtsziel, sondern als Entwicklungstatsache: Kleinkinder berühren sich, und der Text sagt Erwachsenen, wie sie darauf reagieren sollen, ohne Beschämung und mit einer Regel darüber, wo man das tut. Wer das für Frühsexualisierung hält, kritisiert die Reaktion der Erwachsenen, nicht das Verhalten der Kinder.

Die Standards sind ein Referenzrahmen, kein Schweizer Lehrplan. Der Lehrplan 21 setzt den eigentlichen sexualkundlichen Unterricht laut D-EDK «gegen Ende der Primarstufe (5./6. Schuljahr)» an. Zu diesem Zeitpunkt haben einige Kinder sexuelle Darstellungen im Netz bereits gesehen: Nach EU Kids Online Schweiz 2025 waren es im letzten Jahr 5 Prozent der 9- und 10-Jährigen, bei den 15- und 16-Jährigen 51 Prozent.

Was die Wirkungsforschung sagt

Für die Frage im Titel ist ein Cochrane-Review von 2015 die wichtigste Quelle. Er wertet schulische Programme zur Prävention sexuellen Kindsmissbrauchs aus. Die Teilnahme an solchen Programmen erzeugte keine erhöhte Angst oder Furcht bei den Kindern, und sie kann die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass Kinder einen Übergriff offenlegen. Die Autor*innen mahnen selbst, die Ergebnisse vorsichtig zu lesen, weil zu wenige Studien die Offenlegung erfassen.

Ob solche Programme Übergriffe tatsächlich verhindern, ist offen. David Finkelhor, einer der bekanntesten Forscher auf dem Gebiet, schreibt dazu, die Studienlage sei nicht schlüssig. Die Programme zielten darauf, Offenlegung zu fördern, Selbstvorwürfe zu verringern und Umstehende zu mobilisieren.

Breiter angelegt ist die Übersicht von Eva Goldfarb und Lisa Lieberman, erschienen 2021 im Journal of Adolescent Health. Sie schlossen alle Studien aus, die nur Schwangerschaft und sexuell übertragbare Infektionen untersuchen, um zu sehen, was umfassende sexuelle Bildung darüber hinaus bewirkt. In 80 Arbeiten fanden sie Belege unter anderem für die Prävention sexuellen Kindsmissbrauchs, die Prävention von Gewalt in Paarbeziehungen und beim Dating, gesündere Beziehungen und höhere Medienkompetenz. Sie halten auch fest, dass vieles für sexuelle Bildung spricht, die schon in der Primarschule beginnt.

Für den Einwand, sexuelle Bildung führe zu früherem Sex, ist die WHO die einschlägige Quelle: Umfassende sexuelle Bildung erhöht die sexuelle Aktivität nicht und fördert kein früheres sexuelles Verhalten. Gut umgesetzt kann sie den Beginn sexueller Aktivität verzögern und die Verhütungsnutzung erhöhen. Die UNESCO-Leitlinien von 2018 kommen zum selben Ergebnis.

Dieser Befund ist über Länder und Jahrzehnte hinweg konsistent. Er widerspricht allerdings der Alltagsintuition, und genau deshalb hält sich die Gegenannahme so hartnäckig: Sie fühlt sich richtig an.

Was «Frühsexualisierung» wirklich beschreibt

Der Begriff suggeriert, Kinder würden mit sexuellen Inhalten konfrontiert, bevor sie etwas damit anfangen können. Was tatsächlich in den Bezugsdokumenten steht, zeigt die Übersicht oben.

Die Standards ordnen ihre Inhalte in acht Themenbereiche. Sie reichen von Körper und Entwicklung über Emotionen, Beziehungen und Rechte bis zu den sozialen und kulturellen Einflüssen auf Sexualität, sie sind auch Grundlage der ganzheitlichen Sexualpädagogik. Für kleine Kinder heisst das vor allem: Körper benennen, Gefühle unterscheiden, Nein sagen üben, wissen, dass Familien verschieden aussehen.

Der Lehrplan 21 macht den Schutzgedanken sogar zur Pflicht. Die Kompetenz NMG.1.2 verlangt schon im ersten Zyklus, dass Kinder «unangenehme und ungewollte Handlungen an ihrem Körper benennen und sich dagegen abgrenzen» können, «z.B. Nein-Sagen, Hilfe holen». Die Lanzarote-Konvention des Europarats verpflichtet die Schweiz seit 2014, Kinder in der Schule altersgerecht über sexuellen Missbrauch und die Möglichkeiten aufzuklären, sich davor zu schützen.

Wer sich das anschaut und weiterhin von Frühsexualisierung spricht, meint in der Regel etwas anderes: dass über geschlechtliche Vielfalt gesprochen wird, oder dass Kinder lernen, gegenüber Erwachsenen Nein zu sagen. Das sind legitime politische Positionen. Der Bundesrat hielt in seinem Bericht von 2018 fest, dass die Kritik an den Standards sich auf ausgewählte Inhalte bezieht. Als Kinderschutzargument taugen diese Positionen nicht, denn dafür gibt es keine empirische Stütze: Die vorliegenden Übersichtsarbeiten finden keine schädlichen Wirkungen umfassender sexueller Bildung.

Die Gerichte haben das bereits entschieden

Am 15. November 2014 wies das Bundesgericht die Beschwerden zweier Basler Familien ab, die ihre Kinder vom Sexualkundeunterricht in Kindergarten und den ersten beiden Primarschuljahren dispensieren lassen wollten (2C_132/2014, 2C_133/2014). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erklärte die anschliessende Beschwerde am 19. Dezember 2017 für unzulässig (A.R. und L.R. gegen die Schweiz, Nr. 22338/15), ein Nichtzulassungsentscheid und kein Sachurteil.

Zur Redlichkeit gehört die tragende Begründung des Bundesgerichts, und sie fällt differenzierter aus, als der Entscheid in Leserbriefen zitiert wird: In Basel-Stadt findet in Kindergarten und den ersten beiden Primarjahren kein systematischer Sexualkundeunterricht statt, sondern nur ein reaktiver; Lehrpersonen antworten, wenn Kinder fragen. Und die Sexualerziehung bleibt in diesem Alter primär Sache der Eltern. Der Entscheid stützt also nicht die Aussage, Eltern hätten nie ein Mitspracherecht. Er stützt die Aussage, dass es kein generelles Dispensationsrecht aus weltanschaulichen Gründen gibt.

Die Begründung des Gerichtshofs ist für diese Debatte zentral: Zu den Zwecken sexueller Bildung gehört die Prävention sexueller Gewalt und Ausbeutung, die eine reale Bedrohung für die körperliche und moralische Gesundheit von Kindern darstellt und vor der Kinder in jedem Alter zu schützen sind. Das Gericht hat den Kinderschutz also nicht gegen die Sexualkunde in Stellung gebracht, sondern als deren Begründung.

Der Teil, den Erwachsene übersehen

Die Optimus-Studie hat ein Ergebnis geliefert, das die Präventionslogik verändert: Ein grosser Teil der Übergriffe unter Jugendlichen geht von Gleichaltrigen aus.

Damit greift das klassische Schutzmodell zu kurz. Es ist darauf gebaut, Kinder vor Erwachsenen zu warnen: vor dem Fremden, vor dem Verwandten, vor der Betreuungsperson. Für Übergriffe in der eigenen Peergroup taugt es kaum, weil dort keine offensichtliche Machtasymmetrie sichtbar ist und weil beide Beteiligten noch lernen, was Einvernehmlichkeit bedeutet.

Was in dieser Konstellation wirkt, ist etwas anderes: die Fähigkeit, die eigenen Signale zu lesen, die Signale des Gegenübers wahrzunehmen, Zustimmung aktiv zu klären und ein Nein auszuhalten, ohne es als Kränkung zu behandeln. Das ist anspruchsvoller als eine Warnung und lässt sich in einer Lektion nicht abhandeln.

Seit dem 1. Juli 2024 hat diese Aufgabe auch eine rechtliche Seite. Das revidierte Sexualstrafrecht erfasst sexuelle Handlungen, die gegen den Willen einer Person geschehen, und das Ausnützen eines Schockzustands (Art. 189 und 190 StGB). Eine Gegenwehr ist nicht mehr Voraussetzung. Jugendliche müssen also lernen, einen entgegenstehenden Willen zu erkennen, auch wenn er nicht ausgesprochen wird.

Wo das Argument seine Grenze hat

Hier liegt der Teil, den unsere eigene Zunft zu selten ausspricht. Sexuelle Bildung darf nicht zum Auftrag an Kinder werden, sich selbst zu schützen. Ein achtjähriges Kind, das gelernt hat, Nein zu sagen, ist einem Erwachsenen, der Macht, Zeit und Beziehung einsetzt, trotzdem unterlegen, und daran ändert kein Präventionsprogramm etwas.

Wenn ein Übergriff geschieht, liegt die Verantwortung ausschliesslich bei der Person, die ihn begeht. Niemals beim Kind, das nicht laut genug Nein gesagt hat.

Gute Prävention sagt das ausdrücklich. Die Verringerung von Selbstvorwürfen gehört nach Finkelhor zu den Zielen solcher Programme. Ein Satz wie «Ich hätte doch gelernt, wie man Nein sagt» darf nach einer Präventionseinheit nicht entstehen.

Sexualpädagogik ersetzt deshalb kein Schutzkonzept. Sie ersetzt keine geklärten Meldewege, keine Personalauswahl, keine Aufsicht, keine Kultur, in der ein unangenehmer Verdacht ausgesprochen werden kann. Sie wirkt neben diesen Dingen, nicht an ihrer Stelle.

Der ehrliche Satz lautet also nicht: Sexuelle Bildung schützt Kinder. Er lautet: Sexuelle Bildung erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kind einen Übergriff als solchen erkennt, ihn benennen kann und jemanden findet, dem es das erzählt. Das ist weniger als ein Versprechen und mehr als nichts.

Was Fachpersonen dafür brauchen

Die Forschung spricht für sexuelle Bildung, die Rechtslage ist geklärt, und trotzdem findet guter Unterricht nicht überall statt. Der Engpass liegt selten beim Wissen.

Er liegt bei der Sprachfähigkeit. Eine Lehrperson, die selbst nie gelernt hat, sachlich über Sexualität zu sprechen, wird im Unterricht ausweichen, abkürzen oder ins Biologische flüchten. Kinder merken das und stellen die Frage, die sie eigentlich hatten, nicht mehr.

Er liegt zweitens bei der eigenen Geschichte. Jede erwachsene Person bringt eine sexuelle Sozialisation mit, samt Scham, Lücken und Verboten. Wer sie nicht kennt, überträgt sie ungeprüft weiter: in der Wortwahl, in dem, was man auslässt, in der Art, wie man auf eine unerwartete Frage reagiert.

Was daran nicht aus Büchern kommt, ist die Übung, eine unerwartete Frage zu beantworten, ohne rot zu werden. Das lernt man in einer Gruppe, mit Rückmeldung, an realen Fällen: bei uns im Diplomlehrgang Sexualpädagogik, im CAS Sexualpädagogik der Hochschule Luzern oder anderswo. Entscheidend ist, dass geübt wird, nicht wo. Material für den Unterricht steht auf unserer Seite Sexualkunde unterrichten.

Und er liegt drittens beim Rückhalt. Eine Fachperson, die weiss, dass ihre Schulleitung im Konfliktfall hinter der fachlichen Begründung steht, unterrichtet anders als eine, die damit rechnet, allein dazustehen. Nach dem Fall Berneck ist das keine theoretische Überlegung mehr.

Was daraus für Schulen und Institutionen folgt

Erstens: Sexuelle Bildung gehört nicht in die Verantwortung einzelner engagierter Lehrpersonen. Solange sie das ist, erhalten genau die Kinder nichts, deren Umfeld ohnehin nicht darüber spricht.

Zweitens: Wer Prävention will, muss über die Erwachsenen reden. Ein Team, das sexuelle Themen nicht miteinander besprechen kann, wird sie auch mit Kindern kaum besprechen.

Drittens: Der Schutzauftrag und der Entwicklungsauftrag sind dieselbe Aufgabe. Wer nur schützt, erzieht Kinder, die Sexualität für gefährlich halten. Wer nur entwickelt, übersieht die zwei bis drei Jugendlichen, die Optimus in jeder Abschlussklasse findet. Beides zusammen ist anspruchsvoller als jedes für sich.

Häufige Fragen

Was bedeutet Frühsexualisierung?

«Frühsexualisierung» ist ein Begriff aus der politischen Debatte. Er bezeichnet den Vorwurf, Sexualkunde bringe Kindern sexuelle Inhalte zu früh nahe. Die europäischen Standards, auf die sich Schweizer Fachstellen stützen, sehen für kleine Kinder vor allem Körperwissen, Gefühle, Grenzen und das Recht vor, Nein zu sagen. Schädliche Wirkungen umfassender sexueller Bildung sind nicht belegt.

Führt Sexualkunde dazu, dass Jugendliche früher Sex haben?

Nein. Nach der Zusammenfassung der WHO erhöht umfassende sexuelle Bildung die sexuelle Aktivität nicht und fördert kein früheres sexuelles Verhalten. Gut umgesetzt kann sie den Beginn sexueller Aktivität verzögern und die Verhütungsnutzung erhöhen. Die UNESCO-Leitlinien von 2018 kommen zum selben Ergebnis.

Schützt Sexualpädagogik vor sexuellem Missbrauch?

Sie kann dazu beitragen, dass Kinder Übergriffe erkennen und sich anvertrauen. Ein Cochrane-Review von 2015 fand, dass schulische Präventionsprogramme keine Angst erzeugen und die Offenlegung fördern können. Ob sie Übergriffe verhindern, ist nicht belegt. Die Verantwortung für den Schutz liegt bei den Erwachsenen.

Wie viele Kinder in der Schweiz erleben sexuelle Gewalt?

Nach der Optimus-Studie hatten 15 Prozent der befragten Neuntklässler einen sexuellen Übergriff mit Körperkontakt erlebt, 22 Prozent der Mädchen und 8 Prozent der Jungen. Erhoben wurde 2009 und 2010; eine neuere landesweite Erhebung fehlt. Im Kanton Zürich gab 2023/24 ein Viertel der Befragten an, sexuelle Gewalt erlebt zu haben.

Was muss eine Lehrperson tun, wenn ein Kind von einem Übergriff erzählt?

Zuhören, nicht ausfragen, nichts versprechen, die Aussagen wörtlich notieren und die Schulleitung informieren. Fachpersonen aus Bildung und Erziehung sind nach Art. 314d ZGB zur Meldung an die Kindesschutzbehörde verpflichtet, wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung bestehen und sie nicht selbst Abhilfe schaffen können; die Meldung an die vorgesetzte Person genügt.

Können Eltern ihr Kind vom Sexualkundeunterricht abmelden?

Ein generelles Dispensationsrecht aus weltanschaulichen Gründen besteht nicht. Das Bundesgericht hat 2014 eine Dispensation abgelehnt, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte trat 2017 auf die Beschwerde nicht ein. Über Dispensationen im Einzelfall entscheiden die Kantone. Anspruch auf vorgängige Information über Ziele, Inhalte und Materialien haben Eltern sehr wohl.

Weitere Beiträge der Reihe

Quellen

  • UBS Optimus Foundation (2012): Sexuelle Übergriffe an Kindern und Jugendlichen in der Schweiz. Formen, Verbreitung, Tatumstände, kinderschutz.ch
  • Mohler-Kuo, M. u. a. (2014): Child sexual abuse revisited: a population-based cross-sectional study among Swiss adolescents. Journal of Adolescent Health 54(3), 304–311, doi:10.1016/j.jadohealth.2013.08.020
  • ZHAW Soziale Arbeit (25.11.2025): Gewalterfahrungen bei Kindern und Jugendlichen im Kanton Zürich weit verbreitet. Medienmitteilung, zhaw.ch
  • Walsh, K., Zwi, K., Woolfenden, S. & Shlonsky, A. (2015): School-based education programmes for the prevention of child sexual abuse. Cochrane Database of Systematic Reviews, CD004380, doi:10.1002/14651858.CD004380.pub3
  • Finkelhor, D. (2009): The prevention of childhood sexual abuse. The Future of Children 19(2), 169–194, doi:10.1353/foc.0.0035
  • Lemaigre, C., Taylor, E. P. & Gittoes, C. (2017): Barriers and facilitators to disclosing sexual abuse in childhood and adolescence: A systematic review. Child Abuse & Neglect 70, 39–52, doi:10.1016/j.chiabu.2017.05.009
  • Goldfarb, E. S. & Lieberman, L. D. (2021): Three Decades of Research: The Case for Comprehensive Sex Education. Journal of Adolescent Health 68(1), 13–27, doi:10.1016/j.jadohealth.2020.07.036
  • WHO: Comprehensive sexuality education, Fact sheet, who.int
  • UNESCO u. a. (2018): International technical guidance on sexuality education, 2. Aufl., unfpa.org
  • WHO-Regionalbüro für Europa und BZgA (2010): Standards für die Sexualaufklärung in Europa, Matrix S. 42–49, PDF
  • Hermida, M. & Hartmann, M. (2025): EU Kids Online Schweiz. PH Schwyz, S. 28, eukidsonline.ch
  • D-EDK: Sexualkundlicher Unterricht im Lehrplan 21, 05.06.2018, lehrplan21.ch; Kompetenz NMG.1.2, lehrplan.ch
  • Bundesrat (2018): Prüfung der Grundlagen zur Sexualaufklärung. Bericht in Erfüllung des Postulates 14.4115 Regazzi, parlament.ch
  • Lanzarote-Konvention, SR 0.311.40, Art. 6; Schweizerisches Zivilgesetzbuch, Art. 314d; Strafgesetzbuch, Art. 189 und 190, fedlex.admin.ch
  • Kinderschutz Schweiz: Vorgehen bei Vermutung einer Kindeswohlgefährdung, kinderschutz.ch
  • Bundesgericht, Urteile 2C_132/2014 und 2C_133/2014 vom 15.11.2014; EGMR, A.R. und L.R. gegen die Schweiz, Nr. 22338/15, Nichtzulassungsentscheid vom 19.12.2017

Ben Kneubühler, MSc, ist Institutsleiter des ISP Zürich und ehemaliger Studiengangsleiter des Diplomlehrgangs Sexualpädagogik. Er ist Psychotherapeut, Sexologe und in der Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen tätig.

Ben Kneubühler

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Von Ben Kneubühler

Ben Kneubühler, MSc, ist Institutsleiter des ISP Zürich und ehemaliger Studiengangsleiter des Diplomlehrgangs Sexualpädagogik. Er ist Psychotherapeut, Sexologe und in der Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen tätig.