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Allein klappt es, zu zweit nicht

Es gibt eine Erfahrung, die viele Frauen machen und kaum jemand ausspricht: Allein klappt es zuverlässig, zu zweit selten bis nie. Eine neue Schweizer Studie zeigt, wie verbreitet das ist, und sie zeigt, dass der Grund nicht im Körper liegt.

Von Ben Kneubühler, Institutsleiter des ISP Zürich
Stand: September 2026

Am 16. September 2026 ist in der Fachzeitschrift Sex Roles eine Untersuchung erschienen, die zu drei Vierteln auf Schweizer Daten beruht. Lenya Koechlin, Gideon Sartorius, Stefanie Gonin-Spahni und Daniel Haag-Wackernagel haben 2’272 Personen befragt. Zwei Zahlen daraus stehen nebeneinander und sagen alles.

Beim Sex zu zweit kommen 56,3 Prozent der Frauen oft bis immer zum Orgasmus, bei den Männern sind es 94,2 Prozent. Bei der Selbstbefriedigung kommen 94,2 Prozent der Frauen oft bis immer zum Orgasmus, bei den Männern 97,3 Prozent. Aus 37,9 Prozentpunkten Unterschied werden 3,1.

Balkendiagramm: Orgasmus beim Sex zu zweit bei 56,3 Prozent der Frauen und 94,2 Prozent der Männer, bei der Selbstbefriedigung bei 94,2 und 97,3 Prozent, zufrieden mit der Häufigkeit 59,9 und 86,7 Prozent
Anteil der Befragten, die oft bis immer einen Orgasmus erleben, und Anteil derer, die mit der Häufigkeit zufrieden sind. Zahlen aus der Studie von Koechlin et al. 2026.

Derselbe Körper, ein anderes Ergebnis. Wer allein zuverlässig zum Orgasmus kommt, hat kein körperliches Problem. Was sich ändert, ist die Situation: eine zweite Person, ein Ablauf, Erwartungen, und meistens eine andere Art von Berührung.

Anteil, der zutrifftFrauenMänner
Orgasmus beim Sex zu zweit, oft bis immer56,3 %94,2 %
Orgasmus bei der Selbstbefriedigung, oft bis immer94,2 %97,3 %
zufrieden bis sehr zufrieden mit der Häufigkeit59,9 %86,7 %
gutes Ergebnis im Anatomietest zur Vulva93,6 %94,0 %

Dass es dabei nicht nur um Häufigkeit geht, zeigt die dritte Zeile. 22,6 Prozent der Frauen sind mit der Zahl ihrer Orgasmen ausdrücklich unzufrieden. Die verbreitete Annahme, Frauen sei der Orgasmus ohnehin weniger wichtig, stimmt nicht.

Für wen diese Zahlen gelten

Die Studie hat ausschliesslich Personen ausgewertet, die sich als cisgeschlechtlich und heterosexuell bezeichnen. Queere, nicht-binäre und trans Teilnehmende wurden wegen zu kleiner Fallzahlen ausgeschlossen. Der zweite Teil der Auswertung betrachtet nur Frauen, was den Eindruck erzeugen kann, die Verantwortung liege bei ihnen; die Autorinnen und Autoren schreiben das selbst als Einschränkung.

Genau an dieser Stelle hilft ein Blick über die Studie hinaus. In einer US-Erhebung mit 52’588 Personen berichteten 95 Prozent der heterosexuellen Männer, meistens bis immer einen Orgasmus zu erleben, 89 Prozent der schwulen Männer, 88 Prozent der bisexuellen Männer, 86 Prozent der lesbischen Frauen, 66 Prozent der bisexuellen und 65 Prozent der heterosexuellen Frauen.

Lesbische und heterosexuelle Frauen unterscheiden sich um 21 Punkte. Dazwischen liegt kein anatomischer Unterschied. Es geht also nicht um den weiblichen Körper, sondern um das, was beim heterosexuellen Sex üblicherweise passiert.

Woran es liegt, wenn es zu zweit nicht klappt

Das Drehbuch ist eng. 98,7 Prozent der Befragten verstehen unter «Sex haben» den Geschlechtsverkehr. Oralsex zählen 73,5 Prozent dazu, manuelle Stimulation nur 52 Prozent. Dabei kommen nur 9,6 Prozent der Frauen durch Penetration allein zum Orgasmus, während 68,7 Prozent angeben, klitorale Stimulation mache ihren Orgasmus besser oder sei dafür nötig.

Balkendiagramm: 9,6 Prozent der Frauen kommen durch Penetration allein zum Orgasmus, 50,1 Prozent brauchen dafür klitorale Stimulation, für 18,6 Prozent ist der Orgasmus mit klitoraler Stimulation besser
Angaben von 1’549 Frauen zur Frage, was sie beim Geschlechtsverkehr zum Orgasmus brauchen. Zahlen aus derselben Studie.

Wer manuelle Stimulation zum Sex dazuzählt, kommt häufiger zum Orgasmus (60,4 gegenüber 52 Prozent), bei Oralsex ist der Abstand ähnlich (59,4 gegenüber 48 Prozent). Und wer beim letzten Mal Oralsex bekommen hat, berichtet häufiger von Orgasmen (61 gegenüber 52,2 Prozent). Das sind keine grossen Sprünge, aber sie zeigen in dieselbe Richtung: Was vorkommt, entscheidet.

Wissen allein nützt nichts. 93,6 Prozent der Frauen und 94 Prozent der Männer lösten den Anatomietest zur Vulva gut. Mit der Orgasmushäufigkeit beim Sex zu zweit hatte dieses Wissen keinen Zusammenhang, mit der Häufigkeit bei der Selbstbefriedigung schon. Das Wissen ist vorhanden, es kommt nur in der gemeinsamen Situation nicht zur Anwendung.

Die eigene Lust muss zählen dürfen. Frauen, die ihren eigenen Orgasmus als eher oder sehr wichtig bezeichnen, erleben ihn dreimal häufiger als Frauen, die ihn für nicht wichtig halten (69,9 gegenüber 22,2 Prozent). Das ist der stärkste Zusammenhang der ganzen Studie. In welche Richtung er wirkt, lässt der Querschnitt offen, und wahrscheinlich wirkt er in beide.

Sagen, was man mag. Von den Frauen, die oft bis immer zum Orgasmus kommen, sagen 89,4 Prozent, sie sprächen im Sex aus, was ihnen gefällt. Bei den Frauen, die selten zum Orgasmus kommen, sind es 62 Prozent, und 38 Prozent äussern gar nicht, was sie mögen. Eine Metaanalyse über 48 Studien findet denselben Zusammenhang zwischen sexueller Kommunikation und sexueller Funktion (r = 0,35), bei Frauen deutlicher für Verlangen und Orgasmus als bei Männern.

Der Zusammenhang gehört nicht einer Person allein. Feste Beziehung statt Dating (61 gegenüber 40,4 Prozent) und häufigerer Sex (67,8 gegenüber 39,2 Prozent) gehen mit mehr Orgasmen einher. Die Zahl früherer Partner dagegen nicht. Was zählt, ist die Verständigung, nicht die Erfahrung.

Was die Studie nicht sagt

Sie sagt nicht, dass ein Orgasmus dazugehören muss. Die Autorinnen und Autoren warnen ausdrücklich davor, Frauen zu pathologisieren, die nicht oder selten zum Orgasmus kommen. Wer damit zufrieden ist, hat kein Problem. Eine Orgasmusstörung setzt Leidensdruck voraus, und bevor sie diagnostiziert wird, gehört geprüft, ob die Stimulation überhaupt zu dieser Person passt.

Sie sagt auch nichts über Ursachen. Es ist ein Querschnitt mit einer Gelegenheitsstichprobe, bewusst jung und gebildet gewählt: gut die Hälfte zwischen 20 und 29, knapp 60 Prozent mit Hochschulabschluss, 73,3 Prozent in der Schweiz, 26,0 Prozent in EU-Ländern. Die Auswertung ist explorativ, ohne Mehrfachmodelle und ohne Korrektur für multiples Testen. Die Befragung lief von Juli 2021 bis April 2022, bewilligt von der Ethikkommission Nordwest- und Zentralschweiz.

Was die Studie stattdessen liefert, ist eine Liste veränderbarer Bedingungen. Und genau damit arbeitet Sexualtherapie.

Was sich daran verändern lässt

Für den ausbleibenden Orgasmus gibt es die vergleichsweise beste Datenlage. Eine Metaanalyse der Universität Bern über 20 randomisierte Studien fand für psychologische Behandlungen sexueller Funktionsstörungen eine mittlere Wirkung auf die Beschwerden (d = 0,58) und auf die sexuelle Zufriedenheit (d = 0,47), und sie hält fest, dass die Belege gerade für Orgasmusstörungen und vermindertes Verlangen bei Frauen am besten sind.

In der Praxis geht es dabei um vier Dinge, die alle in der Studie vorkommen: welche Stimulation überhaupt stattfindet, wie viel Zeit der eigene Erregungsaufbau bekommt, ob die eigene Lust als Ziel zählen darf, und ob sich das aussprechen lässt. Am ISP arbeiten wir dafür mit dem körperbezogenen Modell Sexocorporel, das die Erregungsmodi betrachtet: die Art, wie jemand Erregung aufbaut, mit Atmung, Bewegung, Muskelspannung und Wahrnehmung. Wer allein zuverlässig zum Orgasmus kommt, hat einen funktionierenden Modus bereits; die Arbeit besteht darin, ihn in die Begegnung zu zweit zu übertragen.

Eine ärztliche Abklärung gehört dazu, wenn Schmerzen im Spiel sind, wenn sich das Empfinden verändert hat oder wenn Medikamente eine Rolle spielen könnten, besonders Antidepressiva. Wobei Sexualtherapie sonst noch hilft, von Schmerzen über Erektionsstörungen bis zur Sexualität nach einer Krankheit, steht auf der Seite Warum Sexualtherapie. Wie das Ganze gesellschaftlich einzuordnen ist, steht im Beitrag zum Orgasmus-Gap.

Was man selbst ausprobieren kann

Für vieles davon reicht eine Entscheidung.

  • Übertragen, was allein funktioniert: dieselbe Art der Berührung, dasselbe Tempo, dieselbe Stellung auch zu zweit.
  • Den Ablauf ändern statt die Technik verbessern: Was allein zum Orgasmus führt, gehört in den gemeinsamen Sex und nicht davor oder danach.
  • Einen Satz vorbereiten, der nicht im Bett gesagt werden muss, sondern davor: «Ich möchte etwas ausprobieren.»
  • Den Anspruch senken, dass es gleichzeitig passieren muss. Nacheinander ist kein Mangel.
  • Wenn seit Jahren nichts hilft: eine Fachperson dazunehmen, statt es weiter allein zu versuchen.

Häufige Fragen

Ist es normal, allein zum Orgasmus zu kommen, aber nicht zu zweit?

Ja, und es ist häufig. In der Schweizer Studie kommen 94,2 Prozent der Frauen bei der Selbstbefriedigung oft bis immer zum Orgasmus, beim Sex zu zweit 56,3 Prozent. Der Unterschied liegt nicht im Körper, sondern in dem, was beim gemeinsamen Sex geschieht.

Heisst das, ich habe eine Orgasmusstörung?

Nicht automatisch. Eine Orgasmusstörung setzt Leidensdruck voraus, und vorher gehört geprüft, ob die Stimulation zu dieser Person passt. Wer allein zuverlässig zum Orgasmus kommt, zeigt damit, dass die Fähigkeit vorhanden ist.

Wie viele Frauen kommen durch Penetration allein zum Orgasmus?

In der Schweizer Studie 9,6 Prozent. 50,1 Prozent brauchen dafür zusätzlich klitorale Stimulation, für weitere 18,6 Prozent wird der Orgasmus damit besser.

Warum kommen lesbische Frauen häufiger zum Orgasmus?

In einer US-Erhebung mit 52’588 Personen berichteten 86 Prozent der lesbischen und 65 Prozent der heterosexuellen Frauen, meistens bis immer einen Orgasmus zu erleben. Der Unterschied spricht dafür, dass der Ablauf beim heterosexuellen Sex die Rolle spielt und nicht die Anatomie.

Hilft mehr Wissen über die Anatomie?

Für die Selbstbefriedigung ja, für den Sex zu zweit nicht. In der Studie lösten über 93 Prozent aller Befragten den Anatomietest gut, ohne dass das mit der Orgasmushäufigkeit beim Sex zu zweit zusammenhing.

Wann lohnt sich eine Sexualtherapie?

Wenn es belastet und sich über längere Zeit nichts ändert. Für Orgasmusschwierigkeiten bei Frauen ist die Wirkung psychologischer Behandlungen vergleichsweise gut belegt. Eine Fachperson mit sexologischer Ausbildung findet man im Verzeichnis.

Quellen

  • Koechlin, L., Sartorius, G., Gonin-Spahni, S. & Haag-Wackernagel, D. (2026): Exploring the Orgasm Gap in Heterosexual Sex: A Swiss and European Online Survey. Sex Roles 92(5), Open Access, doi:10.1007/s11199-026-01693-8
  • Frederick, D. A., St. John, H. K., Garcia, J. R. & Lloyd, E. A. (2018): Differences in Orgasm Frequency Among Gay, Lesbian, Bisexual, and Heterosexual Men and Women in a U.S. National Sample. Archives of Sexual Behavior 47(1), 273–288, doi:10.1007/s10508-017-0939-z
  • Frühauf, S., Gerger, H., Schmidt, H. M., Munder, T. & Barth, J. (2013): Efficacy of psychological interventions for sexual dysfunction: a systematic review and meta-analysis. Archives of Sexual Behavior 42(6), 915–933, doi:10.1007/s10508-012-0062-0
  • Mallory, A. B., Stanton, A. M. & Handy, A. B. (2019): Couples‘ Sexual Communication and Dimensions of Sexual Function: A Meta-Analysis. The Journal of Sex Research 56(7), 882–898, doi:10.1080/00224499.2019.1568375

Ben Kneubühler, MSc, ist Institutsleiter des ISP Zürich und ehemaliger Studiengangsleiter des Diplomlehrgangs Sexualpädagogik. Er ist Psychotherapeut, Sexologe und in der Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen tätig.

Ben Kneubühler
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Sexualität Sexualpädagogik

Sexualpädagogik ist Kinderschutz

Der häufigste Einwand gegen Sexualkunde lautet, sie sexualisiere Kinder. Die Forschung stützt diesen Einwand nicht. Interessanter ist die Gegenfrage: Wie viel Schutz darf man von einem Kind eigentlich erwarten?

Von Simone Dudle, Studiengangsleiterin des Diplomlehrgangs Sexualpädagogik am ISP Zürich
Stand: September 2026

In jeder Debatte über Sexualkunde in der Primarschule kommt der Satz irgendwann: Man solle die Kinder Kinder sein lassen. Der Satz klingt fürsorglich, und die Menschen, die ihn sagen, meinen ihn meistens auch so.

Er hat nur einen Haken. Er unterstellt, dass Kinder ohne sexuelle Bildung unberührt bleiben. Das trifft nicht zu, und die Schweizer Zahlen zeigen recht genau, wie sehr es nicht zutrifft.

«Frühsexualisierung» ist der Vorwurf, Sexualkunde bringe Kindern sexuelle Inhalte zu früh nahe und schade ihnen damit. Umfassende sexuelle Bildung meint dagegen altersgerechte Bildung über Körper, Gefühle, Beziehungen, Rechte und Schutz, wie sie die WHO und die UNESCO beschreiben. Ob sie Kindern schadet oder sie schützt, ist eine empirische Frage, und sie ist gut untersucht.

Was in der Schweiz tatsächlich passiert

Die belastbarste landesweite Erhebung zu sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche stammt aus der Optimus-Studie, publiziert 2012. Befragt wurden rund 6’700 Schülerinnen und Schüler der neunten Klasse, zwischen September 2009 und Mai 2010, in einer national repräsentativen Stichprobe.

15 Prozent der Befragten hatten mindestens einen sexuellen Übergriff mit Körperkontakt erlebt: 22 Prozent der Mädchen und 8 Prozent der Jungen. Zu Geschlechtsverkehr mit Penetration gezwungen wurden nach eigener Angabe 3 Prozent der Mädchen und 0,5 Prozent der Jungen. Bei weiteren 5 Prozent der Mädchen kam es zumindest zum Versuch, eine Zahl, die grösser ist als die erste und trotzdem kaum zitiert wird.

Die Studie rechnet das selbst vor: In einer Schweizer Abschlussklasse mit 21 Schülerinnen und Schülern sind es durchschnittlich zwei bis drei, die einen sexuellen Übergriff mit Körperkontakt erlebt haben. Sie sitzen dort unabhängig davon, ob die Schule Sexualkunde erteilt.

Ein Befund verändert das Bild am stärksten. Bei Jugendlichen geht ein grosser Teil der Übergriffe von Gleichaltrigen aus. In der Fachpublikation zur Studie nannten mehr als die Hälfte der betroffenen Mädchen und über 70 Prozent der betroffenen Jungen jugendliche Täter. Für jüngere Kinder stellt der Bericht ausdrücklich etwas anderes fest: Sie werden häufig im engeren Familienkreis missbraucht, vom Bruder, vom Vater, von der Mutter, vom Onkel oder einem den Eltern nahestehenden Freund. Wer den Befund zu Gleichaltrigen auf die Primarschule überträgt, liest die Studie falsch.

Die Daten sind alt, und das gehört ausgesprochen. Eine neuere landesweite Erhebung fehlt. Für den Kanton Zürich gibt es neue Zahlen: In einer Befragung der ZHAW an 33 Schulen im Schuljahr 2023/24 gibt ein Viertel der Befragten an, sexuelle Gewalt erlebt zu haben, meist durch Gleichaltrige oder andere Personen ausserhalb der Familie. Die Zahlen sind wegen anderer Fragen nicht direkt mit Optimus vergleichbar.

Und wenn eines dieser Kinder etwas erzählt? Das ist die Frage, die Lehrpersonen wach hält. Zuhören, glauben, nicht ausfragen. Kinderschutz Schweiz formuliert es so: «Fragen Sie das Kind nicht aus, um die Gefahr der Suggestion zu vermeiden.» Nicht versprechen, es für sich zu behalten. So wörtlich wie möglich notieren, was das Kind gesagt hat, mit Datum. Keine Konfrontation der beschuldigten Person durch die Schule. Und nicht allein weitermachen: Fachpersonen aus Bildung und Erziehung sind seit 2019 zur Meldung an die Kindesschutzbehörde verpflichtet, wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung bestehen und sie nicht selbst Abhilfe schaffen können (Art. 314d ZGB). Die Pflicht erfüllt auch, wer der vorgesetzten Person meldet, also in der Schule meist der Schulleitung.

Warum Wissen schützt

Sexuelle Übergriffe folgen typischen Mustern: Vertrauensaufbau, schrittweise Grenzverschiebung, Geheimhaltung, Ausnutzung von Scham und Sprachlosigkeit. Jedes dieser Muster hat eine pädagogische Gegenseite.

Ein Kind, das Vulva, Penis, Hoden und Scheide benennen kann, kann beschreiben, was passiert ist. Ein Kind ohne diese Wörter muss auf Umschreibungen ausweichen, die Erwachsene missverstehen. Empirisch belegt ist dieser einzelne Zusammenhang kaum; die Standards der WHO nennen die korrekten Begriffe für die Körperteile trotzdem ausdrücklich als Lernziel.

Ein Kind, das gelernt hat, dass es über den eigenen Körper bestimmt, erkennt eine Grenzüberschreitung früher als eines, dem beigebracht wurde, Erwachsenen zu gehorchen und die Tante zur Begrüssung zu küssen, auch wenn es nicht will.

Ein Kind, das weiss, dass es Geheimnisse gibt, die man erzählen darf und muss, kennt die zentrale Täterstrategie. Das schützt es nicht vor dem Übergriff, aber es erhöht die Chance, dass es spricht. Geheimhaltung ist keine Nebenbedingung von Missbrauch, sie ist seine Voraussetzung.

Und ein Kind, das erfahren hat, dass Erwachsene über Sexualität sachlich sprechen können, weiss, an wen es sich wenden kann. Eine systematische Übersicht zur Offenlegung kommt zu genau diesem Schluss: Wer Kindern altersgerechte Informationen über sexuellen Missbrauch gibt und sie danach fragt, erleichtert es ihnen, sich anzuvertrauen.

Was Kinder in welchem Alter lernen

Die Altersfrage ist der wunde Punkt jeder Debatte, deshalb hier konkret nach der Matrix der Standards für die Sexualaufklärung in Europa von WHO-Regionalbüro und BZgA.

  • Bis vier Jahre: Körperteile benennen, woher kommen die Babys, verschiedene Arten, Kind einer Familie zu werden, Ja oder Nein sagen, eigene Grenzen ausdrücken, zwischen guten und schlechten Geheimnissen unterscheiden. Und das Drei-Stufen-Modell: Nein sagen, weggehen, mit einer Vertrauensperson sprechen.
  • Vier bis sechs Jahre: Freundschaft, unterschiedliche Familien und Beziehungen, das Drei-Stufen-Modell vertiefen.
  • Sechs bis neun Jahre: körperliche Veränderungen wie Menstruation und Ejakulation, Grundbegriffe der Verhütung, Liebe und Verliebtsein, und wie Sex in den Medien und im Internet dargestellt wird.
  • Neun bis zwölf Jahre: die frühe Pubertät, Verhütung und ihre Anwendung, Lust und Masturbation, der Unterschied zwischen Sexualität im wirklichen Leben und in den Medien.

Offenheit ist bei der jüngsten Gruppe nötig, weil sonst der Eindruck entsteht, wir liessen etwas weg. Die Standards nennen für sie unter dem Bereich «Sexualität» auch «Vergnügen und Lust, den eigenen Körper zu berühren, frühkindliche Masturbation». Das steht dort nicht als Unterrichtsziel, sondern als Entwicklungstatsache: Kleinkinder berühren sich, und der Text sagt Erwachsenen, wie sie darauf reagieren sollen, ohne Beschämung und mit einer Regel darüber, wo man das tut. Wer das für Frühsexualisierung hält, kritisiert die Reaktion der Erwachsenen, nicht das Verhalten der Kinder.

Die Standards sind ein Referenzrahmen, kein Schweizer Lehrplan. Der Lehrplan 21 setzt den eigentlichen sexualkundlichen Unterricht laut D-EDK «gegen Ende der Primarstufe (5./6. Schuljahr)» an. Zu diesem Zeitpunkt haben einige Kinder sexuelle Darstellungen im Netz bereits gesehen: Nach EU Kids Online Schweiz 2025 waren es im letzten Jahr 5 Prozent der 9- und 10-Jährigen, bei den 15- und 16-Jährigen 51 Prozent.

Was die Wirkungsforschung sagt

Für die Frage im Titel ist ein Cochrane-Review von 2015 die wichtigste Quelle. Er wertet schulische Programme zur Prävention sexuellen Kindsmissbrauchs aus. Die Teilnahme an solchen Programmen erzeugte keine erhöhte Angst oder Furcht bei den Kindern, und sie kann die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass Kinder einen Übergriff offenlegen. Die Autor*innen mahnen selbst, die Ergebnisse vorsichtig zu lesen, weil zu wenige Studien die Offenlegung erfassen.

Ob solche Programme Übergriffe tatsächlich verhindern, ist offen. David Finkelhor, einer der bekanntesten Forscher auf dem Gebiet, schreibt dazu, die Studienlage sei nicht schlüssig. Die Programme zielten darauf, Offenlegung zu fördern, Selbstvorwürfe zu verringern und Umstehende zu mobilisieren.

Breiter angelegt ist die Übersicht von Eva Goldfarb und Lisa Lieberman, erschienen 2021 im Journal of Adolescent Health. Sie schlossen alle Studien aus, die nur Schwangerschaft und sexuell übertragbare Infektionen untersuchen, um zu sehen, was umfassende sexuelle Bildung darüber hinaus bewirkt. In 80 Arbeiten fanden sie Belege unter anderem für die Prävention sexuellen Kindsmissbrauchs, die Prävention von Gewalt in Paarbeziehungen und beim Dating, gesündere Beziehungen und höhere Medienkompetenz. Sie halten auch fest, dass vieles für sexuelle Bildung spricht, die schon in der Primarschule beginnt.

Für den Einwand, sexuelle Bildung führe zu früherem Sex, ist die WHO die einschlägige Quelle: Umfassende sexuelle Bildung erhöht die sexuelle Aktivität nicht und fördert kein früheres sexuelles Verhalten. Gut umgesetzt kann sie den Beginn sexueller Aktivität verzögern und die Verhütungsnutzung erhöhen. Die UNESCO-Leitlinien von 2018 kommen zum selben Ergebnis.

Dieser Befund ist über Länder und Jahrzehnte hinweg konsistent. Er widerspricht allerdings der Alltagsintuition, und genau deshalb hält sich die Gegenannahme so hartnäckig: Sie fühlt sich richtig an.

Was «Frühsexualisierung» wirklich beschreibt

Der Begriff suggeriert, Kinder würden mit sexuellen Inhalten konfrontiert, bevor sie etwas damit anfangen können. Was tatsächlich in den Bezugsdokumenten steht, zeigt die Übersicht oben.

Die Standards ordnen ihre Inhalte in acht Themenbereiche. Sie reichen von Körper und Entwicklung über Emotionen, Beziehungen und Rechte bis zu den sozialen und kulturellen Einflüssen auf Sexualität, sie sind auch Grundlage der ganzheitlichen Sexualpädagogik. Für kleine Kinder heisst das vor allem: Körper benennen, Gefühle unterscheiden, Nein sagen üben, wissen, dass Familien verschieden aussehen.

Der Lehrplan 21 macht den Schutzgedanken sogar zur Pflicht. Die Kompetenz NMG.1.2 verlangt schon im ersten Zyklus, dass Kinder «unangenehme und ungewollte Handlungen an ihrem Körper benennen und sich dagegen abgrenzen» können, «z.B. Nein-Sagen, Hilfe holen». Die Lanzarote-Konvention des Europarats verpflichtet die Schweiz seit 2014, Kinder in der Schule altersgerecht über sexuellen Missbrauch und die Möglichkeiten aufzuklären, sich davor zu schützen.

Wer sich das anschaut und weiterhin von Frühsexualisierung spricht, meint in der Regel etwas anderes: dass über geschlechtliche Vielfalt gesprochen wird, oder dass Kinder lernen, gegenüber Erwachsenen Nein zu sagen. Das sind legitime politische Positionen. Der Bundesrat hielt in seinem Bericht von 2018 fest, dass die Kritik an den Standards sich auf ausgewählte Inhalte bezieht. Als Kinderschutzargument taugen diese Positionen nicht, denn dafür gibt es keine empirische Stütze: Die vorliegenden Übersichtsarbeiten finden keine schädlichen Wirkungen umfassender sexueller Bildung.

Die Gerichte haben das bereits entschieden

Am 15. November 2014 wies das Bundesgericht die Beschwerden zweier Basler Familien ab, die ihre Kinder vom Sexualkundeunterricht in Kindergarten und den ersten beiden Primarschuljahren dispensieren lassen wollten (2C_132/2014, 2C_133/2014). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erklärte die anschliessende Beschwerde am 19. Dezember 2017 für unzulässig (A.R. und L.R. gegen die Schweiz, Nr. 22338/15), ein Nichtzulassungsentscheid und kein Sachurteil.

Zur Redlichkeit gehört die tragende Begründung des Bundesgerichts, und sie fällt differenzierter aus, als der Entscheid in Leserbriefen zitiert wird: In Basel-Stadt findet in Kindergarten und den ersten beiden Primarjahren kein systematischer Sexualkundeunterricht statt, sondern nur ein reaktiver; Lehrpersonen antworten, wenn Kinder fragen. Und die Sexualerziehung bleibt in diesem Alter primär Sache der Eltern. Der Entscheid stützt also nicht die Aussage, Eltern hätten nie ein Mitspracherecht. Er stützt die Aussage, dass es kein generelles Dispensationsrecht aus weltanschaulichen Gründen gibt.

Die Begründung des Gerichtshofs ist für diese Debatte zentral: Zu den Zwecken sexueller Bildung gehört die Prävention sexueller Gewalt und Ausbeutung, die eine reale Bedrohung für die körperliche und moralische Gesundheit von Kindern darstellt und vor der Kinder in jedem Alter zu schützen sind. Das Gericht hat den Kinderschutz also nicht gegen die Sexualkunde in Stellung gebracht, sondern als deren Begründung.

Der Teil, den Erwachsene übersehen

Die Optimus-Studie hat ein Ergebnis geliefert, das die Präventionslogik verändert: Ein grosser Teil der Übergriffe unter Jugendlichen geht von Gleichaltrigen aus.

Damit greift das klassische Schutzmodell zu kurz. Es ist darauf gebaut, Kinder vor Erwachsenen zu warnen: vor dem Fremden, vor dem Verwandten, vor der Betreuungsperson. Für Übergriffe in der eigenen Peergroup taugt es kaum, weil dort keine offensichtliche Machtasymmetrie sichtbar ist und weil beide Beteiligten noch lernen, was Einvernehmlichkeit bedeutet.

Was in dieser Konstellation wirkt, ist etwas anderes: die Fähigkeit, die eigenen Signale zu lesen, die Signale des Gegenübers wahrzunehmen, Zustimmung aktiv zu klären und ein Nein auszuhalten, ohne es als Kränkung zu behandeln. Das ist anspruchsvoller als eine Warnung und lässt sich in einer Lektion nicht abhandeln.

Seit dem 1. Juli 2024 hat diese Aufgabe auch eine rechtliche Seite. Das revidierte Sexualstrafrecht erfasst sexuelle Handlungen, die gegen den Willen einer Person geschehen, und das Ausnützen eines Schockzustands (Art. 189 und 190 StGB). Eine Gegenwehr ist nicht mehr Voraussetzung. Jugendliche müssen also lernen, einen entgegenstehenden Willen zu erkennen, auch wenn er nicht ausgesprochen wird.

Wo das Argument seine Grenze hat

Hier liegt der Teil, den unsere eigene Zunft zu selten ausspricht. Sexuelle Bildung darf nicht zum Auftrag an Kinder werden, sich selbst zu schützen. Ein achtjähriges Kind, das gelernt hat, Nein zu sagen, ist einem Erwachsenen, der Macht, Zeit und Beziehung einsetzt, trotzdem unterlegen, und daran ändert kein Präventionsprogramm etwas.

Wenn ein Übergriff geschieht, liegt die Verantwortung ausschliesslich bei der Person, die ihn begeht. Niemals beim Kind, das nicht laut genug Nein gesagt hat.

Gute Prävention sagt das ausdrücklich. Die Verringerung von Selbstvorwürfen gehört nach Finkelhor zu den Zielen solcher Programme. Ein Satz wie «Ich hätte doch gelernt, wie man Nein sagt» darf nach einer Präventionseinheit nicht entstehen.

Sexualpädagogik ersetzt deshalb kein Schutzkonzept. Sie ersetzt keine geklärten Meldewege, keine Personalauswahl, keine Aufsicht, keine Kultur, in der ein unangenehmer Verdacht ausgesprochen werden kann. Sie wirkt neben diesen Dingen, nicht an ihrer Stelle.

Der ehrliche Satz lautet also nicht: Sexuelle Bildung schützt Kinder. Er lautet: Sexuelle Bildung erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kind einen Übergriff als solchen erkennt, ihn benennen kann und jemanden findet, dem es das erzählt. Das ist weniger als ein Versprechen und mehr als nichts.

Was Fachpersonen dafür brauchen

Die Forschung spricht für sexuelle Bildung, die Rechtslage ist geklärt, und trotzdem findet guter Unterricht nicht überall statt. Der Engpass liegt selten beim Wissen.

Er liegt bei der Sprachfähigkeit. Eine Lehrperson, die selbst nie gelernt hat, sachlich über Sexualität zu sprechen, wird im Unterricht ausweichen, abkürzen oder ins Biologische flüchten. Kinder merken das und stellen die Frage, die sie eigentlich hatten, nicht mehr.

Er liegt zweitens bei der eigenen Geschichte. Jede erwachsene Person bringt eine sexuelle Sozialisation mit, samt Scham, Lücken und Verboten. Wer sie nicht kennt, überträgt sie ungeprüft weiter: in der Wortwahl, in dem, was man auslässt, in der Art, wie man auf eine unerwartete Frage reagiert.

Was daran nicht aus Büchern kommt, ist die Übung, eine unerwartete Frage zu beantworten, ohne rot zu werden. Das lernt man in einer Gruppe, mit Rückmeldung, an realen Fällen: bei uns im Diplomlehrgang Sexualpädagogik, im CAS Sexualpädagogik der Hochschule Luzern oder anderswo. Entscheidend ist, dass geübt wird, nicht wo. Material für den Unterricht steht auf unserer Seite Sexualkunde unterrichten.

Und er liegt drittens beim Rückhalt. Eine Fachperson, die weiss, dass ihre Schulleitung im Konfliktfall hinter der fachlichen Begründung steht, unterrichtet anders als eine, die damit rechnet, allein dazustehen. Nach dem Fall Berneck ist das keine theoretische Überlegung mehr.

Was daraus für Schulen und Institutionen folgt

Erstens: Sexuelle Bildung gehört nicht in die Verantwortung einzelner engagierter Lehrpersonen. Solange sie das ist, erhalten genau die Kinder nichts, deren Umfeld ohnehin nicht darüber spricht.

Zweitens: Wer Prävention will, muss über die Erwachsenen reden. Ein Team, das sexuelle Themen nicht miteinander besprechen kann, wird sie auch mit Kindern kaum besprechen.

Drittens: Der Schutzauftrag und der Entwicklungsauftrag sind dieselbe Aufgabe. Wer nur schützt, erzieht Kinder, die Sexualität für gefährlich halten. Wer nur entwickelt, übersieht die zwei bis drei Jugendlichen, die Optimus in jeder Abschlussklasse findet. Beides zusammen ist anspruchsvoller als jedes für sich.

Häufige Fragen

Was bedeutet Frühsexualisierung?

«Frühsexualisierung» ist ein Begriff aus der politischen Debatte. Er bezeichnet den Vorwurf, Sexualkunde bringe Kindern sexuelle Inhalte zu früh nahe. Die europäischen Standards, auf die sich Schweizer Fachstellen stützen, sehen für kleine Kinder vor allem Körperwissen, Gefühle, Grenzen und das Recht vor, Nein zu sagen. Schädliche Wirkungen umfassender sexueller Bildung sind nicht belegt.

Führt Sexualkunde dazu, dass Jugendliche früher Sex haben?

Nein. Nach der Zusammenfassung der WHO erhöht umfassende sexuelle Bildung die sexuelle Aktivität nicht und fördert kein früheres sexuelles Verhalten. Gut umgesetzt kann sie den Beginn sexueller Aktivität verzögern und die Verhütungsnutzung erhöhen. Die UNESCO-Leitlinien von 2018 kommen zum selben Ergebnis.

Schützt Sexualpädagogik vor sexuellem Missbrauch?

Sie kann dazu beitragen, dass Kinder Übergriffe erkennen und sich anvertrauen. Ein Cochrane-Review von 2015 fand, dass schulische Präventionsprogramme keine Angst erzeugen und die Offenlegung fördern können. Ob sie Übergriffe verhindern, ist nicht belegt. Die Verantwortung für den Schutz liegt bei den Erwachsenen.

Wie viele Kinder in der Schweiz erleben sexuelle Gewalt?

Nach der Optimus-Studie hatten 15 Prozent der befragten Neuntklässler einen sexuellen Übergriff mit Körperkontakt erlebt, 22 Prozent der Mädchen und 8 Prozent der Jungen. Erhoben wurde 2009 und 2010; eine neuere landesweite Erhebung fehlt. Im Kanton Zürich gab 2023/24 ein Viertel der Befragten an, sexuelle Gewalt erlebt zu haben.

Was muss eine Lehrperson tun, wenn ein Kind von einem Übergriff erzählt?

Zuhören, nicht ausfragen, nichts versprechen, die Aussagen wörtlich notieren und die Schulleitung informieren. Fachpersonen aus Bildung und Erziehung sind nach Art. 314d ZGB zur Meldung an die Kindesschutzbehörde verpflichtet, wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung bestehen und sie nicht selbst Abhilfe schaffen können; die Meldung an die vorgesetzte Person genügt.

Können Eltern ihr Kind vom Sexualkundeunterricht abmelden?

Ein generelles Dispensationsrecht aus weltanschaulichen Gründen besteht nicht. Das Bundesgericht hat 2014 eine Dispensation abgelehnt, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte trat 2017 auf die Beschwerde nicht ein. Über Dispensationen im Einzelfall entscheiden die Kantone. Anspruch auf vorgängige Information über Ziele, Inhalte und Materialien haben Eltern sehr wohl.

Weitere Beiträge der Reihe

Quellen

  • UBS Optimus Foundation (2012): Sexuelle Übergriffe an Kindern und Jugendlichen in der Schweiz. Formen, Verbreitung, Tatumstände, kinderschutz.ch
  • Mohler-Kuo, M. u. a. (2014): Child sexual abuse revisited: a population-based cross-sectional study among Swiss adolescents. Journal of Adolescent Health 54(3), 304–311, doi:10.1016/j.jadohealth.2013.08.020
  • ZHAW Soziale Arbeit (25.11.2025): Gewalterfahrungen bei Kindern und Jugendlichen im Kanton Zürich weit verbreitet. Medienmitteilung, zhaw.ch
  • Walsh, K., Zwi, K., Woolfenden, S. & Shlonsky, A. (2015): School-based education programmes for the prevention of child sexual abuse. Cochrane Database of Systematic Reviews, CD004380, doi:10.1002/14651858.CD004380.pub3
  • Finkelhor, D. (2009): The prevention of childhood sexual abuse. The Future of Children 19(2), 169–194, doi:10.1353/foc.0.0035
  • Lemaigre, C., Taylor, E. P. & Gittoes, C. (2017): Barriers and facilitators to disclosing sexual abuse in childhood and adolescence: A systematic review. Child Abuse & Neglect 70, 39–52, doi:10.1016/j.chiabu.2017.05.009
  • Goldfarb, E. S. & Lieberman, L. D. (2021): Three Decades of Research: The Case for Comprehensive Sex Education. Journal of Adolescent Health 68(1), 13–27, doi:10.1016/j.jadohealth.2020.07.036
  • WHO: Comprehensive sexuality education, Fact sheet, who.int
  • UNESCO u. a. (2018): International technical guidance on sexuality education, 2. Aufl., unfpa.org
  • WHO-Regionalbüro für Europa und BZgA (2010): Standards für die Sexualaufklärung in Europa, Matrix S. 42–49, PDF
  • Hermida, M. & Hartmann, M. (2025): EU Kids Online Schweiz. PH Schwyz, S. 28, eukidsonline.ch
  • D-EDK: Sexualkundlicher Unterricht im Lehrplan 21, 05.06.2018, lehrplan21.ch; Kompetenz NMG.1.2, lehrplan.ch
  • Bundesrat (2018): Prüfung der Grundlagen zur Sexualaufklärung. Bericht in Erfüllung des Postulates 14.4115 Regazzi, parlament.ch
  • Lanzarote-Konvention, SR 0.311.40, Art. 6; Schweizerisches Zivilgesetzbuch, Art. 314d; Strafgesetzbuch, Art. 189 und 190, fedlex.admin.ch
  • Kinderschutz Schweiz: Vorgehen bei Vermutung einer Kindeswohlgefährdung, kinderschutz.ch
  • Bundesgericht, Urteile 2C_132/2014 und 2C_133/2014 vom 15.11.2014; EGMR, A.R. und L.R. gegen die Schweiz, Nr. 22338/15, Nichtzulassungsentscheid vom 19.12.2017

Simone Dudle, M.A. Sexologie, ist Studiengangsleiterin des Diplomlehrgangs Sexualpädagogik am ISP Zürich. Sie arbeitet als freischaffende Sexualpädagogin, als Sexualtherapeutin in eigener Praxis und als systemische Therapeutin, und sie unterrichtet als Lehrerin.

Simone Dudle

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Sexualität Sexualpädagogik

Wer darf in der Schweiz Sexualkunde unterrichten?

Rechtlich betrachtet: fast jede Person. «Sexualpädagogin» ist in der Schweiz keine geschützte Berufsbezeichnung. Wer trotzdem wissen will, wer im eigenen Schulzimmer steht, muss auf andere Dinge schauen, und die sind besser dokumentiert, als die meisten annehmen.

Von Simone Dudle, Studiengangsleiterin des Diplomlehrgangs Sexualpädagogik am ISP Zürich
Stand: September 2026

Nach dem Fall Berneck stellen Schulleitungen eine Frage lauter als zuvor: Woran erkennen wir, ob eine externe Fachperson qualifiziert ist? Die Frage ist berechtigt. Wer sie ernsthaft beantworten will, stösst zuerst auf eine Lücke.

Sexualpädagogik ist die fachliche Begleitung von Menschen in ihrer sexuellen Entwicklung. Sie vermittelt Wissen über Körper, Fortpflanzung, Beziehungen und sexuelle Rechte und stärkt die Fähigkeit, eigene Grenzen wahrzunehmen und die Grenzen anderer zu respektieren. In der Schweiz ist Sexualpädagogik kein geschützter Beruf: Die Bezeichnung darf führen, wer will, unabhängig von jeder Ausbildung.

Das ist keine Randnotiz. Es bedeutet, dass eine Schulgemeinde eine Fachperson einkaufen kann, ohne dass ein Register, eine Aufsichtsbehörde oder ein Berufsverband dazwischensteht. Die Studie Sex Education Switzerland, die die PH Zürich 2024 im Auftrag des Bundes erstellt hat, hält fest: «Es gibt nur wenige Hinweise von amtlicher Seite zur notwendigen Qualifikation von Personen, die den Unterricht in Sexualaufklärung durchführen dürfen.»

Worüber wir eigentlich reden

Ein Teil der Aufregung entsteht, weil «Sexualpädagogik» für verschiedene Leute Verschiedenes bedeutet. Der internationale Bezugsrahmen ist seit 2010 dokumentiert: die Standards für die Sexualaufklärung in Europa, herausgegeben vom WHO-Regionalbüro für Europa und der deutschen Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Der Bundesrat bezeichnet sie in seinem Bericht von 2018 als zentrales, in der Schweiz breit anerkanntes Leitpapier. Auf ihnen beruht auch, was heute ganzheitliche Sexualpädagogik heisst.

Die Standards ordnen die Inhalte in acht Themenbereiche: der menschliche Körper und seine Entwicklung, Fruchtbarkeit und Fortpflanzung, Sexualität, Emotionen, Beziehungen und Lebensstile, Sexualität, Gesundheit und Wohlbefinden, Sexualität und Rechte sowie die sozialen und kulturellen Einflüsse auf Sexualität.

Die meisten dieser Bereiche haben mit Geschlechtsverkehr wenig zu tun. Sie handeln von Sprache für den eigenen Körper, von Gefühlen, von Freundschaft, von Respekt und davon, dass man Nein sagen darf. Im Bereich «Sexualität» nennen die Standards für die jüngsten Kinder auch die Selbstberührung, und zwar als Entwicklungstatsache, auf die Erwachsene ohne Beschämung reagieren sollen, nicht als Unterrichtsinhalt. Genau deshalb beginnt sexuelle Bildung früh und setzt nicht plötzlich in der sechsten Klasse ein.

Die Standards sind kein Lehrplan und in der Schweiz nicht verbindlich. Sie sind der fachliche Referenzrahmen, auf den sich kantonale Fachstellen und Ausbildungsinstitute stützen. Eine Fachperson, die ihn nicht kennt, arbeitet nach Gefühl.

Welche Titel es gibt

Einen staatlich geschützten Titel gibt es nicht. Es gibt drei Arten von Abschlüssen, und sie sagen Verschiedenes aus.

Der Dachverband Sexuelle Gesundheit Schweiz vergibt den Fachtitel «Fachperson sexuelle Gesundheit in Bildung und Beratung», in der Westschweiz «Spécialiste en santé sexuelle». Der reguläre Weg führt in der Deutschschweiz über zwei CAS-Programme der Hochschule Luzern mit je 15 ECTS-Punkten. Ein CAS ist ein Hochschulzertifikat; das CAS Sexualpädagogik dauert acht Monate und setzt einen Tertiärabschluss und drei Jahre Berufserfahrung voraus. Wer anders qualifiziert ist, kann ein Äquivalenzverfahren beantragen, eine Einzelfallprüfung der Gleichwertigkeit: bis zu sechs Monate, CHF 600, und der Nachweis muss Bildung und psychosoziale Beratung abdecken.

Der Fachverband für Sexologie Schweiz (FSS) nimmt Sexualpädagog*innen mit einem Diplom, CAS oder DAS in Sexualpädagogik als ordentliche Mitglieder auf. Sie verpflichten sich auf eine Berufsordnung und eine Fortbildungspflicht und dürfen das Kürzel FSS als Qualitätsmerkmal des Verbands führen. So steht es in den Statuten vom Juni 2025.

Daneben stehen Institutsdiplome. Das ISP vergibt den Abschluss «Dipl. Sexualpädagog*in ISP» und ist seit 2008 eduQua-zertifiziert, das ist das Schweizer Qualitätslabel für Weiterbildungsanbieter. Ein Institutsdiplom belegt eine bestimmte Ausbildung an einer bestimmten Schule.

Alle drei sind Verbands- oder Institutsabschlüsse, keine staatlichen Titel. Sie sagen trotzdem etwas aus, weil hinter jedem ein geprüftes Verfahren steht. Wer fragt: «Ist die Person zertifiziert?», fragt deshalb zu ungenau. Die brauchbare Frage lautet: Von wem, wofür, und wie lange dauerte die Ausbildung?

Im Schulzimmer steht meistens die Klassenlehrperson

Die zweite Überraschung für viele Eltern: Sexualkunde ist im Lehrplan 21 kein eigener Fachbereich. Die Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz hält das ausdrücklich fest und ergänzt: «Es ist Sache der Kantone, die Rahmenbedingungen und Detailregelungen des sexualkundlichen Unterrichts vorzugeben. Auch über die Frage einer Dispensation entscheiden die Kantone.»

Verortet sind die Inhalte im Fachbereich Natur, Mensch, Gesellschaft, und sie sind konkreter, als die öffentliche Debatte vermuten lässt. Auf der Primarstufe: den Aufbau des eigenen Körpers beschreiben (NMG.1.4), Wachstum und Entwicklung verstehen (NMG.1.5), Geschlecht und Rollen reflektieren (NMG.1.6), Freundschaft und Beziehungen pflegen (NMG.10.2). Auf der Sekundarstufe I kommen ein Grundwissen über Fortpflanzung, sexuell übertragbare Infektionen und Verhütung hinzu (NT.7.3) sowie die Kompetenz, «Beziehungen, Liebe und Sexualität zu reflektieren und die eigene Verantwortung einzuschätzen» (ERG.5.3).

Eine Kompetenz fehlt in fast jeder Debatte, obwohl sie die wichtigste ist. NMG.1.2 verlangt schon im ersten Zyklus, dass Kinder «unangenehme und ungewollte Handlungen an ihrem Körper benennen und sich dagegen abgrenzen» können, «z.B. Nein-Sagen, Hilfe holen». Im zweiten Zyklus sollen sie «sexuelle Übergriffe … und sexuelle Gewalt erkennen, wissen wie sie sich dagegen wehren und wo sie Hilfe holen können».

Der eigentliche sexualkundliche Unterricht beginnt laut D-EDK «gegen Ende der Primarstufe (5./6. Schuljahr)». Alles davor ist lebenskundlich gerahmt: Freundschaft, Gefühle, Körperwahrnehmung, Grenzen, Respekt vor unterschiedlichen Formen des Zusammenlebens. Wer den Lehrplan 21 neben die Vorwürfe legt, findet die beschriebenen Inhalte dort nicht. Die Kompetenzstufen sind öffentlich einsehbar.

Material für den eigenen Unterricht, geordnet nach Zyklus, steht auf unserer Seite Sexualkunde unterrichten.

Drei Modelle, und die Deutschschweiz hat das anfälligste

In der Schweiz haben sich drei Organisationsformen herausgebildet. Der Bundesratsbericht vom Dezember 2024 beschreibt sie auf S. 32 f.: In der Deutschschweiz liegt die Verantwortung nach einem internen Modell in erster Linie bei der Lehrperson. In der Westschweiz kommen überwiegend externe Fachpersonen für sexuelle Gesundheit in die Schulen. Im Tessin sind die Lehrpersonen zuständig und können spezifisch geschulte Fachpersonen beiziehen, ein gemischtes Modell.

Die Folgen des internen Modells benennt der Bericht direkt: «Manche Schulen bieten eine ganzheitliche Sexualaufklärung an, die Gesellschafts- und Beziehungsaspekte einschliesst, während andere sich auf die biologischen Aspekte beschränken.» Titus Bürgisser und Daniel Kunz hatten das schon 2007 die «Wer will, der kann»-Situation genannt und damals Desinteresse oder Berührungsängste als Grund vermutet. Aus unserer Weiterbildungsarbeit sehen wir einen anderen Grund häufiger: Vielen Lehrpersonen hat nie jemand gezeigt, wie es geht, und sie rechnen damit, im Konfliktfall allein dazustehen.

Die Studie im Auftrag des Bundes unterstreicht die Effizienz des Kooperationsmodells, in dem sich Lehrperson und externe Fachperson ergänzen. Das ist auch aus fachlicher Sicht die überzeugendste Lösung. Die Lehrperson kennt die Klasse, die Dynamik und die Vorgeschichte. Die Fachperson bringt Wissen mit, eine gewisse Fremdheit und die Erlaubnis, Dinge zu fragen, die man der eigenen Lehrerin nicht fragt. Der Haken, ebenfalls im Bericht: Vielen Schulen fehlt das Budget, und externe Fachpersonen arbeiten deshalb teils zu Preisen, unter denen die Qualität leidet.

Was Eltern dürfen und was nicht

Die rechtliche Lage ist klarer, als sie in Leserbriefen erscheint. Am 15. November 2014 wies das Bundesgericht die Beschwerden zweier Basler Familien ab, die ihre Kinder vom Sexualkundeunterricht in Kindergarten und den ersten beiden Primarschuljahren dispensieren lassen wollten (2C_132/2014, 2C_133/2014). Zur Genauigkeit gehört die tragende Begründung: In Basel-Stadt fand in diesen Schuljahren gerade kein systematischer, sondern nur reaktiver Sexualkundeunterricht statt, und die Sexualerziehung blieb in diesem Alter primär Sache der Eltern.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erklärte die anschliessende Beschwerde am 19. Dezember 2017 für unzulässig (A.R. und L.R. gegen die Schweiz, Nr. 22338/15), ein Nichtzulassungsentscheid und kein Sachurteil. Seine Begründung dreht das häufigste Argument gegen Sexualkunde um: Die Prävention sexueller Gewalt und Ausbeutung gehört zu den Zwecken sexueller Bildung, und Kinder sind davor in jedem Alter zu schützen.

Dazu kommt eine völkerrechtliche Pflicht. Die Lanzarote-Konvention des Europarats, für die Schweiz seit dem 1. Juli 2014 in Kraft, verlangt, dass Kinder während der Schulzeit altersgerecht über sexuellen Missbrauch und die Möglichkeiten, sich davor zu schützen, aufgeklärt werden.

Eltern haben Anspruch auf Information. Sie haben Anspruch darauf, Ziele, Inhalte und Materialien zu kennen und Rückfragen zu stellen. Der Bundesrat fasst die Rechtsprechung so zusammen, dass die primäre Verantwortung für die Sexualaufklärung zwar bei den Eltern liegt, ein neutraler und stufengerechter Sexualkundeunterricht aber ebenfalls zum Bildungsauftrag der Schule gehört. Über Dispensationen entscheiden die Kantone, nicht die einzelne Schule.

Warum die Frage 2026 lauter gestellt wird

Der Streit ist älter als der Fall Berneck. Am 17. Dezember 2013 wurde die eidgenössische Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule» eingereicht, am 30. Januar 2014 kam sie zustande. Bundesrat und Parlament empfahlen die Ablehnung, am 29. Juni 2015 zog das Komitee sie zurück. Zur Abstimmung kam sie nie.

Zurückgeblieben ist eine Konstellation, mit der Schulen bis heute leben: Der Bildungsauftrag ist rechtlich abgestützt, die politische Unterstützung dafür ist es nicht in gleichem Mass. Wenn eine einzelne Unterrichtsstunde in die Zeitung kommt, steht die Fachperson zuerst allein da.

Das erklärt, warum Schulleitungen heute nach Belegen fragen, die sie vor zehn Jahren nicht verlangt hätten. Es ist keine Misstrauensbekundung gegenüber dem Fach. Es ist der Versuch, im Ernstfall begründen zu können, warum man jemanden engagiert hat.

Woran eine Schulleitung Qualität erkennt

Wenn kein Register hilft, hilft das Gespräch. Diese Fragen bringen in einer halben Stunde mehr als jedes Zertifikat:

  • Auf welchen Bezugsrahmen stützen Sie sich? Eine brauchbare Antwort nennt die WHO/BZgA-Standards und den Lehrplan 21. Eine unbrauchbare Antwort nennt persönliche Überzeugungen.
  • Was tun Sie, wenn ein Kind etwas fragt, das nicht im Plan steht? Wer darauf keine ruhige Antwort hat, hat zu wenig unterrichtet.
  • Wie bereiten Sie die Elterninformation vor? Wer sie der Schule überlässt, kennt den eigenen Auftrag nicht.
  • Wo gehen Sie mit schwierigen Situationen hin? Intervision, Supervision, Fachaustausch. Wer allein arbeitet und niemanden nennt, arbeitet ungeschützt.
  • Was haben Sie in Ihrer Ausbildung über sich selbst gelernt? Wer die eigenen Grenzen und blinden Flecken nicht kennt, überträgt sie in den Unterricht.

Die Frage nach dem eigenen Lernen ist die aussagekräftigste und wird am seltensten gestellt. Das WHO-Regionalbüro für Europa hat 2017 einen Kompetenzrahmen für Sexualpädagog*innen veröffentlicht. Er nennt die Ausbildung der Fachpersonen einen der wichtigsten Faktoren für die Qualität sexueller Bildung und verlangt ausdrücklich, dass sie die eigenen Erfahrungen und Haltungen zu Sexualität und Beziehungen reflektieren können.

Woran sich eine Klassenlehrperson absichert

Die Liste oben prüft die Fachperson. Nach Berneck stellt sich für viele Lehrpersonen die umgekehrte Frage: Was passiert mit mir, wenn sich eine Familie beschwert?

Der Schutz liegt nicht darin, heikle Themen zu meiden. Er liegt in der Nachvollziehbarkeit.

  • Eltern vorab schriftlich informieren: Ziele, Themen, Zeitraum, wer unterrichtet. Ein A4-Blatt genügt, und es ist im Streitfall das wichtigste Dokument.
  • Den Bezug zum Lehrplan 21 in der Unterrichtsplanung festhalten, mit den Kompetenzcodes. Damit ist der Auftrag belegt und nicht Privatmeinung.
  • Die Schulleitung vor der Sequenz informieren, nicht danach. Rückhalt entsteht vorher.
  • Material aufbewahren und auf Verlangen zeigen können.
  • Nach der Stunde notieren, welche Fragen kamen und wie geantwortet wurde. Zwei Sätze reichen.

Nichts davon verhindert eine Beschwerde. Nach unserer Erfahrung entscheidet es aber, wie sie ausgeht.

Welche Wege ins Feld führen

Für Lehrpersonen, Sozialpädagog*innen und Fachpersonen aus der Betreuung führen mehrere Wege ins Feld. Sie unterscheiden sich vor allem in der Tiefe.

WegUmfangVoraussetzungAbschluss
Kurzformatein bis wenige TagekeineTeilnahmebestätigung
CAS Sexualpädagogik, Hochschule Luzern15 ECTS, acht Monate, CHF 8’900Tertiärabschluss, drei Jahre BerufserfahrungCAS; mit einem zweiten CAS Fachtitel von Sexuelle Gesundheit Schweiz
Diplomlehrgang Sexualpädagogik, ISP Zürichanderthalb Jahre, 48 Unterrichtstage, CHF 16’900üblich ein Abschluss in Pädagogik, Sozialer Arbeit oder Gesundheit; Quereinstieg je nach VorerfahrungDipl. Sexualpädagog*in ISP
Master of Arts in Sexologie, Hochschule Merseburg und ISPdreieinhalb Jahre, 112 Unterrichtstage, CHF 38’500Bachelor und ein Jahr Berufserfahrung, sonst Feststellungsprüfungakademischer Grad M.A.

Kurzformate geben Orientierung und Material. Sie reichen, um im eigenen Unterricht sicherer zu werden. Sie reichen nicht, um als externe Fachperson in fremden Klassen zu arbeiten.

Am ISP findet der Diplomlehrgang Sexualpädagogik jeweils mittwochs statt, dazu kommen rund 300 Stunden Selbststudium und ein Diplommodul. Der nächste Jahrgang beginnt am 10. August 2027. Die meisten Teilnehmenden reduzieren ihr Pensum dafür auf 80 Prozent.

Was einen Diplomlehrgang von kürzeren Formaten unterscheidet, ist nicht die Menge des Stoffs. Es ist die Fallarbeit, die Selbsterfahrung und die Zeit, in der sich eine Haltung entwickeln kann. Am ISP kommt der körperbezogene Ansatz Sexocorporel dazu, der auch die Sexualpädagogik trägt und nicht nur die Therapie. Wie der Beruf danach aussieht, beschreibt die Seite Sexualpädagog:in werden.

Ausserhalb der Schule fehlt die Regelung ganz

Über den Schulunterricht wird geredet, über den Rest kaum. Dabei findet ein grosser Teil sexueller Bildung anderswo statt: in der offenen Jugendarbeit, in Wohnheimen, in Institutionen der Behindertenhilfe, in der stationären Kinder- und Jugendhilfe, in der Pflege.

Dort gibt es keinen Lehrplan 21. Es gibt Konzepte, wenn die Institution eines erarbeitet hat, und es gibt Teams, die sich einig sind, oder eben nicht. Wie das in der Behindertenhilfe aussieht, zeigt eine Bedürfniserhebung der Berner Gesundheit unter 233 Fachpersonen, die Jugendliche und junge Erwachsene mit Beeinträchtigung begleiten. Erhoben wurde im Februar und März 2019, überwiegend im Kanton Bern, die Stichprobe ist nicht landesweit repräsentativ. Die Fachpersonen orientieren sich in Fragen der Sexualität am stärksten am Entwicklungsstand der begleiteten Person (72 Prozent «sehr stark bis stark»), an den Menschenrechten und sexuellen Rechten (68 Prozent) und an einem institutionellen Konzept zu Sexualität, Nähe und Distanz (63 Prozent). Wo ein solches Konzept fehlt, entscheidet die Haltung der einzelnen Betreuungsperson.

Für Institutionen, die eine externe Fachperson für eine Teamschulung einkaufen, gelten teils andere Fragen als für Schulen:

  • Haben Sie selbst in einer Institution gearbeitet, und in welcher Rolle?
  • Wie gehen Sie damit um, wenn ein Team in der Sache uneinig ist: arbeiten Sie das aus oder überspielen Sie es?
  • Was liefern Sie ausser den Kurstagen? Einen Konzeptentwurf, Moderation einer Teamsitzung, ein Follow-up?
  • Wie halten Sie es mit den Grenzen der Mitarbeitenden, nicht nur denen der Klientel?
  • Was tun Sie, wenn während der Schulung ein konkreter Verdachtsfall auf den Tisch kommt?

Für Institutionen ist die Qualifikationsfrage doppelt. Sie betrifft die Person, die eine Schulung durchführt, und ebenso die Person, die im Alltag reagiert, wenn zwei Bewohnende eine Beziehung beginnen oder wenn jemand im Gemeinschaftsraum masturbiert. Diese Situationen lassen sich nicht auslagern.

Die Frage hinter der Frage

Wer fragt, wer Sexualkunde unterrichten darf, fragt eigentlich: Wem vertrauen wir unsere Kinder an? Auf diese Frage gibt die Schweizer Rechtslage keine Antwort, weil sie den Beruf nicht regelt.

Sie ist trotzdem beantwortbar: über den Bezugsrahmen, über die Ausbildung, über die Bereitschaft, das eigene Vorgehen zu begründen. Schulen, die diese drei Dinge vor der Buchung klären, geraten seltener in die Lage, sie hinterher öffentlich verteidigen zu müssen.

Häufige Fragen

Ist «Sexualpädagogin» in der Schweiz ein geschützter Titel?

Nein. Die Berufsbezeichnung ist nicht staatlich geschützt, es gibt kein Register und keine Aufsichtsbehörde. Es gibt Verbands- und Institutsabschlüsse mit eigenem Prüfverfahren: den Fachtitel von Sexuelle Gesundheit Schweiz, die ordentliche Mitgliedschaft im Fachverband für Sexologie Schweiz (FSS) und Institutsdiplome wie «Dipl. Sexualpädagog*in ISP».

Ist Sexualkunde in der Schweiz obligatorisch?

Der Bildungsauftrag ist im Lehrplan 21 verankert, aber Sexualkunde ist kein eigener Fachbereich. Die Kantone regeln Rahmenbedingungen und Dispensationen. Das Bundesgericht hat 2014 eine Dispensation vom Sexualkundeunterricht in Kindergarten und Unterstufe abgelehnt, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte trat 2017 auf die Beschwerde nicht ein.

Ab welchem Alter wird Sexualkunde unterrichtet?

Der eigentliche sexualkundliche Unterricht beginnt laut D-EDK gegen Ende der Primarstufe, also im 5. oder 6. Schuljahr. Davor werden lebenskundliche Themen behandelt. Dazu gehört ab dem ersten Zyklus, unangenehme Berührungen zu benennen, Nein zu sagen und Hilfe zu holen (Lehrplan 21, NMG.1.2).

Wer unterrichtet Sexualkunde in der Deutschschweiz?

In der Regel die Klassenlehrperson. Externe Fachpersonen ergänzen, je nach Kanton und Schule. In der Westschweiz kommen überwiegend externe Fachpersonen in die Schulen, im Tessin gilt ein gemischtes Modell.

Was verdient eine Sexualpädagogin in der Schweiz?

Eine eigene Lohnstatistik gibt es nicht, weil Sexualpädagogik kein eigenständiger Beruf ist. Einsätze werden meist von Schulen, Gemeinden und Institutionen bezahlt, bei Anstellung dient das Lohnniveau der Sozialen Arbeit als Orientierung. Belegte Beispiele stehen auf der Seite Sexualpädagog:in werden.

Brauche ich ein Studium für den Diplomlehrgang Sexualpädagogik?

Nein. Üblich ist ein Abschluss in Pädagogik, Sozialer Arbeit, Gesundheit oder einem verwandten Feld, ein Quereinstieg ist je nach Vorerfahrung möglich. Rund 61 Prozent unserer Sexualpädagogik-Teilnehmenden kommen aus dem pädagogisch-sozialen Feld, am häufigsten aus dem Lehrberuf; Grundlage ist die Auswertung von 127 Anmeldungen.

Weitere Beiträge der Reihe

Quellen

  • Bundesrat (13.12.2024): Schulische Sexualaufklärung in der Schweiz. Bericht in Erfüllung des Postulates 22.3877 WBK-N, S. 13 und 32 f., sbfi.admin.ch
  • Keller, R., Kirchhoff, E. & Schoch, S. (2024): Sex Education Switzerland (SES). Studie zur Umsetzung der Sexualaufklärung in der Schweiz. PH Zürich im Auftrag des SBFI, sbfi.admin.ch
  • Bundesrat (2018): Prüfung der Grundlagen zur Sexualaufklärung. Bericht in Erfüllung des Postulates 14.4115 Regazzi, parlament.ch
  • D-EDK: Sexualkundlicher Unterricht im Lehrplan 21, 05.06.2018, lehrplan21.ch; Kompetenz NMG.1.2, lehrplan.ch
  • WHO-Regionalbüro für Europa und BZgA (2010): Standards für die Sexualaufklärung in Europa, S. 40, PDF
  • WHO-Regionalbüro für Europa und BZgA (2017): Training matters. A framework for core competencies of sexuality educators, S. 15 f., PDF
  • Sexuelle Gesundheit Schweiz: Fachtitel Fachperson sexuelle Gesundheit in Bildung und Beratung, sexuelle-gesundheit.ch
  • Hochschule Luzern: CAS Sexualpädagogik in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, hslu.ch
  • Fachverband für Sexologie Schweiz: Statuten, Fassung vom 20.06.2025, Art. 4, sexologie-schweiz.ch
  • Bürgisser, T. & Kunz, D. (2018): Sexualpädagogik und Schule. Eine Situationsanalyse. PH Luzern und HSLU Soziale Arbeit (Erhebung von 2007), schulnetz21.ch
  • Kollöffel, P. (2021): Pilotprojekt «S&B – Sexualität selbstbestimmt leben mit Beeinträchtigung». Eine Bedürfniserhebung aus der Praxis. Berner Gesundheit, S. 14, insieme.ch
  • Bundesgericht, Urteile 2C_132/2014 und 2C_133/2014 vom 15.11.2014; EGMR, A.R. und L.R. gegen die Schweiz, Nr. 22338/15, Nichtzulassungsentscheid vom 19.12.2017
  • Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Konvention), SR 0.311.40, Art. 6, fedlex.admin.ch

Simone Dudle, M.A. Sexologie, ist Studiengangsleiterin des Diplomlehrgangs Sexualpädagogik am ISP Zürich. Sie arbeitet als freischaffende Sexualpädagogin, als Sexualtherapeutin in eigener Praxis und als systemische Therapeutin, und sie unterrichtet als Lehrerin.

Simone Dudle

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Sexualität Sexualpädagogik

Was Kinder online sehen, bevor jemand mit ihnen darüber spricht

Ein Drittel der Schweizer Jugendlichen schaut zumindest selten Pornografie. Rund ein Drittel wurde in den letzten zwei Jahren von Fremden im Netz mit sexuellen Absichten angesprochen. Beides steht in derselben Studie, und die Reaktion der Erwachsenen entscheidet mehr als die Zahlen selbst.

Von Simone Dudle, Studiengangsleiterin des Diplomlehrgangs Sexualpädagogik am ISP Zürich
Stand: September 2026

Wenn wir in Weiterbildungen fragen, wann Kinder zum ersten Mal Pornografie sehen, kommen Schätzungen zwischen neun und zwölf. Die Daten widersprechen dem nicht: Nach EU Kids Online Schweiz 2025 haben 5 Prozent der 9- und 10-Jährigen im letzten Jahr sexuelle Darstellungen im Internet gesehen, bei den 15- und 16-Jährigen sind es 51 Prozent. Auf die Frage, wann zum ersten Mal jemand mit ihnen darüber gesprochen hat, folgt meistens Schweigen.

Diese Lücke ist das eigentliche Thema, nicht der Konsum. Dieselbe Studie zeigt, dass fast die Hälfte der Eltern (46 Prozent) nie oder fast nie mit ihren Kindern über deren Aktivitäten im Internet spricht.

Sexting bezeichnet das Verschicken erotischer Fotos oder Videos von sich selbst an eine bekannte Person. Sextortion ist die Erpressung mit solchem Material. Beides ist unter Jugendlichen verbreitet, und für beides gilt in der Schweiz seit dem 1. Juli 2024 neues Recht.

Was die Zahlen für die Schweiz hergeben

Die JAMES-Studie der ZHAW erhebt alle zwei Jahre das Medienverhalten Schweizer Jugendlicher. Für die Ausgabe 2024 wurden 1’183 Jugendliche zwischen 12 und 19 Jahren aus allen drei grossen Sprachregionen befragt, im Klassenverband, zwischen Ende April und Mitte Juni 2024.

Zur Pornografie: 66 Prozent geben an, nie Pornovideos oder -bilder anzuschauen. Bleiben 34 Prozent, die es zumindest selten tun. Jungen deutlich häufiger als Mädchen, ältere Jugendliche deutlich häufiger als jüngere.

Zum Sexting: 17 Prozent haben schon erotische Fotos oder Videos von Personen erhalten, die sie kennen. 8 Prozent haben selbst schon solche Aufnahmen von sich verschickt.

Und dann der Bereich, über den seltener gesprochen wird: unerwünschte sexuelle Kontakte durch Fremde, jeweils bezogen auf die letzten zwei Jahre.

  • 36 Prozent wurden mindestens einmal nach dem Aussehen ihres Körpers gefragt
  • 33 Prozent erlebten, dass Fremde über Sex reden wollten
  • 32 Prozent wurden mit sexuellen Absichten angesprochen
  • 26 Prozent wurden ermuntert, erotische Fotos zu schicken
  • 8 Prozent wurden zu sexuellen Handlungen vor der Webcam aufgefordert
  • 3 Prozent erlebten Sextortion, also Erpressung mit erotischem Bildmaterial

Mädchen sind bei fast allen Formen signifikant häufiger betroffen. Nur bei der Sextortion gibt es keinen Geschlechterunterschied.

Die Autor*innen der Studie halten fest, dass Pornokonsum und Sexting im Vergleich zu früheren Erhebungen tendenziell zurückgegangen scheinen, dass ein direkter Zeitvergleich aber nicht möglich ist, weil die Fragen geändert wurden. Wer diese Zahlen als Beleg für eine Verschlechterung verwendet, verwendet sie falsch.

Zwei Blöcke, die gleich viel Aufmerksamkeit verdienen

Stellt man die beiden Blöcke nebeneinander, schauen 34 Prozent zumindest selten Pornografie, und 32 Prozent wurden in den letzten zwei Jahren von Fremden mit sexuellen Absichten angesprochen. Die Werte messen Verschiedenes, Nutzungshäufigkeit gegen Erlebnisse über zwei Jahre, und lassen sich nicht gegeneinander aufrechnen. Vergleichbar ist die Grössenordnung.

Die öffentliche Aufmerksamkeit gilt fast ausschliesslich dem Pornokonsum. Die Zahlen zur unerwünschten Kontaktaufnahme sind aber nicht kleiner, und sie beschreiben etwas anderes: keine Nutzung, sondern eine Grenzüberschreitung, die jemand an einem Jugendlichen begeht.

Für die Praxis heisst das: Wer mit einer Klasse über digitale Sexualität spricht und nur über Pornografie spricht, beschämt jene, die konsumieren, und übergeht jene, denen etwas zugestossen ist.

Was Pornografie mit Jugendlichen macht, und was wir nicht wissen

Hier ist Vorsicht angebracht, weil in diesem Feld viel behauptet wird.

Pornografie ist keine Abbildung von Sexualität, sondern ein Produkt mit Produktionslogik. Sie zeigt bestimmte Körper, bestimmte Abläufe, bestimmte Reaktionen, und sie zeigt fast nie, was zwischen den Beteiligten ausgehandelt wurde.

Die Forschung zu Jugendlichen ist dabei nüchterner, als Elternabende vermuten lassen. Eine Übersicht über 20 Jahre Forschung von Jochen Peter und Patti Valkenburg fand, dass Pornokonsum mit freizügigeren sexuellen Einstellungen und tendenziell mit stärker geschlechterstereotypen Vorstellungen einhergeht. Sie hält aber auch fest, dass methodische Schwächen bislang keine belastbaren Schlüsse auf Ursache und Wirkung erlauben.

Beim Zusammenhang mit sexueller Aggression ist die Lage deutlicher. Eine Metaanalyse von Paul Wright und Kollegen fand ihn in Querschnitts- und Längsschnittstudien, bei Männern und Frauen, in den USA und international. Auch das ist ein Zusammenhang und keine nachgewiesene Kausalkette. Wer behauptet, Pornokonsum führe in gerader Linie zu Übergriffen oder Erektionsstörungen, geht über den Forschungsstand hinaus. Wer behauptet, es gebe keinerlei Zusammenhang, ebenfalls.

Aus der sexologischen Praxis lässt sich eine Denkfigur aus dem körperbezogenen Modell Sexocorporel beitragen, mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass ein Modell etwas anderes ist als ein Befund.

Das Modell arbeitet mit dem Erregungsmodus: der Art, wie eine Person über Muskelspannung, Atmung, Rhythmus und Bewegung sexuelle Erregung aufbaut. Erregungsmodi werden gelernt. Wer über Jahre einen engen Ablauf einübt, mit hohem Tonus, angehaltener Atmung, fixierter Haltung und unter Zeitdruck, kann später Mühe haben, dieselbe Erregung mit einer anderen Person herzustellen.

Der zweite Teil des Modells ist der wichtigere: Weil Erregungsmodi gelernt sind, lassen sie sich erweitern. Wer Jugendlichen nur die erste Hälfte erzählt, sagt ihnen, sie hätten sich etwas verdorben. Das ist weder richtig noch hilfreich.

Zu trennen ist ausserdem zweierlei. Was Pornografie liefert, sind Bilder, Skripte und Erwartungen. Der Erregungsmodus entsteht aus der Selbststimulationsgeschichte, unabhängig davon, ob dabei ein Film läuft. Wer beides zusammenzieht, baut wieder die Kausalkette, die die Forschung nicht trägt. Wie gut das Modell selbst untersucht ist, beschreibt die Seite Forschungsstand und Kritik.

Nach unserer Erfahrung kommt diese Sicht im Gespräch mit Jugendlichen besser an als eine Warnung, weil sie ihnen etwas über sich selbst erklärt, statt sie zu beschuldigen. Belegt ist diese Wirkung nicht.

Was seit dem 1. Juli 2024 rechtlich gilt

Beim Sexting hat sich die Rechtslage in der Schweiz verändert, und die Änderung ist in Lehrerzimmern noch wenig bekannt.

Bis dahin galt eine enge Ausnahme. Minderjährige über 16 Jahre blieben straflos, wenn sie voneinander einvernehmlich Aufnahmen herstellten, besassen oder konsumierten. Wer jünger war oder ein Bild an jemanden weitergab, bewegte sich formal im Bereich der verbotenen Pornografie nach Art. 197 StGB. Seit dem 1. Juli 2024 gilt Art. 197 Abs. 8bis StGB, und der Wortlaut lohnt sich, weil er oft falsch wiedergegeben wird.

Für die Person, die Aufnahmen von sich selbst macht, gilt keine Bedingung. Der Gesetzestext lautet: «Straflos bleibt, wer von sich als minderjährige Person Gegenstände oder Vorführungen im Sinne von Absatz 1 herstellt, besitzt, konsumiert oder einer anderen Person mit deren Einwilligung zugänglich macht.» Mehr steht dort nicht. Eine Fünfzehnjährige, die ein Bild von sich verschickt, bleibt straflos, unabhängig davon, wer es empfängt.

Die Bedingungen betreffen die empfangende Person, und zwar nur deren Besitz und Konsum. Sie bleibt straflos, wenn sie kein Entgelt leistet oder verspricht, wenn sich die Beteiligten persönlich kennen und wenn beide volljährig sind oder, sofern mindestens eine Person minderjährig ist, der Altersunterschied höchstens drei Jahre beträgt.

Das ist keine juristische Feinheit. Wer die Bedingungen der sendenden Person zuschreibt, sagt genau jener Fünfzehnjährigen, die ein Bild an einen Fünfundzwanzigjährigen aus dem Netz geschickt hat, sie habe sich strafbar gemacht. Nach dem Gesetz ist es umgekehrt: Sie bleibt straflos, strafbar wird der Empfänger.

Das Weiterleiten ist eine eigene Straftat. Mit derselben Revision kam Art. 197a StGB dazu. Wer einen nicht öffentlichen sexuellen Inhalt ohne Zustimmung der erkennbaren Person an eine Drittperson weiterleitet, wird auf Antrag mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. Wer den Inhalt öffentlich macht, wird mit bis zu drei Jahren bestraft, und für diesen Fall verlangt das Gesetz keinen Antrag. Die Norm gilt unabhängig vom Alter, also auch unter Erwachsenen und für Aufnahmen Erwachsener.

Für Schulen hat das eine praktische Folge. Beim Weiterleiten an Einzelne braucht es einen Strafantrag der betroffenen Person, die Antragsfrist beträgt drei Monate. Wird ein Bild öffentlich gemacht, nennt das Gesetz kein Antragserfordernis. Wann eine Verbreitung als öffentlich gilt, entscheidet im Einzelfall die Strafverfolgung.

Ebenfalls strafbar bleibt, wer Pornografie an unter 16-Jährige zugänglich macht. Das Schutzalter liegt bei 16 Jahren (Art. 187 StGB), mit einer Ausnahme für Beteiligte, deren Altersunterschied höchstens drei Jahre beträgt.

Diese Unterscheidung gehört in jede Sekundarklasse, und zwar bevor etwas passiert. Nicht als Drohung, sondern als Information: Ein Bild von sich selbst zu verschicken ist für Minderjährige straflos. Ein erhaltenes Bild ohne Zustimmung weiterzugeben ist eine Straftat.

Was Eltern konkret tun können

Viele Eltern warten auf das eine grosse Gespräch. Ein einmaliges, angekündigtes Aufklärungsgespräch erzeugt bei allen Beteiligten Anspannung und bleibt eine Ausnahme. Bewährt haben sich viele kurze, beiläufige Anlässe.

Ein Werbespot, eine Serienszene, eine Schlagzeile, ein Song mit eindeutigem Text: Jedes davon ist eine Gelegenheit für zwei Sätze. «Findest du, das ist realistisch?» reicht.

Früh genug beginnen hilft. Wenn das erste Gespräch über Pornografie stattfindet, nachdem etwas passiert ist, kommt es als Vorwurf an. Sinnvoll ist ein Zeitpunkt, bevor das eigene Gerät kommt, dann als Ankündigung und nicht als Reaktion: Du wirst irgendwann auf Dinge stossen, die dich erschrecken. Du darfst mir das erzählen, und ich werde nicht schimpfen.

Dieser letzte Halbsatz ist der wichtigste. Wer einmal geschimpft hat, erfährt beim nächsten Mal oft nichts mehr.

Die eigene Reaktion lässt sich vorbereiten. Wenn ein Kind erzählt, dass es ein Video gesehen hat, zählt die erste Sekunde. Erschrecken ist erlaubt, Vorwurf nicht. «Danke, dass du es mir sagst» ist ein vollständiger erster Satz; alles Weitere kann warten.

Warum Filter und Verbote wenig bringen

Der erste Reflex vieler Eltern und Institutionen ist die technische Sperre. Ein Filter kann bei jüngeren Kindern zufällige Erstkontakte seltener machen. Für Jugendliche ist die Wirkung schwach: Eine Studie von Andrew Przybylski und Victoria Nash mit Daten aus der EU und einer britischen Befragung fand nur uneinheitliche und praktisch unbedeutende Zusammenhänge zwischen Filtern der Eltern und dem Kontakt Jugendlicher mit sexuellen Inhalten.

Dazu kommt ein Nebeneffekt. Eine Sperre ohne Gespräch sendet die Botschaft: Darüber wird bei uns nicht gesprochen. Genau diese Botschaft ist das Risiko. Ein Jugendlicher, der eine Sextortion erlebt, braucht schnell eine erwachsene Person, der er das erzählen kann. Nach einer US-Studie zu Sextortion hat die Hälfte der Betroffenen den Vorfall niemandem erzählt, und nur wenige haben ihn bei der Polizei oder der Plattform gemeldet.

Was im Gespräch wirkt

Aus der Arbeit mit Fachpersonen haben sich einige Dinge als tragfähig erwiesen.

  • Fragen statt informieren. «Was habt ihr schon gesehen?» öffnet ein Gespräch, das kein vorbereiteter Input öffnet. Es setzt voraus, dass man die Antworten aushält.
  • Die Produktionsseite zeigen. Wer erklärt, wie lange eine Szene gedreht wird, wie viele Personen im Raum stehen und was geschnitten wird, macht sichtbar, dass Pornografie inszeniert ist, ohne zu moralisieren.
  • Erregung und Zustimmung unterscheiden. Körper können sexuell reagieren, auch wenn eine Person etwas nicht will. Eine Übersichtsarbeit von Roy Levin und Willy van Berlo kommt zum Schluss, dass Erregung und sogar ein Orgasmus bei nicht einvernehmlicher Stimulation vorkommen können und kein Einverständnis anzeigen. Jugendliche, die das nicht wissen, deuten die eigene Körperreaktion leicht als eigenes Einverständnis.
  • Nicht bei den Risiken enden. Wer über Sexualität nur im Risikoregister spricht, vermittelt, dass Sexualität ein Gefahrengebiet ist. Das ist weder wahr noch hilfreich.
  • Die eigene Grenze kennen. Nicht jede Lehrperson muss jedes Gespräch führen. Aber jede sollte wissen, wohin sie verweisen kann.

Wenn es schon passiert ist

Für zwei Situationen lohnt es sich, das Vorgehen im Voraus zu kennen, weil im Moment selbst wenig Zeit bleibt.

Ein Bild ist im Umlauf

Wichtig ist die Reihenfolge: zuerst Beweise sichern, also Screenshots mit Profilnamen und Zeitstempel, dann Löschung verlangen, dann melden. Die betroffene Person trifft keine Schuld, und das muss ausgesprochen werden, bevor über das Vorgehen geredet wird. Wer ein Bild ohne Zustimmung weitergeleitet hat, hat sich strafbar gemacht, auch als Minderjährige*r und auch wenn «alle es hatten».

Sextortion

Jemand droht damit, intimes Material zu veröffentlichen, wenn nicht gezahlt oder weiteres Material geliefert wird. Das ist oft keine fremde Person: Nach der US-Studie kannten knapp 60 Prozent der minderjährigen Betroffenen die Täterschaft persönlich, häufig aus einer Beziehung. Die Regel lautet: nicht zahlen, nicht weiter liefern, Kontakt abbrechen, Beweise sichern, Anzeige erstatten. Die Schweizerische Kriminalprävention warnt: Eine Zahlung ist keine Garantie, und die Erpressung geht danach oft weiter.

Drei Prozent der befragten Jugendlichen haben Sextortion erlebt. In einer Sekundarschule mit 300 Schüler*innen sind das rechnerisch neun.

Anlaufstellen, die man kennen sollte: die Beratung 147 von Pro Juventute rund um die Uhr, die kantonale Opferhilfe, die Kantonspolizei. Für Schulen und Institutionen gehört diese Liste ins Schutzkonzept und nicht in die Erinnerung einzelner Personen.

Was Schulen und Institutionen anders machen können

Für Organisationen gilt dasselbe wie für Familien, nur mit mehr Struktur.

Das Thema gehört in den Jahresplan, nicht in die Reaktion. Eine Sekundarschule, die erst nach einem Vorfall eine Präventionsveranstaltung bucht, kommuniziert damit, dass es um Schadensbegrenzung geht und nicht um Bildung. Die Klasse hört das mit. Material, geordnet nach Zyklus, steht auf unserer Seite Sexualkunde unterrichten.

Die Zuständigkeit gehört geklärt. Wer meldet sich, wenn ein Bild kursiert: die Klassenlehrperson, die Schulsozialarbeit, die Schulleitung, die Polizei? Diese Kette muss vor dem Ernstfall stehen, mit Namen und Telefonnummern.

Und die Erwachsenen brauchen dieselbe Information wie die Jugendlichen. Nach unserer Erfahrung ist die Sexting-Regel von 2024 unter Lehrpersonen noch wenig bekannt. Wer Jugendlichen eine Strafbarkeit vorhält, die so nicht mehr besteht, verliert die Glaubwürdigkeit für alles Übrige.

Das eigentliche Erwachsenenproblem

In Weiterbildungen zeigt sich häufig dasselbe Muster: Die Unsicherheit der Erwachsenen ist grösser als die der Jugendlichen. Das Wissen lässt sich nachlesen. Es fehlt die Erfahrung, über Sexualität zu sprechen, ohne dass es peinlich wird.

Diese Erfahrung entsteht nicht durch Lektüre, sondern durch Übung vor anderen, mit Rückmeldung, und durch den Blick auf die eigene Sozialisation. Genau dafür sind sexualpädagogische Weiterbildungen wie der Diplomlehrgang Sexualpädagogik gebaut.

Jugendliche merken schnell, ob jemand das Thema aushält. Wenn nicht, stellen sie keine Fragen mehr und suchen die Antwort dort, wo sie sie schon vorher gesucht haben.

Häufige Fragen

Ab welchem Alter sehen Kinder in der Schweiz Pornografie?

Nach EU Kids Online Schweiz 2025 haben 5 Prozent der 9- und 10-Jährigen im letzten Jahr sexuelle Darstellungen im Internet gesehen, bei den 15- und 16-Jährigen 51 Prozent. Die JAMES-Studie 2024 fragt nach der aktuellen Nutzung: 34 Prozent der 12- bis 19-Jährigen schauen zumindest selten Pornovideos oder -bilder, Jungen deutlich häufiger als Mädchen.

Ist Sexting für Jugendliche in der Schweiz strafbar?

Nach Art. 197 Abs. 8bis StGB bleibt eine minderjährige Person straflos, wenn sie Aufnahmen von sich selbst herstellt, besitzt, konsumiert oder einer anderen Person mit deren Einwilligung zugänglich macht, ohne weitere Bedingungen. Wer solche Aufnahmen empfängt, bleibt für Besitz und Konsum nur straflos, wenn kein Entgelt im Spiel ist, sich die Beteiligten persönlich kennen und beide volljährig sind oder bei Minderjährigkeit einer Person der Altersunterschied höchstens drei Jahre beträgt.

Ist es strafbar, ein Nacktbild weiterzuleiten?

Ja. Seit dem 1. Juli 2024 stellt Art. 197a StGB das Weiterleiten nicht öffentlicher sexueller Inhalte ohne Zustimmung der abgebildeten Person unter Strafe. Das Weiterleiten an Einzelne wird auf Antrag mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft, das Veröffentlichen mit bis zu drei Jahren. Das gilt unabhängig vom Alter der Beteiligten.

Was ist Sextortion, und was soll man tun?

Sextortion ist die Erpressung mit intimen Bildern oder Videos. Nicht zahlen, kein weiteres Material schicken, den Kontakt abbrechen, Beweise sichern und Anzeige erstatten. Eine Zahlung beendet die Erpressung oft nicht. Jugendliche erreichen die Beratung 147 von Pro Juventute rund um die Uhr.

Was ist das Schutzalter in der Schweiz?

16 Jahre (Art. 187 StGB). Eine sexuelle Handlung ist nicht strafbar, wenn der Altersunterschied zwischen den Beteiligten höchstens drei Jahre beträgt. Daneben gelten Art. 188 StGB für Abhängigkeitsverhältnisse bis 18 und Art. 196 StGB für sexuelle Handlungen mit Minderjährigen gegen Entgelt. Zudem ist verboten, Pornografie an unter 16-Jährige zugänglich zu machen.

Schadet Pornokonsum Jugendlichen?

Die Forschung findet Zusammenhänge, etwa mit freizügigeren Einstellungen, stereotypen Geschlechterbildern und sexueller Aggression. Ob Pornokonsum diese Folgen verursacht, lässt sich mit den vorhandenen Studien nicht belegen. Entscheidend ist, ob Jugendliche daneben andere Informationsquellen und Erwachsene haben, mit denen sie darüber sprechen können.

Weitere Beiträge der Reihe

Quellen

  • Külling-Knecht, C., Waller, G., Willemse, I. u. a. (2024): Ergebnisbericht zur JAMES-Studie 2024. ZHAW Departement Angewandte Psychologie, S. 67–71, zhaw.ch
  • Hermida, M. & Hartmann, M. (2025): EU Kids Online Schweiz. Chancen und Risiken für Kinder und Jugendliche im Internet. PH Schwyz, S. 7 und 28, eukidsonline.ch
  • Peter, J. & Valkenburg, P. M. (2016): Adolescents and Pornography: A Review of 20 Years of Research. Journal of Sex Research 53(4–5), 509–531, doi:10.1080/00224499.2016.1143441
  • Wright, P. J., Tokunaga, R. S. & Kraus, A. (2016): A Meta-Analysis of Pornography Consumption and Actual Acts of Sexual Aggression in General Population Studies. Journal of Communication 66(1), 183–205, doi:10.1111/jcom.12201
  • Przybylski, A. K. & Nash, V. (2018): Internet Filtering and Adolescent Exposure to Online Sexual Material. Cyberpsychology, Behavior, and Social Networking 21(7), 405–410, doi:10.1089/cyber.2017.0466
  • Wolak, J., Finkelhor, D., Walsh, W. & Treitman, L. (2018): Sextortion of Minors: Characteristics and Dynamics. Journal of Adolescent Health 62(1), 72–79, doi:10.1016/j.jadohealth.2017.08.014
  • Levin, R. J. & van Berlo, W. (2004): Sexual arousal and orgasm in subjects who experience forced or non-consensual sexual stimulation – a review. Journal of Clinical Forensic Medicine 11(2), 82–88, doi:10.1016/j.jcfm.2003.10.008
  • Schweizerisches Strafgesetzbuch, Art. 187, 188, 196, 197 Abs. 8 und 8bis, 197a; Fassung in Kraft seit 01.07.2024, frühere Fassung von Art. 197 Abs. 8 in Kraft bis 30.06.2024, fedlex.admin.ch
  • Schweizerische Kriminalprävention: Wie kann ich mich vor Sextortion schützen?, skppsc.ch
  • Kinderschutz Schweiz: Digitale sexualisierte Gewalt: die rechtliche Seite, kinderschutz.ch

Simone Dudle, M.A. Sexologie, ist Studiengangsleiterin des Diplomlehrgangs Sexualpädagogik am ISP Zürich. Sie arbeitet als freischaffende Sexualpädagogin, als Sexualtherapeutin in eigener Praxis und als systemische Therapeutin, und sie unterrichtet als Lehrerin.

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ISP Allgemein Sexualität

Was Sexualtherapeut*innen in der Schweiz dürfen

«Sexualtherapeutin» darf sich in der Schweiz jede Person nennen. Psychotherapeutin nicht. Wer sexualtherapeutisch arbeiten will oder eine Sexualtherapie sucht, sollte den Unterschied kennen, denn an ihm hängen Bewilligung, Berufsbezeichnung und die Frage, wer die Sitzungen bezahlt.

Von Ben Kneubühler, Institutsleiter des ISP Zürich
Stand: September 2026

Sexualtherapie ist die fachliche Begleitung von Einzelpersonen und Paaren bei sexuellen Anliegen und Funktionsstörungen, etwa bei Lustlosigkeit, Erektions- oder Orgasmusschwierigkeiten oder Schmerzen beim Geschlechtsverkehr. In der Schweiz ist sie kein gesetzlich geregelter Beruf. Anders als die Psychotherapie braucht sie keinen eidgenössischen Weiterbildungstitel, und die Berufsbezeichnung ist frei.

Wer eine Behandlung sucht, findet Fachpersonen mit ISP-Abschluss im Verzeichnis der Sexualtherapeut*innen. Wer den Beruf ergreifen möchte, findet Wege und Arbeitsalltag auf der Seite Sexualtherapeut:in werden. Dieser Beitrag behandelt die rechtliche und praktische Seite.

Die Berufsbezeichnung ist frei

In der Schweiz ist «Sexualtherapeut*in» nicht geschützt. Es gibt kein staatliches Register, keine Aufsichtsbehörde und keine staatliche Zulassungsprüfung.

Was es gibt, ist ein Verbandstitel. Der Fachverband für Sexologie Schweiz (FSS) nimmt ordentliche Sexologie-Mitglieder auf, die einen Master in Sexologie, eine Zertifizierung als klinische Sexolog*in des Institut Sexocorporel International oder einen abgeschlossenen Diplomlehrgang Sexualtherapie ISP mitbringen; so steht es in den Statuten vom Juni 2025. Ordentliche Mitglieder verpflichten sich auf eine Berufsordnung und eine Fortbildungspflicht. Staatlich geschützt ist auch dieser Titel nicht. Er sagt trotzdem etwas aus, weil der Verband Ausbildung und Fortbildung prüft. Wenn der Titel für Sie zählt, klären Sie Ihre Aufnahme vor der Anmeldung zu einer Ausbildung direkt beim Verband ab.

Warum Sexualtherapie keine Psychotherapie im Sinne des Gesetzes ist

Die Psychotherapie ist in der Schweiz durch das Psychologieberufegesetz geregelt. Zur Weiterbildung in Psychotherapie wird nur zugelassen, wer einen anerkannten Ausbildungsabschluss in Psychologie besitzt (Art. 7 PsyG). Ärztinnen und Ärzte kommen über die Facharztausbildung in Psychiatrie und Psychotherapie dazu. Keine sexologische Ausbildung führt auf einen dieser Wege, auch der Master in Sexologie nicht.

Daraus folgen zwei Dinge für die Praxis. Wer Psychotherapie in eigener fachlicher Verantwortung ausüben will, braucht eine Bewilligung des Kantons, und diese setzt einen Weiterbildungstitel in Psychotherapie voraus (Art. 22 und 24 PsyG). Und wer vorgibt, einen solchen Titel zu besitzen, ohne ihn erworben zu haben, wird mit Busse bestraft (Art. 45 PsyG). Wer ohne diesen Titel arbeitet, bezeichnet das eigene Angebot deshalb als Sexualberatung oder Sexualtherapie und nicht als Psychotherapie.

Ob für eine sexualtherapeutische Tätigkeit ohne psychotherapeutischen Anspruch eine kantonale Bewilligung nötig ist, hängt vom Gesundheitsrecht des Kantons und von der konkreten Tätigkeit ab. Das sollte vor der Praxiseröffnung beim kantonalen Gesundheitsamt geklärt werden.

Genau deshalb gibt es das Feld. Sexuelle Anliegen kommen in der Psychotherapie oft zu kurz, in der Gynäkologie und Urologie fehlt die Zeit, und in der Paarberatung fehlt das sexologische Handwerk. Sexualtherapie schliesst diese Lücke, ohne Psychotherapie zu sein.

Was die Krankenkasse bezahlt

Hier liegt die häufigste Enttäuschung, auf beiden Seiten des Beratungstischs.

Die obligatorische Grundversicherung übernimmt Psychotherapie, wenn sie von einer Ärztin oder einem Arzt erbracht wird oder, auf ärztliche Anordnung, von einer zugelassenen psychologischen Psychotherapeutin. Seit dem 1. Juli 2022 gilt dafür das Anordnungsmodell des Bundes. Entscheidend ist die Zulassung der behandelnden Person, nicht die Bezeichnung der Methode. Sexualtherapie bei einer Fachperson ohne diese Zulassung wird von der Grundversicherung nicht übernommen.

Über Zusatzversicherungen ist eine Beteiligung möglich. Viele Versicherer verlangen dafür, dass die behandelnde Person in einem anerkannten Register geführt wird; in der Schweiz sind das vor allem die Stiftung ASCA und das Erfahrungsmedizinische Register EMR. Welche Methoden und Ausbildungen diese Register anerkennen und welche Versicherung was bezahlt, ist verschieden und ändert sich. Wer eine Praxis plant, klärt die eigene Registrierung früh und direkt bei den Registern. Wer eine Therapie sucht, fragt vor der ersten Sitzung bei der eigenen Versicherung nach.

Viele Klient*innen zahlen Sexualtherapie selbst. Für Fachpersonen heisst das: Preis, Rechnungsstellung und Absageregeln gehören von Anfang an geklärt und schriftlich festgehalten.

Was es für eine eigene Praxis braucht

Neben dem Fach braucht eine Praxis die unternehmerische Seite: Rechtsform und Sozialversicherungen, Raumfrage, Preisgestaltung, Datenschutz für Gesundheitsdaten und ein Zuweisungsnetz aus Ärztinnen, Psychotherapeuten und Beratungsstellen. Die meisten starten mit einem Teilpensum neben der bisherigen Anstellung und bauen über Jahre auf. Wer mit der Ausbildung beginnt und gleichzeitig kündigt, geht ein unnötiges Risiko ein. Mehr dazu auf der Seite Selbständig arbeiten.

Zur Grenze gegenüber der Psychotherapie gehört eine zweite im Alltag: Wer merkt, dass hinter einem sexuellen Anliegen eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung, eine Traumafolge oder eine körperliche Ursache steht, überweist. Ein gutes Zuweisungsnetz arbeitet in beide Richtungen.

Zwei Ausbildungswege im Überblick

Wie die beiden sexologischen Wege aufgebaut sind, beschreiben die Lehrgangsseiten ausführlich. Für die Entscheidung genügt oft dieser Vergleich:

Diplomlehrgang SexualtherapieMaster of Arts in Sexologie
Zulassungabgeschlossene Berufslehre oder Maturität und ein Jahr BerufserfahrungBachelor und ein Jahr einschlägige Berufserfahrung, sonst Feststellungsprüfung
Dauer und Umfangdrei Jahre berufsbegleitenddreieinhalb Jahre, 112 Unterrichtstage
KostenCHF 32’500CHF 38’500
AbschlussDipl. Sexualtherapeut*in ISPakademischer Grad der Hochschule Merseburg

Bei beiden kommen Zusatzkosten dazu. Beim Diplomlehrgang sind es das Aufnahmegespräch und das Aufnahmeverfahren (zusammen CHF 400), zwölf Therapiesitzungen und zwanzig Körperarbeitsstunden, die extern gebucht und direkt bezahlt werden, dazu Literatur und Reisekosten. Der eigentliche Unterschied zwischen den Wegen liegt nicht in der therapeutischen Praxis, sondern darin, dass nur der Master ein akademischer Grad ist und zu Doktorat und Hochschullehre führen kann.

Ein Hinweis zur Selbsterfahrung, weil er zur Entscheidung gehört. Laut der Lehrgangsseite evaluieren die Studierenden zum Abschluss des ersten Moduls die eigene Selbstbefriedigung anhand des Modells Sexocorporel. Über den ganzen Lehrgang begleiten Körperarbeitsblöcke den Unterricht, mit Atemtechnik, Beckenboden, Gang und Elementen der Feldenkrais-Methode. Wer später mit einer Klientin präzise über deren Erregungsverlauf sprechen will, muss den eigenen kennen. Wer damit nicht rechnet, sollte das vor der Anmeldung wissen.

Wer vor allem mit Gruppen arbeiten will, mit Klassen, Teams und Eltern, ist im Diplomlehrgang Sexualpädagogik besser aufgehoben.

Häufige Fragen

Übernimmt die Krankenkasse eine Sexualtherapie in der Schweiz?

Die Grundversicherung übernimmt Psychotherapie nur, wenn sie ärztlich erbracht wird oder auf ärztliche Anordnung von einer zugelassenen psychologischen Psychotherapeutin. Sexualtherapie bei anderen Fachpersonen zahlt sie nicht. Zusatzversicherungen beteiligen sich teilweise, oft wenn die Fachperson in einem Register wie ASCA oder EMR geführt wird. Vor der ersten Sitzung bei der eigenen Versicherung nachfragen.

Ist Sexualtherapie Psychotherapie?

Nicht im rechtlichen Sinn. Psychotherapie in eigener fachlicher Verantwortung setzt in der Schweiz einen Weiterbildungstitel in Psychotherapie und eine kantonale Bewilligung voraus (Art. 22 und 24 PsyG). Sexualtherapeut*innen ohne diesen Titel dürfen ihr Angebot nicht als Psychotherapie bezeichnen. Psychotherapeut*innen können aber zusätzlich sexualtherapeutisch ausgebildet sein.

Ist «Sexualtherapeutin» ein geschützter Titel?

Nein. Die Berufsbezeichnung ist frei. Der Fachverband für Sexologie Schweiz (FSS) führt ordentliche Mitglieder mit anerkannter Ausbildung und Fortbildungspflicht; auch das ist ein Verbandstitel, kein staatlicher.

Kann ich ohne Psychologiestudium Sexualtherapeutin werden?

Ja. Der Diplomlehrgang Sexualtherapie am ISP setzt eine abgeschlossene Berufslehre oder Maturität und ein Jahr Berufserfahrung voraus. Psychotherapie im gesetzlichen Sinn dürfen Sie ohne Psychologie- oder Medizinstudium und entsprechende Weiterbildung allerdings nicht anbieten.

Brauche ich eine Bewilligung für eine sexualtherapeutische Praxis?

Für Psychotherapie ja, nach Psychologieberufegesetz. Für Sexualberatung und Sexualtherapie ohne psychotherapeutischen Anspruch hängt es vom Gesundheitsrecht des Kantons und von der konkreten Tätigkeit ab. Klären Sie das vor der Eröffnung beim kantonalen Gesundheitsamt.

Weitere Beiträge der Reihe

Quellen

  • Bundesgesetz über die Psychologieberufe (PsyG), SR 935.81, Art. 7, 22, 24 und 45, fedlex.admin.ch
  • Bundesamt für Gesundheit: Neuregelung der psychologischen Psychotherapie ab 1. Juli 2022, bag.admin.ch
  • Fachverband für Sexologie Schweiz: Statuten, Fassung vom 20.06.2025, Art. 4, sexologie-schweiz.ch
  • ISP Zürich: Diplomlehrgang Sexualtherapie, Aufbau, Zulassung und Kosten, isp-zuerich.ch
  • ISP Zürich: Master of Arts in Sexologie, Zulassung, Feststellungsprüfung und Kosten, isp-zuerich.ch

Ben Kneubühler, MSc, ist Institutsleiter des ISP Zürich und ehemaliger Studiengangsleiter des Diplomlehrgangs Sexualpädagogik. Er ist Psychotherapeut, Sexologe und in der Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen tätig.

Ben Kneubühler
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Sexualität Sexualpädagogik

Das Recht auf Sexualität endet nicht an der Institutionstür

Menschen mit Behinderung erleben deutlich häufiger sexuelle Gewalt als andere. Und sie haben ein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Institutionen, die nur eine der beiden Tatsachen ernst nehmen, verfehlen beide. Dieser Beitrag richtet sich an Teams aus Wohnheimen, Behindertenhilfe und Pflege.

Von Ben Kneubühler, Institutsleiter des ISP Zürich
Stand: September 2026

In Weiterbildungen mit Teams aus der Behindertenhilfe kommt eine Situation immer wieder zur Sprache. Zwei Bewohnende möchten miteinander schlafen. Die Institution hat kein Konzept. Die Eltern sind dagegen. Das Team ist sich uneinig. Und weil niemand entscheiden will, entscheidet der Zufall, meistens gegen die beiden.

Sexuelle Selbstbestimmung bedeutet, über den eigenen Körper, über Nähe und über sexuelle Handlungen selbst zu entscheiden. Sie gehört zu dem, was die WHO unter sexueller Gesundheit versteht, und sie gilt unabhängig von einer Beeinträchtigung. In Institutionen wird sie durch Rahmenbedingungen eingeschränkt, die mit dem Recht selbst nichts zu tun haben: fehlende Privaträume, unklare Zuständigkeiten, die Unsicherheit einzelner Betreuungspersonen.

Was das Recht sagt

Die Schweiz ist der UN-Behindertenrechtskonvention 2014 beigetreten, seit dem 15. Mai 2014 gilt sie hier. Vier Artikel sind einschlägig. Artikel 23 verpflichtet die Vertragsstaaten, Diskriminierung in Ehe, Familie, Elternschaft und Partnerschaften zu beseitigen. Artikel 25 verlangt gleichberechtigten Zugang zur Gesundheitsversorgung, ausdrücklich einschliesslich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit. Artikel 22 schützt die Privatsphäre, unabhängig von der Wohnform, und ist damit die Grundlage für alles, was weiter unten über abschliessbare Zimmer steht. Artikel 16 verpflichtet zum Schutz vor Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch.

Die Konvention ist in der Schweiz nicht in allen Teilen direkt anwendbar, sie prägt aber die Auslegung von Gesetzen und die Praxis von Institutionen. Der UN-Ausschuss hat der Schweiz 2022 unter anderem empfohlen, eine inklusive Sexualaufklärung auch für Menschen in Institutionen sicherzustellen.

Praktisch heisst das: Ein pauschales Verbot in der Hausordnung lässt sich rechtlich kaum halten. Es greift in die persönliche Freiheit nach Art. 10 der Bundesverfassung und in den Persönlichkeitsschutz nach Art. 28 ZGB ein. Einschränkungen brauchen eine Begründung im Einzelfall.

Wie es in der Praxis aussieht

Für die Schweiz gibt es eine brauchbare Erhebung. Für das Pilotprojekt «S&B – Sexualität selbstbestimmt leben mit Beeinträchtigung» befragte Patrick Kollöffel für die Berner Gesundheit 233 Fachpersonen und 78 Eltern und Angehörige von Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen 12 und 25 Jahren mit Beeinträchtigung. Erhoben wurde im Februar und März 2019, überwiegend im Kanton Bern. Die Stichprobe ist nicht landesweit repräsentativ, aber gross genug, um Muster zu zeigen.

Nur 9 Prozent der befragten Eltern sagen, ihr Sohn oder ihre Tochter stelle häufig Fragen zu Sexualität. Die Autor*innen ziehen daraus den richtigen Schluss: Sexualerziehung soll aktiv angegangen werden, statt zu warten, bis Fragen kommen oder Probleme entstehen. Wer wartet, wartet oft vergeblich und deutet das Schweigen dann als Desinteresse.

Bei den Fachpersonen zeigt sich, woran sie sich in Fragen der Sexualität orientieren: am Entwicklungsstand der begleiteten Person (72 Prozent «sehr stark bis stark»), an den Menschenrechten und sexuellen Rechten (68 Prozent) und an einem institutionellen Konzept zum Umgang mit Sexualität, Nähe und Distanz (63 Prozent). Wo ein solches Konzept fehlt, bleibt die persönliche Haltung der diensthabenden Person. Sie kann grosszügig sein oder restriktiv, und der Bewohner erfährt es je nach Schicht.

Und schliesslich die Anlässe, aus denen überhaupt über Sexualität gesprochen wird. Es sind getrennte Einschätzungen, keine Aufteilung eines Ganzen: 36 Prozent der Fachpersonen nennen häufig bis sehr häufig den beruflichen Auftrag, 35 Prozent spontane Alltagssituationen, 21 Prozent Probleme im Zusammenhang mit Sexualität. Der spontane Alltag ist also bereits ein häufiger Anlass, er wird nur selten als solcher anerkannt.

Das Risiko, das dabei mitläuft

Menschen mit Behinderung erleben häufiger sexuelle Gewalt. Eine Metaanalyse von 2022 über 68 Studien kommt auf eine Odds Ratio von 2,27 gegenüber Menschen ohne Behinderung, bei Erwachsenen war das erhöhte Risiko ausgeprägter als bei Minderjährigen. Für Kinder mit Behinderung fand eine Metaanalyse in The Lancet60692-8) aus 17 Studien eine Odds Ratio von 2,88 für sexuelle Gewalt. Beide Arbeiten betonen, wie uneinheitlich die Datenlage ist.

Für die Schweiz fehlen solche Zahlen. Der Bundesrat hält 2023 fest, dass es «nur wenige Quellen» gibt, «die Behinderungen der Opfer dokumentieren». Er stützt sich deshalb auf eine deutsche Erhebung: Besonders stark von Gewalt betroffen, «insbesondere auch durch Mitbewohner», sind danach Frauen, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe leben.

Diese Zahlen werden oft zitiert, um Vorsicht zu begründen. Sie begründen aber vor allem einen Auftrag. Die Studie des deutschen Familienministeriums zu Frauen in Einrichtungen fand, dass diese nicht generell häufiger Gewalt erleben als Frauen mit Behinderung in Privathaushalten. Das Risiko liegt in bestimmten Konstellationen. Als Risikofaktoren nennt sie das Fehlen enger, vertrauensvoller Beziehungen, das Angewiesensein auf Unterstützung bei der Körperpflege und das Fehlen einer Kultur des Ernstnehmens und des grenzwahrenden Umgangs.

Die Beeinträchtigung selbst spielt mit, etwa wenn jemand sich schlechter wehren oder mitteilen kann. Aber vieles liegt in den Umständen, und jeder dieser Umstände ist ein Auftrag an die Institution.

Zum Schutzauftrag gehören auch die Strafnormen, die in Konzepten oft fehlen. Art. 191 StGB stellt unter Strafe, wer «eine urteilsunfähige oder eine zum Widerstand unfähige Person zum Beischlaf, zu einer beischlafsähnlichen oder einer anderen sexuellen Handlung missbraucht», mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Art. 193 StGB erfasst, wer eine Person zu einer sexuellen Handlung veranlasst, indem er eine Notlage oder eine durch ein Arbeitsverhältnis oder anderweitig begründete Abhängigkeit ausnützt, mit bis zu fünf Jahren. Das betrifft insbesondere Mitarbeitende gegenüber Begleiteten. Ältere Konzepte verweisen oft noch auf Art. 192 StGB zu Anstaltspfleglingen; er wurde per 1. Juli 2024 aufgehoben. Neu ist Art. 193a StGB, der die Täuschung über den sexuellen Charakter einer Handlung im Gesundheitsbereich unter Strafe stellt.

Warum Schutz ohne Ermöglichung nicht funktioniert

In vielen Institutionen ist ein Denkfehler strukturell verankert. Man glaubt, Schutz und Selbstbestimmung stünden in einem Zielkonflikt, je mehr vom einen, desto weniger vom anderen. Also entscheidet man sich, meist unausgesprochen, für den Schutz.

Wer nie gelernt hat, was er mag, kann schwer erkennen, was er nicht mag. Wer nie erlebt hat, dass sein Nein respektiert wird, hat wenig Grund anzunehmen, dass es diesmal gelten sollte. Wer keine Sprache für Körperteile und Handlungen hat, kann nicht berichten, was passiert ist. Und wer gelernt hat, dass Sexualität im Haus verboten ist, wird einen Übergriff eher verschweigen, aus Angst, selbst etwas falsch gemacht zu haben.

Die Charta zur Prävention, die Schweizer Verbände der Behindertenhilfe gemeinsam getragen haben, zieht daraus dieselbe Konsequenz: Die Förderung der Selbstkompetenzen im Umgang mit Nähe und Distanz, mit Grenzen und mit der eigenen Sexualität hat einen hohen Stellenwert.

Die Berner Erhebung liefert dazu Zahlen, die man sorgfältig lesen muss. 21 Prozent der Fachpersonen sagen, es gelinge den von ihnen begleiteten Personen gut bis sehr gut, wahrzunehmen, welche Berührungen bei anderen erwünscht sind; beim Zurückweisen unerwünschter Nähe sind es 25 Prozent. Das heisst nicht, dass es den übrigen misslingt: Als «nicht gut bis gar nicht gut» eingeschätzt werden nur 9 beziehungsweise 10 Prozent, der grosse Rest liegt in einer breiten Mittelkategorie. Das sind keine Argumente für mehr Kontrolle, sondern Lernziele.

Die zwei Situationen, an denen Teams auseinanderfallen

Zwei Konstellationen kommen in fast jedem Haus vor und stehen in vielen Konzepten nicht.

Sexuelles Verhalten im halböffentlichen Raum

Jemand masturbiert im Gemeinschaftsraum, im Bus, in der Werkstatt. Teams spalten sich dann oft in die, die wegschauen wollen, und die, die sanktionieren wollen. Beides trifft es nicht. Die Handlung selbst ist legitim, der Ort ist es nicht, und die Aufgabe ist, das zu trennen und ohne Beschämung zu vermitteln: nicht «das tut man nicht», sondern «das gehört in dein Zimmer». Dazu gehört, dass es ein Zimmer gibt, in dem es möglich ist, und dass die Mitbewohnenden, die es gesehen haben, ebenfalls eine Antwort bekommen. Ohne gemeinsame Sprachregelung erlebt dieselbe Person je nach Schicht eine andere Reaktion, und genau daran scheitert das Lernen.

Ein Übergriff zwischen zwei Begleiteten

Das ist die schwierigste Lage. Die übergriffige Person ist selbst Klientin oder Klient, bleibt schutzbedürftig, kann nicht einfach gekündigt werden und wohnt vielleicht weiter im selben Stock. Die deutsche Einrichtungsstudie fordert ausdrücklich einen stärkeren Fokus auf Gewalt durch Mitbewohnende und Interventionsstrategien dafür. Was das Konzept vorher klären muss:

  • Wer entscheidet in den ersten 48 Stunden über die räumliche Trennung?
  • Wer begleitet die betroffene Person, wer die übergriffige? Es müssen zwei verschiedene sein.
  • Wer informiert Angehörige und Beistandspersonen, in welcher Reihenfolge?
  • Wie geht man damit um, wenn die betroffene Person keine Anzeige will, das Haus aber eine Schutzpflicht gegenüber allen Bewohnenden hat?

Wer diese Fragen erst im Ereignisfall stellt, verliert Tage, in denen vieles schon entschieden wird.

Was ein Sexualkonzept leisten muss

Viele Institutionen haben inzwischen ein Papier. Weniger haben eine Praxis. Ein brauchbares Konzept beantwortet mindestens diese Fragen:

  • Wo ist Privatsphäre garantiert? Ein abschliessbares Zimmer, eine verlässliche Klopfregel, eine Zeit ohne Kontrollgang. Ohne diese Grundlage ist alles Weitere Theorie.
  • Wer entscheidet was? Was entscheidet die Person selbst, was das Team, was die Beistandschaft, was die Leitung? Und wo haben Angehörige Mitsprache und wo nicht?
  • Wie wird Einwilligungsfähigkeit beurteilt, und von wem? Das Team beobachtet und dokumentiert, die rechtliche Beurteilung braucht bei strittigen Fragen eine ärztliche Abklärung und gegebenenfalls die Erwachsenenschutzbehörde.
  • Was gilt bei Kinderwunsch, Verhütung, Schwangerschaft?
  • Wie läuft eine Meldung? An wen, in welcher Frist, mit welcher Dokumentation, bei Verdacht auf Übergriffe zwischen Bewohnenden ebenso wie bei Verdacht gegen Mitarbeitende. Die Charta zur Prävention verlangt, dass dieses Vorgehen allen Mitarbeitenden, den begleiteten Personen und den Angehörigen bekannt ist.
  • Wer bildet weiter, und wie oft? Ein Konzept, das nicht regelmässig im Team besprochen wird, verliert nach wenigen Personalwechseln seine Wirkung.

Das Papier ist dabei der kleinere Teil. Der grössere ist die Verständigung im Team darüber, was man aushält. Eine Orientierung bietet der Leitfaden Sexualität, Intimität und Partnerschaft von INSOS Schweiz und Sexuelle Gesundheit Schweiz aus dem Jahr 2017.

Verhütung, Kinderwunsch, Schwangerschaft

Diese Frage wird am häufigsten offengelassen. Also konkret, soweit es ohne Einzelfallberatung geht.

Verhütung ist eine medizinische Massnahme. Damit gilt das Medizinrecht. Ist die Person bezüglich dieser Entscheidung urteilsfähig, entscheidet sie selbst; die SAMW-Richtlinien halten fest, dass Urteilsfähigkeit immer im Hinblick auf eine bestimmte Entscheidung beurteilt wird. Ist sie urteilsunfähig, sind nach Art. 378 ZGB bestimmte Personen der Reihe nach berechtigt, sie zu vertreten, etwa eine Beiständin mit Vertretungsrecht bei medizinischen Massnahmen oder, wenn sie regelmässig und persönlich Beistand leisten, Angehörige. Eine Teamsitzung ist kein Vertretungsorgan.

Dauerhafte Eingriffe sind streng geregelt. Das Sterilisationsgesetz schliesst die Sterilisation einer über 16-jährigen, dauernd urteilsunfähigen Person grundsätzlich aus und lässt sie nur ausnahmsweise unter engen Voraussetzungen und mit Zustimmung der Erwachsenenschutzbehörde zu. Auch bei urteilsfähigen Personen unter umfassender Beistandschaft braucht es neben ihrer eigenen schriftlichen Zustimmung die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung und der Erwachsenenschutzbehörde. Der UN-Ausschuss hat die Schweiz 2022 aufgefordert, Sterilisationen ohne Zustimmung der betroffenen Person zu verbieten. Kein Haus sollte dieses Thema ohne juristische Begleitung anfassen.

Elternschaft ist eine Frage, die ergebnisoffen geprüft werden muss und nicht vorweg beantwortet werden darf. Ob sie im Einzelfall trägt, hängt vor allem vom Unterstützungsnetz ab.

Und die Kostenfrage gehört dazu. Wer bezahlt die Beratung, die Verhütung, allenfalls die Begleitung einer Elternschaft? Das ist der Punkt, an dem gute Absichten regelmässig enden.

Dieser Abschnitt ersetzt keine Rechtsberatung. Er soll verhindern, dass ein Team in einer Sitzung entscheidet, was in eine Fachstelle gehört.

Der Konflikt mit den Angehörigen

Die Zusammenarbeit mit Angehörigen gehört zu den häufigsten Belastungen im Alltag. Eltern von Söhnen und Töchtern mit Beeinträchtigung tragen oft jahrzehntelange Sorge. Für sie ist die Vorstellung einer sexuellen Beziehung mit realen Ängsten verbunden: Ausnutzung, Schwangerschaft, Enttäuschung, Verlust der Übersicht. Diese Ängste sind ernst zu nehmen, und sie verschwinden nicht durch den Hinweis auf die UN-BRK.

Was hilft, ist ein früher und regelmässiger Austausch, nicht erst, wenn eine Beziehung entstanden ist. Die in Bern befragten Fachpersonen und Eltern nennen dasselbe: eine Zusammenarbeit, die in einem Konzept verankert ist, aktiv gestaltet wird, auf Augenhöhe stattfindet und fester Bestandteil des Berufsalltags ist.

Rechtlich ist die Lage bei erwachsenen Personen deutlicher, als viele Teams annehmen, und zwar in beide Richtungen. Art. 19c ZGB schliesst jede Vertretung aus, wenn ein Recht so eng mit der Persönlichkeit verbunden ist; die Entscheidung, eine sexuelle Beziehung einzugehen, gehört dazu. Weder Eltern noch eine Beistandsperson können dafür stellvertretend einwilligen. Umgekehrt gilt bei medizinischen Massnahmen, und dazu zählt Verhütung, das Vertretungsrecht, wenn eine Person urteilsunfähig ist. Wer beides in einen Topf wirft, entscheidet in der einen Richtung zu viel und in der anderen zu wenig.

Sexualassistenz, Sexualbegleitung und die Grauzonen

Was tun, wenn jemand Unterstützung braucht, um überhaupt sexuell aktiv sein zu können? Darf eine Betreuungsperson ein Hilfsmittel bereitlegen, beim Auskleiden helfen und dann den Raum verlassen, eine Verabredung organisieren, den Kontakt zu einer Sexualbegleiterin herstellen?

Die Fachsprache unterscheidet passive Sexualassistenz, die Bedingungen schafft, von aktiver Sexualassistenz, bei der Mitarbeitende selbst in die sexuelle Handlung einbezogen sind, und von Sexualbegleitung als bezahlter Dienstleistung von aussen. Die Seite Sexualassistenz und Sexualbegleitung ordnet diese Begriffe ausführlich. Passive Assistenz gehört zum Betreuungsauftrag und lässt sich regeln. Aktive Assistenz durch Mitarbeitende ist fachlich und arbeitsrechtlich ungeklärt und gehört nicht in die spontane Entscheidung einer einzelnen Person im Nachtdienst.

Wichtig ist, dass diese Grenze im Team gezogen wird und nicht von jeder Person neu. Mitarbeitende haben ihrerseits ein Recht darauf, nicht in Situationen zu geraten, die sie nicht wollen.

Bei der Sexualbegleitung sind für eine Institution drei rechtliche Punkte entscheidend.

  • Sexarbeit ist zulässig, aber kantonal und kommunal geregelt, teils mit Melde- und Bewilligungspflichten.
  • Art. 195 StGB stellt unter Strafe, wer «die Handlungsfreiheit einer Person, die Prostitution betreibt, dadurch beeinträchtigt, dass er sie bei dieser Tätigkeit überwacht oder Ort, Zeit, Ausmass oder andere Umstände der Prostitution bestimmt». Mitarbeitende, die Termine, Räume und Abläufe festlegen, sollten wissen, dass diese Norm existiert.
  • Ist die begleitete Person bezüglich dieser konkreten Handlung urteilsunfähig, greift Art. 191 StGB, unabhängig davon, wie gut die Vermittlung gemeint war.

Ob eine Institution vermittelt, mitfinanziert oder lediglich nicht behindert, ist deshalb eine Entscheidung, die vor dem Einzelfall zu treffen ist und für die man sich juristisch beraten lässt.

Was Teams tatsächlich brauchen

Aus unserer Arbeit mit Institutionen seit 1998 zeigt sich ein Muster: Der Bedarf liegt selten beim Fachwissen über Sexualität. Er liegt bei drei anderen Dingen.

Erstens bei der Sprachfähigkeit im Team. Solange Kolleg*innen nicht miteinander über Sexualität reden können, ohne zu kichern oder abzubrechen, reden sie auch nicht mit den Bewohnenden darüber.

Zweitens beim Umgang mit der eigenen Reaktion. Eine Erektion bei der Grundpflege, eine Bewohnerin, die man beim Masturbieren antrifft, eine Zuneigungsbekundung, die man abwehren muss: Solche Situationen erzeugen Gefühle, die niemand im Dienstjournal notiert. Sie brauchen einen Ort, etwa in der Teamsupervision.

Drittens bei der Entscheidungssicherheit. Nicht jede Situation ist im Konzept vorgesehen. Ein Team, das den Grundgedanken verstanden hat, kann auch neue Fälle entscheiden. Ein Team, das nur Regeln kennt, ist bei jeder Abweichung ratlos.

Genau darauf ist unsere Seminarreihe Sexualität und Behinderung ausgelegt: sechs Tage für Fachpersonen und Teams aus Institutionen, einzelne Tage sind buchbar. Die nächste vollständige Reihe beginnt am 7. September 2027. Für Häuser, die es als Ganzes angehen wollen, gibt es dasselbe als interne Schulung. Was ein Team danach hat, ist nicht unbedingt Einigkeit. Es ist eine gemeinsame Sprache, in der sich präziser streiten lässt, und eine Grundlage, an der das eigene Konzept weiterentwickelt werden kann.

Der Satz, um den es geht

Sexualität ist kein Zusatzbedürfnis, das man Menschen mit Behinderung gewährt, wenn Zeit und Personal es zulassen. Sie ist Teil der Person, die dort wohnt.

Eine Institution kann das anerkennen oder ignorieren. Ignorieren führt nicht dazu, dass nichts passiert. Es führt dazu, dass es unbegleitet passiert, und damit riskanter für alle Beteiligten.

Häufige Fragen

Dürfen Menschen mit Behinderung in einer Institution eine sexuelle Beziehung führen?

Grundsätzlich ja. Sexuelle Selbstbestimmung gilt unabhängig von einer Beeinträchtigung. Ein pauschales Verbot in der Hausordnung lässt sich rechtlich kaum halten, weil es in die persönliche Freiheit (Art. 10 BV) und den Persönlichkeitsschutz (Art. 28 ZGB) eingreift. Einschränkungen brauchen eine Begründung im Einzelfall, etwa bei fehlender Urteilsfähigkeit oder bei Hinweisen auf Ausnutzung.

Haben Eltern oder Beistandspersonen bei der Sexualität erwachsener Kinder mitzureden?

Über die Entscheidung, eine sexuelle Beziehung einzugehen, nicht. Nach Art. 19c ZGB ist bei Rechten, die so eng mit der Persönlichkeit verbunden sind, jede Vertretung ausgeschlossen. Anders bei medizinischen Massnahmen wie der Verhütung: Ist eine Person urteilsunfähig, entscheiden die nach Art. 378 ZGB vertretungsberechtigten Personen. Eine gute Zusammenarbeit mit Angehörigen ist in jedem Fall sinnvoll.

Wie wird Einwilligungsfähigkeit beurteilt?

Bezogen auf eine konkrete Entscheidung, nicht als Eigenschaft der Person. Eine Person kann in der Lage sein, einer Umarmung zuzustimmen, und nicht in der Lage, die Folgen einer Schwangerschaft zu überblicken. Das Team beobachtet und dokumentiert, was jemand versteht, äussert und ablehnt. Bei strittigen oder folgenschweren Fragen braucht es eine ärztliche Abklärung und gegebenenfalls die Erwachsenenschutzbehörde.

Wie hoch ist das Risiko sexueller Gewalt bei Menschen mit Behinderung?

Eine Metaanalyse von 2022 über 68 Studien kommt auf eine Odds Ratio von 2,27 gegenüber Menschen ohne Behinderung, bei Erwachsenen war das Risiko stärker erhöht als bei Minderjährigen. Für die Schweiz fehlen eigene Zahlen. Risikofaktoren in Einrichtungen sind nach einer deutschen Studie fehlende vertrauensvolle Beziehungen, die Abhängigkeit bei der Körperpflege und eine fehlende Kultur des grenzwahrenden Umgangs.

Welche Strafnormen sind für Institutionen wichtig?

Vor allem Art. 191 StGB zum Missbrauch urteilsunfähiger oder zum Widerstand unfähiger Personen und Art. 193 StGB zur Ausnützung einer Abhängigkeit, etwa durch Mitarbeitende. Der frühere Art. 192 StGB wurde per 1. Juli 2024 aufgehoben.

Braucht jede Institution ein Sexualkonzept?

Praktisch ja. Ohne Konzept entscheidet die Haltung der diensthabenden Person, und Bewohnende erleben je nach Schicht unterschiedliche Regeln. Ein Konzept, das nicht regelmässig im Team besprochen wird, verliert nach wenigen Personalwechseln seine Wirkung.

Weitere Beiträge der Reihe

Quellen

  • UN-Behindertenrechtskonvention, SR 0.109, Art. 16, 22, 23 und 25; für die Schweiz in Kraft seit 15.05.2014, fedlex.admin.ch
  • UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (2022): Concluding observations on the initial report of Switzerland, CRPD/C/CHE/CO/1, un.org
  • Kollöffel, P. (2021): Pilotprojekt «S&B – Sexualität selbstbestimmt leben mit Beeinträchtigung». Eine Bedürfniserhebung aus der Praxis. Berner Gesundheit, insieme.ch
  • Mailhot Amborski, A., Bussières, E.-L., Vaillancourt-Morel, M.-P. & Joyal, C. C. (2022): Sexual Violence Against Persons With Disabilities: A Meta-Analysis. Trauma, Violence, & Abuse 23(4), 1330–1343, doi:10.1177/1524838021995975
  • Jones, L. u. a. (2012): Prevalence and risk of violence against children with disabilities: a systematic review and meta-analysis of observational studies. The Lancet 380(9845), 899–907, doi:10.1016/S0140-6736(12)60692-860692-8)
  • Bundesrat (16.06.2023): Gewalt an Menschen mit Behinderungen in der Schweiz. Bericht in Erfüllung des Postulats 20.3886, S. 12 f., admin.ch
  • Schröttle, M. & Hornberg, C. (2014): Gewalterfahrungen von in Einrichtungen lebenden Frauen mit Behinderungen. Ausmass, Risikofaktoren, Prävention. Im Auftrag des BMFSFJ, S. 9 f., bmbfsfj.bund.de
  • Verbandsübergreifende Arbeitsgruppe Prävention (2011, aktualisiert 2022): Charta zur Prävention von sexueller Ausbeutung, Missbrauch und anderen Grenzverletzungen, charta-praevention.ch
  • INSOS Schweiz und Sexuelle Gesundheit Schweiz (2017): Sexualität, Intimität und Partnerschaft. Leitfaden für die Begleitung von Menschen mit Behinderung in institutionellen Wohnformen
  • SAMW (2019): Urteilsfähigkeit in der medizinischen Praxis. Medizin-ethische Richtlinien, samw.ch
  • Schweizerisches Zivilgesetzbuch, Art. 19c und 378; Bundesgesetz über Voraussetzungen und Verfahren bei Sterilisationen, SR 211.111.1, Art. 6–8; Strafgesetzbuch, Art. 191, 193, 193a und 195, fedlex.admin.ch

Ben Kneubühler, MSc, ist Institutsleiter des ISP Zürich und ehemaliger Studiengangsleiter des Diplomlehrgangs Sexualpädagogik. Er ist Psychotherapeut, Sexologe und in der Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen tätig.

Ben Kneubühler
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Sexualität Sexualpädagogik

«Nein heisst Nein» – und was das für den Unterricht bedeutet

Seit dem 1. Juli 2024 ist im Schweizer Sexualstrafrecht nicht mehr entscheidend, ob sich eine Person gewehrt hat, sondern ob eine sexuelle Handlung gegen ihren Willen geschah. Das ist eine juristische Änderung mit einer pädagogischen Konsequenz, die bisher kaum jemand gezogen hat.

Von Simone Dudle, Studiengangsleiterin des Diplomlehrgangs Sexualpädagogik am ISP Zürich
Stand: September 2026

Wenn ein Gesetz verlangt, dass Menschen den Willen ihres Gegenübers erkennen, dann verlangt es eine Fähigkeit. Fähigkeiten entstehen nicht durch Inkrafttreten, sie entstehen durch Lernen.

Genau an dieser Stelle steht die Schweiz seit Juli 2024: Das revidierte Sexualstrafrecht setzt eine Kompetenz voraus, die im Bildungssystem nirgends verbindlich vermittelt wird.

«Nein heisst Nein» ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die Revision des Schweizer Sexualstrafrechts vom 1. Juli 2024. Strafbar ist seither eine sexuelle Handlung gegen den Willen einer Person, auch ohne Gewalt oder Drohung, sowie das Ausnützen eines Schockzustands. Konsens meint im Unterricht mehr als das: die Fähigkeit, den eigenen Willen und den des Gegenübers wahrzunehmen, auszudrücken und zu respektieren.

Was sich am 1. Juli 2024 geändert hat

Bis dahin stand die Nötigung im Zentrum. Strafbar war, wer eine Person mit Gewalt, Drohung oder psychischem Druck zu einer sexuellen Handlung zwang. Wer sich nicht wehrte, hatte es juristisch schwer.

Seit der Revision genügt der entgegenstehende Wille. Art. 189 Abs. 1 StGB lautet: «Wer gegen den Willen einer Person eine sexuelle Handlung an dieser vornimmt oder von dieser vornehmen lässt oder zu diesem Zweck einen Schockzustand einer Person ausnützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.» Art. 190 Abs. 1 sagt dasselbe für den Beischlaf und beischlafsähnliche Handlungen mit Eindringen in den Körper, mit einem Strafrahmen bis zu fünf Jahren.

Vier Punkte daran sind für die pädagogische Arbeit wichtiger als die Paragrafen selbst.

  • Massgeblich ist der Wille, nicht die Gegenwehr. Das Gesetz verlangt keine Abwehrhandlung. Die Gesetzesmaterialien halten fest, dass sich der entgegenstehende Wille auch aus den Umständen ergeben kann; zu berücksichtigen sind der Rahmen und die Situation, in denen der Täter gehandelt hat.
  • Der Schockzustand ist eine eigene Variante. Hier ist Genauigkeit nötig, weil in der öffentlichen Darstellung viel Falsches steht: Das Wort «Erstarren» kommt im Gesetz nicht vor. Erfasst ist, wer einen Schockzustand ausnützt. Die Norm verlangt also, dass die andere Person den Zustand erkennt und ihn für die Handlung benutzt. Sie besagt nicht, dass Bewegungslosigkeit automatisch als geäusserter Widerspruch gilt. Die Strafrechtlerin Nora Scheidegger hat schon im Gesetzgebungsverfahren darauf hingewiesen, dass unklar ist, was «Schockzustand» genau bedeutet und wie die Norm sich zu Art. 191 StGB verhält.
  • Die Nötigung ist nicht verschwunden. Sie steht weiterhin in Absatz 2 beider Artikel, mit deutlich höherem Strafrahmen: bis zu zehn Jahren bei Art. 189, ein bis zehn Jahre bei Art. 190. Die Revision hat einen Grundtatbestand darunter eingezogen.
  • Die Tatbestände sind geschlechtsneutral. Vergewaltigung nach Art. 190 StGB ist nicht mehr auf Frauen als Opfer und den Beischlaf beschränkt, sondern erfasst beischlafsähnliche Handlungen mit Eindringen in den Körper, unabhängig vom Geschlecht der Beteiligten. Für Jungen und Männer, die Gewalt erlebt haben, ändert das die Ausgangslage.

Zum Stealthing, dem heimlichen Entfernen des Kondoms: Es kann nach der Revision von Art. 190 Abs. 1 erfasst werden, weil der Geschlechtsverkehr ohne Kondom dann gegen den Willen der anderen Person geschieht. Im Gesetzestext selbst kommen weder «Stealthing» noch «Kondom» vor, die Strafbarkeit ergibt sich aus der Auslegung.

Sexuelle Belästigung, also Worte, Gesten und aufgedrängte Berührungen unterhalb dieser Schwelle, bleibt in Art. 198 StGB geregelt und ist ein Antragsdelikt.

Warum die Schweiz nicht «Nur Ja heisst Ja» gewählt hat

Im Parlament standen sich zwei Modelle gegenüber. Die Zustimmungslösung («Nur Ja heisst Ja») hätte verlangt, dass eine Zustimmung vorliegt. Die Widerspruchslösung verlangt, dass kein entgegenstehender Wille übergangen wird. Durchgesetzt hat sich die zweite, ergänzt um die Schockzustands-Variante.

Der Unterschied wirkt fein, ist aber pädagogisch folgenreich. Die Zustimmungslösung hätte eine einfache Lehrbotschaft ergeben: Frag nach. Die Widerspruchslösung verlangt etwas Anspruchsvolleres, nämlich die Fähigkeit, ein Nein auch dann zu erkennen, wenn es nicht ausgesprochen wird.

Das ist keine Kleinigkeit. Ein Nein zeigt sich häufig nicht als Satz, sondern als Wegdrehen, Verstummen, Erstarren, als plötzliche Steifheit im Körper oder als Ausweichen mit einer Ausrede. Die Psychologinnen Celia Kitzinger und Hannah Frith haben schon 1999 gezeigt, dass Ablehnung im Alltag selten mit einem ausdrücklichen «Nein» formuliert wird und dass junge Frauen diese indirekten Formen sehr genau kennen. Ihre Schlussfolgerung: Es sollte gar nicht nötig sein, «Nein» zu sagen, um als ablehnend verstanden zu werden.

Das Erkennen ist die schwierigere Seite. In einer repräsentativen Befragung von gfs.bern im Auftrag von Amnesty International Schweiz gaben 43 Prozent der Männer an, es sei für sie schwierig einzuschätzen, was das Gegenüber möchte. Wer Jugendliche auf dieses Recht vorbereiten will, muss ihnen beibringen, auch in der Erregung aufmerksam für das Gegenüber zu bleiben. Das ist eine körperbezogene Aufgabe, keine juristische.

Freezing ist keine Entscheidung

Hier liegt für mich der wichtigste Lerninhalt, und er kommt in kaum einem Unterrichtsmaterial vor.

Bei Bedrohung reagiert der Körper in einer abgestuften Abfolge, die in der Traumaforschung als Verteidigungskaskade beschrieben wird. Die Psychiaterin Kasia Kozlowska und Kollegen fassen sie in einer Übersicht von 2015 so zusammen: Am Anfang steht die Alarmbereitschaft. Kampf und Flucht sind aktive Abwehr. Das Freeze ist eine angehaltene Kampf- oder Fluchtreaktion, eine aufmerksame, angespannte Bewegungslosigkeit, die früh auftreten kann. Die tonische Immobilität und die kollabierte Immobilität sind letzte Reaktionen auf eine ausweglose Bedrohung, wenn aktive Abwehr gescheitert oder nicht möglich ist.

Umgangssprachlich wird das alles zu «Freezing» zusammengezogen. Für den Unterricht zählt, was diese Zustände gemeinsam haben: Sie sind keine Entscheidung, keine Passivität und kein Einverständnis. Es sind unwillkürliche Reaktionen, die sich nicht abstellen lassen.

Und sie sind häufig. In einer schwedischen Studie wurden 298 Frauen befragt, die innerhalb eines Monats nach einer Vergewaltigung eine Notfallklinik aufgesucht hatten. 70 Prozent berichteten eine deutliche tonische Immobilität während der Tat, 48 Prozent eine extreme. Die tonische Immobilität hing mit einer späteren posttraumatischen Belastungsstörung und schweren Depressionen zusammen.

Viele Betroffene kennen diese Reaktion nicht und machen sich Vorwürfe, sich nicht gewehrt zu haben. Eine niederländische Forschungsgruppe beschreibt Abwehrreaktionen wie die tonische Immobilität als häufig, aber unbekannt, und als Quelle von Scham und Schuldgefühlen. Sie prüft derzeit in einer randomisierten Studie, ob Aufklärung darüber diese Gefühle bei Jugendlichen verringert. Ergebnisse liegen noch nicht vor. Dazu passt eine Schweizer Zahl: In einer Befragung von gfs.bern von 2019 hatten nur 8 Prozent der Frauen, die sexuelle Gewalt erlebt hatten, Strafanzeige erstattet, und 51 Prozent waren sich nicht sicher, ob sie überhaupt das Recht dazu hätten.

Wer als Fünfzehnjährige gelernt hat, dass Bewegungslosigkeit eine normale Schutzreaktion ist, hat nach einem Übergriff eine andere Erklärung zur Hand als «Ich habe mich ja nicht gewehrt». Ob das die Selbstvorwürfe tatsächlich senkt oder die Bereitschaft zur Anzeige erhöht, ist noch nicht belegt. Es ist ein plausibles Ziel, kein nachgewiesener Effekt.

Dasselbe gilt für eine zweite körperliche Tatsache, die noch seltener ausgesprochen wird: Der Körper kann sexuell reagieren, auch wenn die Person nicht einverstanden ist. Feuchtwerden, Erektion, sogar ein Orgasmus schliessen einen Übergriff nicht aus. Roy Levin und Willy van Berlo kommen in einer Übersichtsarbeit zum Schluss, dass Erregung und Orgasmus bei nicht einvernehmlicher Stimulation vorkommen können und kein Einverständnis anzeigen. Eine neuere Übersicht bestätigt, dass genitale Erregung bei Betroffenen beiderlei Geschlechts vorkommt; wie häufig, lässt sich wegen der unterschiedlichen Methoden nicht bestimmen.

Dahinter steht ein im Labor gut belegter Befund. Genitale Reaktion und subjektiv erlebte Erregung stimmen oft nicht überein, bei Frauen deutlich weniger als bei Männern, wie eine Metaanalyse von Meredith Chivers und Kolleg*innen über 132 Studien zeigt. Im körperbezogenen Modell Sexocorporel arbeiten wir mit dieser Unterscheidung ohnehin. Jugendliche, die davon nichts wissen, deuten die eigene Körperreaktion leicht als Beweis gegen sich selbst.

Sechs Lernziele, die sich daraus ergeben

Wer «Nein heisst Nein» unterrichten will, kommt mit dem Slogan nicht weit. Konkret geht es um Folgendes:

  • Die eigenen Signale kennen. Woran merke ich selbst, dass ich etwas nicht will? Bei vielen Menschen meldet sich der Körper vor dem Kopf.
  • Die Signale anderer lesen. Wegdrehen, Erstarren, Verstummen, mechanisches Mitmachen. Wer unsicher ist, fragt, und wartet die Antwort ab.
  • Ein Nein aushalten. Zurückweisung ist unangenehm, aber keine Kränkung und kein Verhandlungsauftakt.
  • Wissen, dass Zustimmung widerruflich ist. Ein Ja zu Beginn ist kein Ja für alles Weitere und kein Ja für später.
  • Freezing und Körperreaktionen einordnen: Erstarren und körperliche Erregung sind kein Einverständnis.
  • Die Rechtslage kennen. Was strafbar ist, wo man sich meldet, und dass eine Anzeige möglich ist, auch wenn man sich nicht gewehrt hat.

Diese Ziele sind nicht in einer Doppelstunde erreichbar, und sie sind nicht durch ein Merkblatt zu ersetzen. Sie brauchen Übung, Gespräch und eine Fachperson, die das Thema aushält.

Wie eine solche Lektion aussehen kann

Viele Lehrpersonen sagen, sie wüssten nicht, wie man das unterrichtet, ohne dass es peinlich oder übergriffig wird. Deshalb ein Aufbau, der sich in unserer Arbeit bewährt hat.

  1. Nicht mit Sexualität einsteigen. Grenzen lassen sich an harmlosen Beispielen üben, und dort lernen Jugendliche mehr, weil sie nicht abwehren müssen. Wer darf mein Handy nehmen? Wer darf sich neben mich setzen? Wie merke ich, dass mir jemand zu nahe kommt, bevor ich es sage? Erst wenn diese Wahrnehmung sitzt, wird sie auf sexuelle Situationen übertragen.
  2. Körperwahrnehmung kommt vor Kommunikation. Bevor jemand ein Nein aussprechen kann, muss er es bemerken. Eine einfache Übung: Wo im Körper merkst du, dass dir etwas nicht passt? Magen, Brust, Kiefer, Schultern sind häufige Antworten.
  3. Zweideutige Situationen besprechen, nicht eindeutige. Ein klarer Übergriff ist kein Lernmaterial, weil ihn alle erkennen. Interessant sind die Situationen, in denen unklar ist, was gilt: jemand wird still, jemand lacht und weicht aus, jemand sagt zuerst ja und wird dann steif.
  4. Die Rechtslage kommt am Schluss, nicht am Anfang. Wer mit dem Strafgesetzbuch beginnt, hat eine Belehrungsstunde. Wer mit Wahrnehmung beginnt und am Schluss zeigt, dass das Gesetz genau das abbildet, hat einen Zusammenhang hergestellt.
  5. Immer mit einer Adresse enden. Jede Einheit zu diesem Thema löst bei einzelnen Jugendlichen etwas aus, das nicht in der Stunde bleibt. Wer keine Anlaufstelle nennt, lässt sie damit allein.

Dazu kommt ein Rahmen, der oft vergessen geht. In jeder Klasse können Jugendliche sitzen, die selbst etwas erlebt haben. Deshalb das Thema eine Woche vorher ankündigen, damit niemand unvorbereitet hineingerät. Eine Ausstiegsmöglichkeit ohne Begründung anbieten. Vorher mit Schulsozialarbeit und Schulleitung klären, wer während und nach der Stunde erreichbar ist. Keine Rollenspiele mit sexuellem Inhalt. Keine Selbstoffenbarung im Plenum, auch nicht freiwillig. Und ein Nachgespräch anbieten statt nur einer Telefonnummer an der Wandtafel. Material für solche Lektionen steht auf unserer Seite Sexualkunde unterrichten.

Warum «Nein sagen lernen» nicht reicht

In vielen Präventionsangeboten liegt der Schwerpunkt darauf, Mädchen und junge Frauen im Neinsagen zu stärken. Das kann wirken. Eine kanadische Studie mit Studentinnen im ersten Studienjahr zeigte, dass ein gut gemachtes Widerstandsprogramm das Risiko einer vollendeten Vergewaltigung innerhalb eines Jahres fast halbierte, von 9,8 auf 5,2 Prozent.

Als alleiniges Lernziel greift es trotzdem zu kurz. Es richtet sich nur an die Person, die einen Übergriff erleben könnte, und es geht an der Rechtslage vorbei: Strafbar macht sich, wer einen entgegenstehenden Willen übergeht, nicht, wer ihn zu leise geäussert hat.

Deshalb braucht es beide Seiten. Wer eine sexuelle Handlung initiiert, trägt die Verantwortung dafür, sich zu vergewissern. Diese Botschaft richtet sich an alle Beteiligten, und sie ist auch für junge Männer entlastend: Sie macht klar, was von ihnen erwartet wird, statt sie unter Generalverdacht zu stellen.

Diese Umstellung verändert in einer Klasse die Gesprächsdynamik. Solange nur über «Nein sagen» geredet wird, hören Jungen zu und fühlen sich nicht gemeint. Sobald über «sich vergewissern» geredet wird, reden sie mit.

Konsens ist mehr als Straflosigkeit

Das Strafrecht markiert die untere Grenze. Es beschreibt, was verboten ist, nicht, was gut ist.

Eine sexuelle Begegnung, in der niemand widersprochen hat, ist strafrechtlich einwandfrei, aber nicht unbedingt gewollt. In einer US-Studie führten 160 Studierende in festen Beziehungen zwei Wochen lang Tagebuch. 38 Prozent stimmten in dieser Zeit sexuellen Handlungen zu, die sie eigentlich nicht wollten, meist um dem Gegenüber entgegenzukommen, Nähe zu fördern oder Spannungen zu vermeiden. Die meisten erlebten das nicht als negativ. Zustimmen und Wollen sind also zweierlei, und beides lässt sich besprechen.

Deshalb gehört zum Thema Konsens ein zweiter Strang, der über das Recht hinausgeht: Wie sage ich, was ich mag? Wie frage ich, ohne dass es sich wie ein Formular anfühlt? Wie ändere ich mittendrin die Richtung? Jugendliche halten das oft für unmöglich, weil ihnen niemand gezeigt hat, wie es klingt.

Der Lehrplan 21 bietet dafür einen Anknüpfungspunkt. Die Kompetenz ERG.5.3 verlangt auf der Sekundarstufe I, dass Schülerinnen und Schüler «Beziehungen, Liebe und Sexualität reflektieren und ihre Verantwortung einschätzen» können. Das Wort Verantwortung steht dort bereits. Es muss nur gefüllt werden.

Für Institutionen: Einwilligungsfähigkeit

In Institutionen der Behindertenhilfe, in der Psychiatrie und in der Alterspflege stellt sich die Frage in verschärfter Form. Dort geht es nicht nur darum, ob jemand zugestimmt hat, sondern ob er zustimmen konnte.

Die Antwort darauf ist heikler, als sie in Merkblättern erscheint. Die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften hält für die Medizin fest: «Urteilsfähigkeit wird nicht allgemein beurteilt, sondern immer im Hinblick auf eine konkrete Willensäusserung und eine bestimmte Entscheidung.» Eine Person kann in der Lage sein, einer Umarmung zuzustimmen, und nicht in der Lage, die Folgen einer Schwangerschaft zu überblicken.

Die Normen, die dahinterstehen, fehlen in vielen Konzepten. Art. 191 StGB stellt unter Strafe, wer «eine urteilsunfähige oder eine zum Widerstand unfähige Person zum Beischlaf, zu einer beischlafsähnlichen oder einer anderen sexuellen Handlung missbraucht», mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Für Mitarbeitende kommt Art. 193 StGB dazu, die Ausnützung einer Notlage oder einer durch ein Arbeitsverhältnis oder anderweitig begründeten Abhängigkeit, mit bis zu fünf Jahren.

Teams, die das nicht differenzieren, landen bei einer von zwei falschen Lösungen: Sie verbieten pauschal, oder sie schauen weg. Beides verletzt Rechte, im ersten Fall das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, im zweiten den Schutzauftrag. Wir behandeln diese Fragen in der Seminarreihe Sexualität und Behinderung; die Begriffe Sexualassistenz und Sexualbegleitung ordnet die Seite Sexualassistenz und Sexualbegleitung.

Was jetzt zu tun ist

Das revidierte Sexualstrafrecht ist in Kraft. Die Bildungsseite hat noch nicht nachgezogen: Es gibt keine verbindliche Vorgabe, die Konsens als Lernziel festschreibt.

Bis das geschieht, liegt es bei den einzelnen Schulen, Institutionen und Fachpersonen. Im Diplomlehrgang Sexualpädagogik ist Konsens fester Bestandteil.

Zwei Unterrichtsstunden reichen nicht, um jemanden zu schützen. Sie reichen möglicherweise dafür, dass eine Sechzehnjährige nach einem Übergriff eine andere Erklärung zur Hand hat als «Ich habe mich ja nicht gewehrt». Mehr lässt sich nicht versprechen, und weniger ist es auch nicht.

Häufige Fragen

Seit wann gilt in der Schweiz «Nein heisst Nein»?

Seit dem 1. Juli 2024. Strafbar ist seither eine sexuelle Handlung gegen den Willen einer Person, auch ohne Gewalt oder Drohung, sowie das Ausnützen eines Schockzustands (Art. 189 und 190 StGB). Eine Gegenwehr ist nicht Voraussetzung.

Gilt in der Schweiz die Zustimmungslösung «Nur Ja heisst Ja»?

Nein. Das Parlament hat sich für die Widerspruchslösung entschieden, ergänzt um die Variante des Schockzustands. Eine ausdrückliche Zustimmung ist rechtlich nicht verlangt. Strafbar ist, wer gegen den Willen einer Person handelt; dieser Wille kann sich auch aus den Umständen ergeben.

Was bedeutet Freezing?

Freezing ist der umgangssprachliche Begriff für unwillkürliche Erstarrungsreaktionen bei Bedrohung. Fachlich wird unterschieden zwischen dem Freeze, einer aufmerksamen, angespannten Bewegungslosigkeit, und der tonischen Immobilität, einer tiefen Lähmung bei ausweglos erlebter Bedrohung. Beides ist keine Entscheidung und kein Einverständnis. Das Gesetz spricht nicht von Freezing, sondern erfasst das Ausnützen eines Schockzustands.

Ist Stealthing strafbar?

Stealthing, das heimliche Entfernen des Kondoms, kann seit der Revision vom 1. Juli 2024 als sexuelle Handlung gegen den Willen einer Person nach Art. 190 StGB erfasst werden. Das Gesetz nennt Stealthing nicht ausdrücklich; die Strafbarkeit ergibt sich aus der Auslegung.

Können auch Männer Opfer einer Vergewaltigung sein?

Ja. Art. 190 StGB ist seit der Revision geschlechtsneutral formuliert und erfasst beischlafsähnliche Handlungen mit Eindringen in den Körper, unabhängig vom Geschlecht der Beteiligten.

Bedeutet körperliche Erregung während eines Übergriffs Einverständnis?

Nein. Genitale Erregung und sogar ein Orgasmus können auch bei nicht einvernehmlichen Handlungen auftreten. Laut einer Metaanalyse über 132 Studien stimmen genitale Reaktion und erlebte Erregung oft nicht überein, bei Frauen noch weniger als bei Männern. Ein Einverständnis zeigt die Körperreaktion nicht an.

Ist Konsens ein Thema im Lehrplan 21?

Indirekt. Die Kompetenz ERG.5.3 auf der Sekundarstufe I verlangt, dass Jugendliche Beziehungen, Liebe und Sexualität reflektieren und ihre Verantwortung einschätzen können. Im ersten und zweiten Zyklus sollen Kinder unangenehme Berührungen benennen, Nein sagen und Hilfe holen (NMG.1.2). Eine ausdrückliche Vorgabe zu Konsens enthält der Lehrplan nicht.

Weitere Beiträge der Reihe

Quellen

  • Schweizerisches Strafgesetzbuch, Art. 189, 190, 191, 193 und 198; Fassung in Kraft seit 01.07.2024, fedlex.admin.ch
  • Scheidegger, N. (2023): «Nein heisst Nein +». Revision von Art. 190 StGB. Vortrag, Universität Zürich, 20.04.2023, mit Zitat aus den Gesetzesmaterialien (BBl 2022), PDF
  • Kozlowska, K., Walker, P., McLean, L. & Carrive, P. (2015): Fear and the Defense Cascade: Clinical Implications and Management. Harvard Review of Psychiatry 23(4), 263–287, doi:10.1097/HRP.0000000000000065
  • Möller, A., Söndergaard, H. P. & Helström, L. (2017): Tonic immobility during sexual assault – a common reaction predicting post-traumatic stress disorder and severe depression. Acta Obstetricia et Gynecologica Scandinavica 96(8), 932–938, doi:10.1111/aogs.13174
  • Knipschild, R. u. a. (2024): BLAME-LESS STUDY: a two-arm randomized controlled trial. Rationale, study design, and methods. European Journal of Psychotraumatology 15(1), 2315794, doi:10.1080/20008066.2024.2315794
  • Levin, R. J. & van Berlo, W. (2004): Sexual arousal and orgasm in subjects who experience forced or non-consensual sexual stimulation – a review. Journal of Clinical Forensic Medicine 11(2), 82–88, doi:10.1016/j.jcfm.2003.10.008
  • Vandervoort, M., Liosatos, A., Aladhami, H., Suschinsky, K. D. & Lalumière, M. L. (2024): Victim Sexual Arousal During Nonconsensual Sex: A Scoping Review. Archives of Sexual Behavior 53(6), 2305–2318, doi:10.1007/s10508-024-02852-2
  • Chivers, M. L., Seto, M. C., Lalumière, M. L., Laan, E. & Grimbos, T. (2010): Agreement of self-reported and genital measures of sexual arousal in men and women: a meta-analysis. Archives of Sexual Behavior 39(1), 5–56, doi:10.1007/s10508-009-9556-9
  • Kitzinger, C. & Frith, H. (1999): Just Say No? The Use of Conversation Analysis in Developing a Feminist Perspective on Sexual Refusal. Discourse & Society 10(3), 293–316, doi:10.1177/0957926599010003002
  • Senn, C. Y. u. a. (2015): Efficacy of a sexual assault resistance program for university women. New England Journal of Medicine 372(24), 2326–2335, doi:10.1056/NEJMsa1411131
  • O’Sullivan, L. F. & Allgeier, E. R. (1998): Feigning sexual desire: Consenting to unwanted sexual activity in heterosexual dating relationships. Journal of Sex Research 35(3), 234–243, doi:10.1080/00224499809551938
  • gfs.bern (2019): Befragung sexuelle Gewalt an Frauen. Im Auftrag von Amnesty International Schweiz, S. 16, gfsbern.ch
  • gfs.bern (2022): Wahrnehmung sexuelle Beziehungen und Gewalt. Im Auftrag von Amnesty International Schweiz, S. 30, gfsbern.ch
  • SAMW (2019): Urteilsfähigkeit in der medizinischen Praxis. Medizin-ethische Richtlinien, S. 22, samw.ch
  • D-EDK: Sexualkundlicher Unterricht im Lehrplan 21, 05.06.2018, lehrplan21.ch

Simone Dudle, M.A. Sexologie, ist Studiengangsleiterin des Diplomlehrgangs Sexualpädagogik am ISP Zürich. Sie arbeitet als freischaffende Sexualpädagogin, als Sexualtherapeutin in eigener Praxis und als systemische Therapeutin, und sie unterrichtet als Lehrerin.

Simone Dudle

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ISP Allgemein Sexualität

BDSM ist keine Diagnose

Fast die Hälfte der Befragten einer belgischen Bevölkerungsstudie hat schon einmal etwas getan, das unter BDSM fällt. Trotzdem halten viele es für ein Symptom. Was die Forschung zeigt, was die Diagnostik sagt und woran Fachpersonen den Unterschied zwischen einvernehmlicher Praxis und einem Problem erkennen.

Schwarze Lederriemen eines Floggers auf rotem Hintergrund, daneben zwei Kreuze aus schwarzem Klebeband
Foto: Anna Shvets, Pexels

Erstellt: 10. August 2026 Überarbeitet: 27. September 2026 Lesezeit: 10 Minuten Autor*in: Ben Kneubühler, Institutsleiter des ISP Zürich

BDSM steht für drei Wortpaare: Bondage und Discipline, Dominance und Submission, Sadism und Masochism. Gemeint ist ein weites Feld von Praktiken, in denen Machtgefälle, Fesselung, Rollen oder Schmerzempfinden Teil der Sexualität sind. Was diese Praktiken verbindet, ist nicht die Härte, sondern die Absprache: Sie werden verhandelt, begrenzt und können jederzeit abgebrochen werden.

Genau dieser Punkt geht in der öffentlichen Wahrnehmung meistens verloren. Wer BDSM für Gewalt hält, übersieht das Merkmal, das beides unterscheidet. Und wer es für eine Störung hält, liegt nach der aktuellen Klassifikation falsch.

Woher die Wörter kommen

Die Begriffe stammen aus der Psychiatrie des 19. Jahrhunderts und tragen bis heute deren Blick mit sich.

Sadismus geht auf den Marquis de Sade zurück. Richard von Krafft-Ebing hält 1892 in der Psychopathia sexualis fest, der Ausdruck sei «nach dem berüchtigten Marquis de Sade» gebildet und in der französischen Literatur bereits eingebürgert gewesen.

Masochismus hat Krafft-Ebing selbst geprägt, nach dem Schriftsteller Leopold von Sacher-Masoch, dessen Erzählungen, allen voran «Venus im Pelz», diese Konstellation schildern. In seinen Worten: «So genannt nach dem Schriftsteller Sacher-Masoch, dessen Romane und Novellen die Darstellung dieser Perversion zum Lieblingsgegenstande haben.»

Sadomasochismus verbindet beides zu einem Begriff. In der ICD-10 steht er bis heute als eigene Diagnose F65.5 und meint dort sexuelle Aktivitäten mit «Zufügung von Schmerzen, Erniedrigung oder Fesseln». Im Alltag ist daraus «Sado-Maso» oder «SM» geworden.

BDSM ist jünger und stammt aus der Szene selbst, nicht aus der Medizin. Das Kürzel fasst die drei Begriffspaare zusammen und vermeidet das Wort Perversion. Kink wird im englischen Sprachraum als Sammelbegriff für nicht normative sexuelle Vorlieben verwendet und ist auch in die Forschung eingegangen, etwa in Untersuchungen zu «kink-oriented patients».

Der Unterschied zwischen den älteren und den jüngeren Begriffen ist kein sprachlicher Zufall. Die einen sind Diagnosen, die anderen Selbstbezeichnungen. Wer in einer Beratung «Sadomasochismus» sagt, ordnet ein; wer «BDSM» sagt, beschreibt.

Dazu kommen Wörter, die in Schilderungen ständig vorkommen und die man kennen sollte, um zu verstehen, wovon jemand spricht: Top für die führende und Bottom für die geführte Rolle, Switch für Menschen, die beides einnehmen, Session für die verabredete Begegnung, Vanilla für Sexualität ohne diese Elemente, Safeword für das Abbruchwort und Aftercare für die Zeit danach.

Wie verbreitet es ist

Die bisher gründlichste Bevölkerungsstudie stammt aus Belgien. Lien Holvoet und Kolleg*innen befragten 2017 Menschen aus vier Altersgruppen dazu, ob sie BDSM-bezogene Fantasien haben oder entsprechende Praktiken ausüben.

  • 46,8 Prozent hatten mindestens eine BDSM-bezogene Aktivität schon einmal ausgeübt.
  • Weitere 22 Prozent gaben an, davon zu fantasieren, ohne es umgesetzt zu haben.
  • 12,5 Prozent üben mindestens eine solche Aktivität regelmässig aus.
  • 26 Prozent bezeichnen sich als an BDSM interessiert, 7,6 Prozent als praktizierend.
  • Von den Interessierten wurde sich das 61,4 Prozent vor dem 25. Altersjahr bewusst.

Die Autor*innen ziehen daraus den Schluss, dass dieses Ausmass an Interesse gegen eine Pathologisierung spricht. Einschränkend gilt: eine Befragung in einem Land, ein Querschnitt, Selbstauskunft. Die Grössenordnung deckt sich aber mit Untersuchungen zu sexuellen Fantasien aus anderen Ländern.

Was die Klassifikation sagt

In der ICD-10 gab es die Diagnose «Sadomasochismus» unter den Störungen der Sexualpräferenz. Für die ICD-11 hat eine Arbeitsgruppe der WHO diesen Bereich neu geordnet. Das Ergebnis beschreiben Geoffrey Reed und Kolleg*innen 2016 in World Psychiatry so: Die Einteilung der paraphilen Störungen unterscheidet neu zwischen Mustern, die für die öffentliche Gesundheit und die klinische Psychopathologie bedeutsam sind, und solchen, die privates Verhalten betreffen.

Entscheidend ist damit nicht, was zwei Erwachsene miteinander tun, sondern ob eine nicht einwilligende Person betroffen ist oder ob erheblicher Leidensdruck oder eine ernsthafte Gefahr besteht. Einvernehmliche Praxis unter Erwachsenen erfüllt diese Bedingungen nicht.

Für die Praxis heisst das: Wer in einer Beratung von BDSM erzählt, nennt damit keinen Befund. Die Frage ist dieselbe wie bei jedem anderen sexuellen Thema: Passt es zu dem, was diese Person will, und richtet es Schaden an?

Was die Persönlichkeitsforschung zeigt

Andreas Wismeijer und Marcel van Assen verglichen 2013 in einer niederländischen Untersuchung 902 Praktizierende mit 434 Personen einer Kontrollgruppe. Die Praktizierenden waren im Mittel weniger neurotisch, extravertierter, offener für Erfahrungen, gewissenhafter und weniger empfindlich gegenüber Zurückweisung, und sie berichteten ein höheres subjektives Wohlbefinden. In einer Eigenschaft schnitten sie ungünstiger ab: Sie waren weniger verträglich. Die Autoren fassen zusammen, BDSM lasse sich eher als Freizeitinteresse verstehen denn als Ausdruck psychopathologischer Prozesse.

Auch hier gehört die Einschränkung dazu. Die Teilnehmenden wurden über einschlägige Plattformen gewonnen, sie haben sich selbst gemeldet, und ein Querschnitt sagt nichts über Ursachen. Was die Studie zeigt, ist trotzdem eindeutig genug: Die Annahme, hinter solchen Vorlieben stehe regelmässig eine psychische Störung, hält der Prüfung nicht stand.

Warum das in der Versorgung zählt

Die Folgen der gegenteiligen Annahme sind untersucht. Jess Waldura und Kolleg*innen befragten 2016 in San Francisco 115 Personen aus der Kink-Szene zu ihren Erfahrungen im Gesundheitswesen. Berichtet wurden Erlebnisse, die Fachpersonen kennen sollten: Spuren am Körper werden als Hinweis auf häusliche Gewalt gelesen, sexuelle Praktiken als Symptom gedeutet, und viele erzählen deshalb gar nichts mehr.

Wer nicht erzählt, kann auch nicht beraten werden. Damit fallen die Fragen weg, bei denen Fachwissen wirklich hilft: Wie vermeide ich Nervenschäden beim Fesseln? Was tun bei einem Stimmungstief nach einer intensiven Szene? Wie spreche ich mit meiner Partnerin darüber, dass mir etwas zu weit ging?

Konsens ist der Unterschied, und er ist überprüfbar

In der Szene selbst kursieren zwei Kürzel, die keine Forschungsbegriffe sind, aber gut beschreiben, worum es geht: «safe, sane, consensual» und «risk-aware consensual kink». Beide meinen dasselbe Grundgerüst.

  • Vorher verhandeln: Was ist erwünscht, was ist tabu, wie lange, mit welchen Hilfsmitteln.
  • Ein Abbruchwort: ein Wort, das die Szene sofort beendet, auch ohne Begründung. Für Situationen, in denen Sprechen nicht möglich ist, ein vereinbartes Zeichen.
  • Rollen bleiben Rollen: Die Machtverteilung gilt für die Szene, nicht für die Beziehung.
  • Nachher: Zeit für das, was in der Szene Aftercare heisst, und ein Gespräch darüber, was gut war und was nicht.

Das ist derselbe Gedanke, der auch dem revidierten Sexualstrafrecht zugrunde liegt, nur ausdrücklicher ausgesprochen: Es zählt der Wille der beteiligten Person, und er kann jederzeit widerrufen werden. Was daraus für den Unterricht folgt, steht im Beitrag «Nein heisst Nein» und was das für den Unterricht bedeutet.

Auch Absprachen werden verletzt

Wer Konsens zum Unterscheidungsmerkmal erklärt, muss den zweiten Teil mitsagen: Auch in diesem Feld werden Absprachen gebrochen. Die amerikanische National Coalition for Sexual Freedom befragte 2015 Menschen aus der Szene zu nicht einvernehmlichen Erfahrungen. Von 1’041 Personen, die eine solche Erfahrung gemacht hatten, gingen weniger als drei Prozent zur Polizei. Das ist eine Verbandsbefragung mit Selbstauswahl, keine Bevölkerungsstudie; die Grössenordnung ist trotzdem aussagekräftig.

Woran das liegt, zeigt eine qualitative Untersuchung von Tammy Ling und Kolleg*innen, 2022 in Archives of Sexual Behavior erschienen. Sie wertete 67 Schilderungen aus und fand als durchgehendes Thema die Frage, ob man einen Vorfall überhaupt melden kann, ohne die eigene Lebensweise erklären oder verteidigen zu müssen.

Für die Praxis folgt daraus zweierlei. Erstens: Wer in diesem Zusammenhang Gewalt erlebt hat, rechnet oft damit, dass die Schilderung gegen ihn verwendet wird. Die erste Frage gilt deshalb nicht der Praktik, sondern dem, was abgemacht war und was davon gebrochen wurde. Zweitens: Rechtlich gilt nichts anderes als sonst. Eine sexuelle Handlung gegen den Willen einer Person ist strafbar, ob sie in einer Session stattfindet oder nicht.

Rechtlich gilt in der Schweiz eine Grenze, die auch mit Einwilligung bestehen bleibt: Eine Einwilligung deckt nicht jede Verletzung. Wo eine Handlung zu einer schweren Körperverletzung führt, hilft das Einverständnis nicht weiter. Für die Beratung heisst das nicht, dass man Recht doziert, sondern dass Verletzungsrisiken zur Sprache gehören.

Wann Beratung oder Therapie sinnvoll ist

Nicht wegen BDSM. Sondern dann, wenn eines davon zutrifft:

  • Es belastet. Scham, Angst vor Entdeckung, das Gefühl, mit den eigenen Wünschen nicht in Ordnung zu sein.
  • Das Paar ist uneinig. Eine Person möchte, die andere nicht, und beide reden nur noch über das Ob statt über das Wie.
  • Die Absprachen tragen nicht mehr. Grenzen werden überschritten, das Abbruchwort wird ignoriert, jemand fühlt sich nachher regelmässig schlecht.
  • Es wird zwanghaft. Zeitaufwand, Eskalation, Kontrollverlust. Dann geht es nicht um die Vorliebe, sondern um das Muster; die Abgrenzung beschreibt der Beitrag zur zwanghaften sexuellen Verhaltensstörung.
  • Es gibt Verletzungen oder gesundheitliche Folgen.
  • Eine Vorgeschichte spielt hinein. Nach sexualisierter Gewalt kann dieselbe Praxis für die eine Person ein Weg zur Selbstwirksamkeit sein und für die andere eine Wiederholung. Das gehört sorgfältig angeschaut, nicht pauschal beantwortet.

Im körperbezogenen Modell Sexocorporel, nach dem wir am ISP arbeiten, geht es dabei nicht um die Bewertung einer Vorliebe, sondern um die Frage, welche Fähigkeiten jemand in seiner Erregung einsetzt und ob diese Art zu erregen für ihn funktioniert. Eine Fachperson mit sexologischer Ausbildung findet man im Verzeichnis.

Was Fachpersonen brauchen

Meistens kein Spezialwissen über Praktiken, sondern drei Dinge: eine Haltung, die nicht zusammenzuckt, eine Sprache für das Thema, und genug Kenntnis der Begriffe, um eine Schilderung einzuordnen. Wer zusammenzuckt, erfährt den Rest der Geschichte nicht.

Genau dafür gibt es am ISP den Vertiefungstag BDSM und alternative Sexualität in der Sexualtherapie, ein Tagesseminar für Studierende und interessierte Fachpersonen, nächster Termin Sonntag, 11. Oktober 2026 am Grossmünsterplatz in Zürich.

Häufige Fragen

Ist BDSM eine psychische Störung?

Nein. Die ICD-11 unterscheidet bei den paraphilen Störungen zwischen Mustern, die klinisch bedeutsam sind, und solchen, die privates Verhalten betreffen. Entscheidend sind eine nicht einwilligende Person, erheblicher Leidensdruck oder eine ernsthafte Gefahr. Einvernehmliche Praxis unter Erwachsenen erfüllt das nicht.

Wie viele Menschen praktizieren BDSM?

In einer belgischen Bevölkerungsstudie hatten 46,8 Prozent mindestens eine BDSM-bezogene Aktivität schon einmal ausgeübt, 12,5 Prozent tun es regelmässig, und 7,6 Prozent bezeichnen sich selbst als praktizierend.

Sind Menschen, die BDSM praktizieren, psychisch belasteter?

Die Datenlage spricht dagegen. In einem Vergleich von 902 Praktizierenden mit 434 Kontrollpersonen waren die Praktizierenden im Mittel weniger neurotisch, extravertierter, offener und weniger empfindlich gegenüber Zurückweisung, mit höherem subjektivem Wohlbefinden.

Wo verläuft die Grenze zwischen BDSM und Gewalt?

Bei der Einwilligung, und zwar bei einer Einwilligung, die informiert ist und jederzeit zurückgenommen werden kann. Wird ein Abbruchwort ignoriert oder eine Absprache übergangen, ist die Grenze überschritten. Zudem deckt eine Einwilligung rechtlich nicht jede Verletzung.

Wann sollte man wegen BDSM eine Beratung aufsuchen?

Wenn es belastet, wenn ein Paar sich darüber nicht verständigen kann, wenn Absprachen nicht mehr halten, wenn es zwanghaft wird oder wenn Verletzungen auftreten. Die Vorliebe allein ist kein Grund.

Wie spricht eine Fachperson das Thema an?

Offen und ohne Deutung: fragen, was die Person selbst daran gut findet, was sie beunruhigt, und wie die Absprachen aussehen. Wer eine Praxis sofort einordnet, bekommt keine zweite Schilderung.

Quellen

  • Krafft-Ebing, R. von (1892): Psychopathia sexualis. Mit besonderer Berücksichtigung der conträren Sexualempfindung, 7. Auflage, Stuttgart: Ferdinand Enke, S. 89 f., archive.org
  • Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: ICD-10-GM, F65.5 Sadomasochismus, klassifikationen.bfarm.de
  • Holvoet, L., Huys, W., Coppens, V., Seeuws, J., Goethals, K. & Morrens, M. (2017): Fifty Shades of Belgian Gray: The Prevalence of BDSM-Related Fantasies and Activities in the General Population. The Journal of Sexual Medicine 14(9), 1152–1159, doi:10.1016/j.jsxm.2017.07.003
  • Wismeijer, A. A. & van Assen, M. A. (2013): Psychological characteristics of BDSM practitioners. The Journal of Sexual Medicine 10(8), 1943–1952, doi:10.1111/jsm.12192
  • Reed, G. M., Drescher, J., Krueger, R. B. u. a. (2016): Disorders related to sexuality and gender identity in the ICD-11: revising the ICD-10 classification based on current scientific evidence, best clinical practices, and human rights considerations. World Psychiatry 15(3), 205–221, doi:10.1002/wps.20354
  • Ling, T. J., Geiger, C. J., Hauck, J. M., Daquila, S. M., Pattison, J. E., Wright, S. & Stambaugh, R. (2022): BDSM, Non-Monogamy, Consent, and Stigma Navigation: Narrative Experiences. Archives of Sexual Behavior 51(2), 1075–1089, doi:10.1007/s10508-021-02191-6
  • National Coalition for Sexual Freedom: Consent Violations Survey 2015, zitiert im Programm Consent Counts, ncsfreedom.org
  • Waldura, J. F., Arora, I., Randall, A. M., Farala, J. P. & Sprott, R. A. (2016): Fifty Shades of Stigma: Exploring the Health Care Experiences of Kink-Oriented Patients. The Journal of Sexual Medicine 13(12), 1918–1929, doi:10.1016/j.jsxm.2016.09.019

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Ben Kneubühler, MSc, ist Institutsleiter des ISP Zürich und ehemaliger Studiengangsleiter des Diplomlehrgangs Sexualpädagogik. Er ist Psychotherapeut, Sexologe und in der Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen tätig.

Ben Kneubühler
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ISP Allgemein Sexualität

Ist Sexologie ein echter Beruf? Was du wirklich wissen solltest

Ja, Sexologie ist ein echter Beruf. Menschen, die Sexologie studieren, arbeiten später zum Beispiel als Sexualtherapeut:innen, Sexualpädagog:innen, in der Forschung oder nutzen das Gelernte als klare Spezialisierung in ihrem ursprünglichen Beruf.

Dass diese Frage trotzdem so oft gestellt wird, überrascht nicht. Sexualität ist noch immer tabuisiert. Viele Menschen reagieren zuerst mit Zurückhaltung oder sogar Ablehnung, wenn sie das Wort Sexologie hören. Gleichzeitig ist die Sache eigentlich sehr einfach: Wenn jemand Zahnschmerzen hat, geht diese Person zur Zahnärztin oder zum Zahnarzt. Wenn ein Muttermal auffällig aussieht, lässt man es abklären. Und wenn etwas im Bett, in der Sexualität oder in der Beziehung belastet, dann braucht es auch dafür Menschen, die professionell hinschauen können.

Genau hier zeigt sich, wie relevant Sexologie ist: als professionelles Berufsfeld nah am Leben, an Beziehungen, am Körper und an den Fragen, die Menschen wirklich beschäftigen.

Ist Sexologie ein echter Beruf? Was du wirklich wissen solltest

Warum diese Frage überhaupt so oft gestellt wird

Viele Menschen haben bis heute gelernt, dass man über Sexualität eher nicht spricht. Schon gar nicht offen, fachlich und ohne Scham. Darum wird Sexologie oft falsch eingeordnet. Manche halten das Feld für provokant, andere für zu speziell, wieder andere für etwas, das zwar interessant klingt, aber kaum ein richtiger Beruf sein kann.

Das Gegenteil ist der Fall. Gerade weil Sexualität für viele Menschen mit Unsicherheit, Leid, Konflikten, Scham oder Sprachlosigkeit verbunden ist, braucht es gut ausgebildete Fachpersonen. Menschen also, die nicht peinlich berührt ausweichen, sondern zuhören, einordnen und hilfreich begleiten können.

Wer sich diese Frage besonders oft stellt

Die Frage kommt meistens nicht von Menschen, die einfach nur neugierig sind. Sie kommt von jenen, die ernsthaft überlegen, ob sie in diesem Bereich arbeiten möchten. Häufig sind das Menschen mit einem Bachelor in Erziehungswissenschaften, Sozialer Arbeit, Psychologie oder aus einem medizinischen Bereich. Es gibt aber auch Interessierte mit anderen Abschlüssen, die prüfen möchten, ob ein Einstieg trotzdem möglich ist.

Gerade bei Menschen, die aus einem angrenzenden Feld kommen, taucht oft dieselbe Unsicherheit auf: Ist das wirklich ein solides Berufsfeld oder eher ein Thema, das viel Aufmerksamkeit bekommt, aber beruflich wenig trägt?

Die ehrliche Antwort ist klar: Sexologie trägt. Nicht als Modewort, sondern als Fachgebiet mit echten Aufgaben und echten Menschen, die Unterstützung suchen.

Woran man merkt, dass Sexologie ein echtes Berufsfeld ist

Ein Berufsfeld wird nicht dadurch real, dass es gut klingt. Es wird real, weil es konkrete Anliegen, klare Arbeitskontexte und einen tatsächlichen Bedarf gibt. Genau das ist in der Sexologie der Fall.

Menschen suchen Unterstützung bei sexuellen Problemen, bei Schmerzen, bei Lustlosigkeit, bei Fragen zur Identität, bei Konflikten in Beziehungen oder bei Themen, über die sie oft jahrelang mit niemandem gesprochen haben. Gleichzeitig brauchen Schulen, Institutionen und Fachstellen Menschen, die Sexualität nicht nur irgendwie mitdenken, sondern kompetent und verantwortungsvoll bearbeiten können.

Sexologie ist zudem interdisziplinär. Sie verbindet Bildung, Beratung, Psychologie, Medizin, Soziale Arbeit, Forschung und Körperarbeit. Wer in diesem Feld tätig ist, arbeitet also nicht im luftleeren Raum, sondern mitten an einem Thema, das viele Lebensbereiche berührt.

Was Menschen nach dem Studium tatsächlich machen

Für viele Interessierte ist das der entscheidende Punkt. Sie wollen nicht nur wissen, ob Sexologie als Thema wichtig ist, sondern wie ein beruflicher Weg danach konkret aussehen kann.

Ein häufiger Weg ist, dass Menschen sich nach dem Studium selbständig oder teilselbständig machen und in ihrer Praxis Personen mit sexuellen Problemen begleiten. Andere gehen stärker in die Sexualpädagogik. Wieder andere bringen das sexologische Wissen in ihren bestehenden Beruf ein und schärfen damit ihr Profil. Und natürlich gibt es auch jene, die sich in Richtung Forschung weiterentwickeln.

Oft bleibt es nicht bei einem einzigen Schritt. Wer therapeutisch arbeitet, bildet sich später zusätzlich weiter, etwa in Paartherapie oder Traumatherapie. Nicht, weil der Master zu wenig wäre, sondern weil viele ihr Profil mit der Zeit noch genauer ausrichten möchten. Auch das ist ein Zeichen eines echten Berufsfeldes: Man baut darauf auf, vertieft sich, spezialisiert sich weiter.

Wer den Master of Arts in Sexologie studieren kann

Der Master richtet sich vor allem an Menschen, die bereits eine fachliche Grundlage mitbringen. Typische Zugänge sind ein Bachelor in Erziehungswissenschaften, Sozialer Arbeit, Psychologie oder in einem medizinischen Bereich.

Gleichzeitig heisst das nicht, dass Menschen mit anderen Abschlüssen grundsätzlich ausgeschlossen sind. Eine Bewerbung kann auch dann möglich sein, allerdings kann das ein zusätzliches Aufnahmeverfahren nach sich ziehen. Gerade wenn jemand nicht aus dem Kernbereich kommt, ist eine Kontaktaufnahme mit dem ISP sehr sinnvoll. So lässt sich früh klären, ob der eigene Hintergrund passt und wie realistisch der Einstieg ist.

Das wirkt vielleicht zunächst nüchtern, ist aber sinnvoll. Ein Studium wie dieses lebt davon, dass Menschen das Gelernte professionell einordnen und verantwortungsvoll weiterentwickeln können.

Was den Master am ISP von vielen anderen Angeboten unterscheidet

Wer beim Studieren zuerst an Frontalunterricht denkt, an Stoff, den man mitschreibt, auswendig lernt und in einer Prüfung wieder abgibt, wird am ISP eher überrascht sein. Der Master of Arts in Sexologie funktioniert anders.

Er ist viel stärker ein Entwicklungsprozess. Viele erleben sehr deutlich, dass sie am Anfang des Studiums nicht dieselbe Person sind wie am Ende. Man lernt nicht nur Inhalte, sondern beschäftigt sich auch mit sich selbst. Mit der eigenen Haltung. Mit den eigenen Grenzen. Mit der Frage, wie man auf Klient:innen schaut. Und mit der Fähigkeit, nicht nur auf Probleme zu starren, sondern auch auf Ressourcen.

Das ist ein wesentlicher Punkt. Wer später mit Menschen zu Sexualität arbeitet, braucht mehr als Wissen. Diese Arbeit verlangt Präsenz, Selbstreflexion, Körperbewusstsein und die Fähigkeit, auch sensible Themen ruhig, achtsam und klar zu halten.

Darum spielen im Studium Selbsterfahrung, Körperarbeit und Ressourcenorientierung eine wichtige Rolle. Viele Studierende erleben genau dort einen Wandel: weg vom Reparaturdenken, hin zu einem anderen Blick. Nicht nur: Was stimmt hier nicht? Sondern auch: Was ist trotz allem da? Was trägt? Was ist bereits lebendig? Worauf kann aufgebaut werden?

Diese Art zu lernen verändert nicht nur die fachliche Kompetenz, sondern oft auch die Person selbst. Und genau das macht den Lehrgang für viele so wertvoll.

Ein typischer Aha-Moment im Studium

Ein sehr typischer Aha-Moment ist, wenn Studierende merken, dass sie nicht mehr sofort nach der schnellsten Lösung suchen. Stattdessen beginnen sie, anders wahrzunehmen. Sie hören anders zu. Sie sehen genauer hin. Sie merken, dass Menschen nicht nur aus Problemen bestehen, sondern immer auch Ressourcen mitbringen.

Oft wird an diesem Punkt spürbar: Ich nehme nicht einfach mehr Wissen mit. Ich entwickle eine andere Haltung. Und genau diese Haltung ist später entscheidend, wenn man Sexualtherapie oder andere sexologische Arbeit professionell durchführen möchte.

Was man vom Master erwarten darf und was nicht

Der Master of Arts in Sexologie kann sehr viel vermitteln: fundiertes Wissen zu Sexualität, ein professionelles Verständnis von Beratung und Begleitung, wissenschaftliche Perspektiven, eine klare Haltung und die Fähigkeit, sexualbezogene Themen kompetent in die eigene Arbeit zu integrieren.

Was man daraus aber nicht automatisch ableiten sollte: dass nach dem Studium ohne weitere Voraussetzungen jede Form von Therapie angeboten werden darf. Je nach Vorbildung, Berufsziel und rechtlichem Rahmen braucht es zusätzliche Weiterbildungen und eine saubere professionelle Einordnung.

Genau diese Nüchternheit ist wichtig. Ein guter Master muss nicht alles versprechen. Es reicht völlig, wenn er Menschen solide ausbildet, ihnen Tiefe gibt und ihnen eine klare Richtung eröffnet.

Typische Unsicherheiten vor dem Studium

Viele Interessierte fragen sich vor dem Start, ob sie überhaupt genug mitbringen oder ob das Studium vielleicht zu persönlich, zu intensiv oder zu anspruchsvoll ist. Diese Fragen sind verständlich.

Brauche ich schon viel Vorwissen in Sexologie?

Nein. Wichtiger als fertiges Spezialwissen ist Neugier und die Bereitschaft, sich fachlich und persönlich mit Sexualität auseinanderzusetzen. Das Studium baut Grundlagen auf und vertieft sie Schritt für Schritt.

Ist das Studium sehr persönlich oder sogar zu intim?

Ja, das Studium berührt persönliche Themen. Aber es geschieht in einem professionellen, achtsamen und klar gerahmten Kontext. Niemand muss etwas teilen, wozu er oder sie nicht bereit ist. Persönliche Reflexion ist wichtig, aber sie findet nicht grenzlos statt, sondern in einem sicheren und respektvollen Rahmen.

Was, wenn ich mich bei körperorientierten Übungen unsicher fühle?

Diese Unsicherheit kennen viele. Die körperorientierte Arbeit wird sorgfältig angeleitet und dient nicht der Selbstdarstellung, sondern dem besseren Verständnis von Körper, Wahrnehmung, Erregung und Beziehung. Unsicherheit ist also kein Zeichen, dass man nicht hineinpasst, sondern oft einfach Teil des Anfangs.

Kann ich das Studium neben Beruf und Privatleben schaffen?

Das Studium ist anspruchsvoll, aber berufsbegleitend konzipiert. Es braucht Zeit, Energie und Verbindlichkeit. Gleichzeitig erleben viele gerade das als Stärke, weil sie ihre berufliche Praxis direkt mit dem Studium verbinden können.

Für wen der Master gut passen kann

Der Master passt besonders gut zu Menschen, die nicht nur einen Titel erwerben möchten, sondern wirklich bereit sind, sich als Fachperson weiterzuentwickeln und auch auf sich selbst zu schauen. Wer Sexualität künftig vertieft in den eigenen Beruf integrieren möchte oder sich in Richtung sexualtherapeutischer oder sexualpädagogischer Arbeit entwickeln will, findet hier ein starkes Fundament.

Weniger passend ist das Studium für Menschen, die nur Wissen ansammeln wollen, ohne sich auf Selbstreflexion, Körperarbeit und Haltungsentwicklung einzulassen. Gerade darin liegt am ISP ein grosser Teil des Wertes.

Wie du herausfindest, ob der Master zu dir passt

Wenn du noch unsicher bist, dann lies nicht nur weiter online. Geh in Kontakt. Besuche einen Infoabend, wenn möglich einen Infotag vor Ort, oder vereinbare ein persönliches Gespräch mit jemandem aus dem Team.

Gerade bei einem Studium wie diesem merkt man oft erst im direkten Austausch, ob die Haltung, die Lernform und der Aufbau wirklich zu einem passen. Das gilt besonders dann, wenn du nicht aus einem klassischen Kernbereich kommst und zuerst klären möchtest, wie deine Voraussetzungen eingeschätzt werden.

Also: Ist Sexologie ein echter Beruf?

Ja, eindeutig.

Sexologie ist ein reales Berufsfeld mit klaren Aufgaben, echten Entwicklungsmöglichkeiten und grosser gesellschaftlicher Relevanz. Menschen arbeiten danach in Therapie, Pädagogik, Forschung oder bringen das Gelernte als Spezialisierung in ihren bestehenden Beruf ein.

Und vielleicht ist genau das der wichtigste Punkt: Weil Sexualität noch immer so oft tabuisiert wird, braucht es Menschen, die sie ernst nehmen. Nicht sensationslustig, nicht verlegen, nicht abwertend, sondern fachlich, menschlich und professionell. Dafür kann der Master of Arts in Sexologie am ISP ein sehr starker Weg sein.

FAQ

Kann ich mich auch mit einem anderen Abschluss als Psychologie, Soziale Arbeit, Medizin oder Erziehungswissenschaften bewerben?

Ja, das kann möglich sein. Dann kann aber ein zusätzliches Aufnahmeverfahren nötig werden. Am sinnvollsten ist eine direkte Kontaktaufnahme mit dem ISP, damit du deine Ausgangslage besprechen kannst.

Arbeiten Absolvent:innen später nur in der Sexualtherapie?

Nein. Sexualtherapie ist ein häufiger Weg, aber nicht der einzige. Viele arbeiten auch sexualpädagogisch, gehen in die Forschung oder nutzen den Master als Spezialisierung in ihrem ursprünglichen Beruf.

Ist der Master eher theoretisch oder eher praktisch?

Er ist deutlich mehr als reine Theorie. Das Studium verbindet Wissen mit Selbsterfahrung, Reflexion, Körperarbeit und einer professionellen Haltung, die für die spätere Arbeit zentral ist.

Wenn du beim Lesen gemerkt hast, dass dich dieses Feld inhaltlich und menschlich anspricht, dann schau dir den Master nicht nur online an. Besuche einen Infoabend, wenn möglich einen Infotag vor Ort, oder vereinbare ein persönliches Gespräch mit dem Team des ISP. So bekommst du ein realistisches Gefühl dafür, ob der Master of Arts in Sexologie zu deinem beruflichen Hintergrund, deinen Fragen und deinem weiteren Weg passt.

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Essay Blogpost Sexualität

Liebe mit Zustimmung: Konsensuelle Nicht-Monogamie als Beziehungsform

Erstellt: 5. Januar 2026 Überarbeitet: 28. September 2026 Lesezeit: 4 Minuten Autor*in: Lisa Ernst, Studentin im Master of Arts in Sexologie, Jahrgang MA7

Konsensuelle Nicht-Monogamie heisst: mehrere Beziehungen, offen ausgehandelt und von allen Beteiligten gewollt. Dieser Beitrag zeigt, was darunter fällt, welche Absprachen es braucht, wo die Freiheiten und wo die Verantwortungen liegen.

Drei Menschen gehen Arm in Arm über eine Landstrasse, als Silhouetten vor der untergehenden Sonne

Was passiert, wenn wir Liebe nicht mehr an Exklusivität knüpfen?

Was passiert, wenn wir die Idee hinterfragen, dass eine einzige Person all unsere emotionalen, sexuellen und lebenspraktischen Bedürfnisse erfüllen muss? In einer Gesellschaft, die Monogamie noch immer als stillen Standard voraussetzt, suchen immer mehr Menschen nach anderen Wegen, Nähe, Intimität und Verbindlichkeit zu leben.

Nicht-Monogam leben – was bedeutet das konkret?

Konsensuelle Nicht-Monogamie (KNM) bezeichnet verschiedene Beziehungsformen, in denen mehrere emotionale und/oder sexuelle Bindungen gleichzeitig bestehen – und zwar mit dem Wissen und der Zustimmung aller Beteiligten. Es geht nicht um heimliche Affären, sondern um bewusst getroffene Vereinbarungen, getragen von Kommunikation, gegenseitigem Respekt und persönlicher Verantwortung.

Die bekannteste Form ist Polyamorie – also Liebesbeziehungen mit mehr als einer Person. Andere leben in offenen Beziehungen, in denen Sexualität ausserhalb des Paars erlaubt ist, emotionale Exklusivität jedoch erhalten bleibt. Für andere ist Solo-Polyamorie das richtige: Sie führen bedeutungsvolle Beziehungen, leben aber ohne feste Paarstruktur oder gemeinsame Verpflichtungen.

Polyamore Beziehungen sind so unterschiedlich wie die Menschen, die sie führen.
Einige ordnen ihre Beziehungen hierarchisch: eine Primärbeziehung, daneben weitere, sogenannte sekundäre Beziehungen. Andere lehnen jede Rangordnung ab. 

Was alle Varianten verbindet, sind gemeinsame Prinzipien: Konsens, Transparenz und Achtsamkeit.

Freiheiten und Verantwortungen des nicht-monogamen Lebens

Menschen in KNM suchen nach der Möglichkeit, verschiedene Seiten von sich zu leben, ohne andere zu verletzen. Nach Verbindung und Intimität, die nicht an Exklusivität gebunden ist.

Das klingt nach Freiheit – und das ist es auch. Aber diese Freiheit hat ihren Preis: Sie verlangt Klarheit, Kommunikation, Grenzen. Und den Mut, sich selbst immer wieder neu zu begegnen.

Denn wer nicht monogam lebt, muss reden können. Über Eifersucht. Über Unsicherheiten. Über Zeit und Prioritäten. Und vor allem über das, was viele nie gelernt haben: eigene Bedürfnisse zu benennen – ohne Schuld, ohne Scham.

Und was hat das mit Sexologie zu tun?

Wer in der Sexologie tätig ist – sei es in der Therapie, Beratung oder Pädagogik – begegnet Menschen mit ganz unterschiedlichen Beziehungskonzepten. Manche kommen, weil sie sich in der Monogamie eingeengt fühlen. Andere, weil sie sich in offenen Strukturen verlieren. 

Sexologie fragt nicht, was „normal“ ist. Sie fragt: Was ist stimmig, verbindlich, konsensuell? Und: Wie begleiten wir Menschen dabei, ihren eigenen Weg zu finden – ohne Bewertung, aber mit fachlicher Tiefe.

Fazit: Monogamie ist kein Muss – entscheidend ist, was gemeinsam definiert wird.

Die Vorstellung, dass echte Liebe nur in monogamen Zweierbeziehungen existiert, ist tief in unserer Kultur verankert – aber sie ist kein Naturgesetz.

Konsensuelle Nicht-Monogamie zeigt, dass Nähe, Verlässlichkeit und Liebe auch in anderen Formen gelebt werden können – wenn sie auf Offenheit, gegenseitigem Einverständnis und bewussten Entscheidungen basieren.

Master Studentin MA7
Lisa Ernst

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Am 26. März und 2. April 2026 bieten wir einen zweitägigen Vertiefungskurs zu offenen, polyamoren und queeren Beziehungsformen an. Gemeinsam mit Dr. Ursina Donatsch beleuchten wir Konzepte, Chancen und Herausforderungen – und wie du Menschen in alternativen Beziehungsformen professionell begleiten kannst.

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Disclaimer:
Dieser Artikel basiert auf einem Essay, das im Rahmen des ersten Semesters des Masters of Arts in Sexologie von einer Studentin verfasst wurde. Das vollständige Essay kann hier gelesen werden. Das Essay dient als Lernkontrolle nach dem ersten Semester und ermöglicht den Studierenden, ihr Wissen über die verschiedenen Aspekte der Sexualwissenschaft zu vertiefen und praktisch anzuwenden.

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Wer solche Fragen beruflich bearbeiten will, findet am ISP Zürich mehrere Wege: