Rechtlich betrachtet: fast jede Person. «Sexualpädagogin» ist in der Schweiz keine geschützte Berufsbezeichnung. Wer trotzdem wissen will, wer im eigenen Schulzimmer steht, muss auf andere Dinge schauen, und die sind besser dokumentiert, als die meisten annehmen.
Von Ben Kneubühler, Institutsleiter des ISP Zürich
Stand: September 2026
Nach dem Fall Berneck stellen Schulleitungen eine Frage lauter als zuvor: Woran erkennen wir, ob eine externe Fachperson qualifiziert ist? Die Frage ist berechtigt. Wer sie ernsthaft beantworten will, stösst zuerst auf eine Lücke.
Sexualpädagogik ist die fachliche Begleitung von Menschen in ihrer sexuellen Entwicklung. Sie vermittelt Wissen über Körper, Fortpflanzung, Beziehungen und sexuelle Rechte und stärkt die Fähigkeit, eigene Grenzen wahrzunehmen und die Grenzen anderer zu respektieren. In der Schweiz ist Sexualpädagogik kein geschützter Beruf: Die Bezeichnung darf führen, wer will, unabhängig von jeder Ausbildung.
Das ist keine Randnotiz. Es bedeutet, dass eine Schulgemeinde eine Fachperson einkaufen kann, ohne dass ein Register, eine Aufsichtsbehörde oder ein Berufsverband dazwischensteht. Die Studie Sex Education Switzerland, die die PH Zürich 2024 im Auftrag des Bundes erstellt hat, hält fest: «Es gibt nur wenige Hinweise von amtlicher Seite zur notwendigen Qualifikation von Personen, die den Unterricht in Sexualaufklärung durchführen dürfen.»
Worüber wir eigentlich reden
Ein Teil der Aufregung entsteht, weil «Sexualpädagogik» für verschiedene Leute Verschiedenes bedeutet. Der internationale Bezugsrahmen ist seit 2010 dokumentiert: die Standards für die Sexualaufklärung in Europa, herausgegeben vom WHO-Regionalbüro für Europa und der deutschen Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Der Bundesrat bezeichnet sie in seinem Bericht von 2018 als zentrales, in der Schweiz breit anerkanntes Leitpapier. Auf ihnen beruht auch, was heute ganzheitliche Sexualpädagogik heisst.
Die Standards ordnen die Inhalte in acht Themenbereiche: der menschliche Körper und seine Entwicklung, Fruchtbarkeit und Fortpflanzung, Sexualität, Emotionen, Beziehungen und Lebensstile, Sexualität, Gesundheit und Wohlbefinden, Sexualität und Rechte sowie die sozialen und kulturellen Einflüsse auf Sexualität.
Die meisten dieser Bereiche haben mit Geschlechtsverkehr wenig zu tun. Sie handeln von Sprache für den eigenen Körper, von Gefühlen, von Freundschaft, von Respekt und davon, dass man Nein sagen darf. Im Bereich «Sexualität» nennen die Standards für die jüngsten Kinder auch die Selbstberührung, und zwar als Entwicklungstatsache, auf die Erwachsene ohne Beschämung reagieren sollen, nicht als Unterrichtsinhalt. Genau deshalb beginnt sexuelle Bildung früh und setzt nicht plötzlich in der sechsten Klasse ein.
Die Standards sind kein Lehrplan und in der Schweiz nicht verbindlich. Sie sind der fachliche Referenzrahmen, auf den sich kantonale Fachstellen und Ausbildungsinstitute stützen. Eine Fachperson, die ihn nicht kennt, arbeitet nach Gefühl.
Welche Titel es gibt
Einen staatlich geschützten Titel gibt es nicht. Es gibt drei Arten von Abschlüssen, und sie sagen Verschiedenes aus.
Der Dachverband Sexuelle Gesundheit Schweiz vergibt den Fachtitel «Fachperson sexuelle Gesundheit in Bildung und Beratung», in der Westschweiz «Spécialiste en santé sexuelle». Der reguläre Weg führt in der Deutschschweiz über zwei CAS-Programme der Hochschule Luzern mit je 15 ECTS-Punkten. Ein CAS ist ein Hochschulzertifikat; das CAS Sexualpädagogik dauert acht Monate und setzt einen Tertiärabschluss und drei Jahre Berufserfahrung voraus. Wer anders qualifiziert ist, kann ein Äquivalenzverfahren beantragen, eine Einzelfallprüfung der Gleichwertigkeit: bis zu sechs Monate, CHF 600, und der Nachweis muss Bildung und psychosoziale Beratung abdecken.
Der Fachverband für Sexologie Schweiz (FSS) nimmt Sexualpädagog*innen mit einem Diplom, CAS oder DAS in Sexualpädagogik als ordentliche Mitglieder auf. Sie verpflichten sich auf eine Berufsordnung und eine Fortbildungspflicht und dürfen das Kürzel FSS als Qualitätsmerkmal des Verbands führen. So steht es in den Statuten vom Juni 2025.
Daneben stehen Institutsdiplome. Das ISP vergibt den Abschluss «Dipl. Sexualpädagog*in ISP» und ist seit 2008 eduQua-zertifiziert, das ist das Schweizer Qualitätslabel für Weiterbildungsanbieter. Ein Institutsdiplom belegt eine bestimmte Ausbildung an einer bestimmten Schule.
Alle drei sind Verbands- oder Institutsabschlüsse, keine staatlichen Titel. Sie sagen trotzdem etwas aus, weil hinter jedem ein geprüftes Verfahren steht. Wer fragt: «Ist die Person zertifiziert?», fragt deshalb zu ungenau. Die brauchbare Frage lautet: Von wem, wofür, und wie lange dauerte die Ausbildung?
Im Schulzimmer steht meistens die Klassenlehrperson
Die zweite Überraschung für viele Eltern: Sexualkunde ist im Lehrplan 21 kein eigener Fachbereich. Die Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz hält das ausdrücklich fest und ergänzt: «Es ist Sache der Kantone, die Rahmenbedingungen und Detailregelungen des sexualkundlichen Unterrichts vorzugeben. Auch über die Frage einer Dispensation entscheiden die Kantone.»
Verortet sind die Inhalte im Fachbereich Natur, Mensch, Gesellschaft, und sie sind konkreter, als die öffentliche Debatte vermuten lässt. Auf der Primarstufe: den Aufbau des eigenen Körpers beschreiben (NMG.1.4), Wachstum und Entwicklung verstehen (NMG.1.5), Geschlecht und Rollen reflektieren (NMG.1.6), Freundschaft und Beziehungen pflegen (NMG.10.2). Auf der Sekundarstufe I kommen ein Grundwissen über Fortpflanzung, sexuell übertragbare Infektionen und Verhütung hinzu (NT.7.3) sowie die Kompetenz, «Beziehungen, Liebe und Sexualität zu reflektieren und die eigene Verantwortung einzuschätzen» (ERG.5.3).
Eine Kompetenz fehlt in fast jeder Debatte, obwohl sie die wichtigste ist. NMG.1.2 verlangt schon im ersten Zyklus, dass Kinder «unangenehme und ungewollte Handlungen an ihrem Körper benennen und sich dagegen abgrenzen» können, «z.B. Nein-Sagen, Hilfe holen». Im zweiten Zyklus sollen sie «sexuelle Übergriffe … und sexuelle Gewalt erkennen, wissen wie sie sich dagegen wehren und wo sie Hilfe holen können».
Der eigentliche sexualkundliche Unterricht beginnt laut D-EDK «gegen Ende der Primarstufe (5./6. Schuljahr)». Alles davor ist lebenskundlich gerahmt: Freundschaft, Gefühle, Körperwahrnehmung, Grenzen, Respekt vor unterschiedlichen Formen des Zusammenlebens. Wer den Lehrplan 21 neben die Vorwürfe legt, findet die beschriebenen Inhalte dort nicht. Die Kompetenzstufen sind öffentlich einsehbar.
Material für den eigenen Unterricht, geordnet nach Zyklus, steht auf unserer Seite Sexualkunde unterrichten.
Drei Modelle, und die Deutschschweiz hat das anfälligste
In der Schweiz haben sich drei Organisationsformen herausgebildet. Der Bundesratsbericht vom Dezember 2024 beschreibt sie auf S. 32 f.: In der Deutschschweiz liegt die Verantwortung nach einem internen Modell in erster Linie bei der Lehrperson. In der Westschweiz kommen überwiegend externe Fachpersonen für sexuelle Gesundheit in die Schulen. Im Tessin sind die Lehrpersonen zuständig und können spezifisch geschulte Fachpersonen beiziehen, ein gemischtes Modell.
Die Folgen des internen Modells benennt der Bericht direkt: «Manche Schulen bieten eine ganzheitliche Sexualaufklärung an, die Gesellschafts- und Beziehungsaspekte einschliesst, während andere sich auf die biologischen Aspekte beschränken.» Titus Bürgisser und Daniel Kunz hatten das schon 2007 die «Wer will, der kann»-Situation genannt und damals Desinteresse oder Berührungsängste als Grund vermutet. Aus unserer Weiterbildungsarbeit sehen wir einen anderen Grund häufiger: Vielen Lehrpersonen hat nie jemand gezeigt, wie es geht, und sie rechnen damit, im Konfliktfall allein dazustehen.
Die Studie im Auftrag des Bundes unterstreicht die Effizienz des Kooperationsmodells, in dem sich Lehrperson und externe Fachperson ergänzen. Das ist auch aus fachlicher Sicht die überzeugendste Lösung. Die Lehrperson kennt die Klasse, die Dynamik und die Vorgeschichte. Die Fachperson bringt Wissen mit, eine gewisse Fremdheit und die Erlaubnis, Dinge zu fragen, die man der eigenen Lehrerin nicht fragt. Der Haken, ebenfalls im Bericht: Vielen Schulen fehlt das Budget, und externe Fachpersonen arbeiten deshalb teils zu Preisen, unter denen die Qualität leidet.
Was Eltern dürfen und was nicht
Die rechtliche Lage ist klarer, als sie in Leserbriefen erscheint. Am 15. November 2014 wies das Bundesgericht die Beschwerden zweier Basler Familien ab, die ihre Kinder vom Sexualkundeunterricht in Kindergarten und den ersten beiden Primarschuljahren dispensieren lassen wollten (2C_132/2014, 2C_133/2014). Zur Genauigkeit gehört die tragende Begründung: In Basel-Stadt fand in diesen Schuljahren gerade kein systematischer, sondern nur reaktiver Sexualkundeunterricht statt, und die Sexualerziehung blieb in diesem Alter primär Sache der Eltern.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erklärte die anschliessende Beschwerde am 19. Dezember 2017 für unzulässig (A.R. und L.R. gegen die Schweiz, Nr. 22338/15), ein Nichtzulassungsentscheid und kein Sachurteil. Seine Begründung dreht das häufigste Argument gegen Sexualkunde um: Die Prävention sexueller Gewalt und Ausbeutung gehört zu den Zwecken sexueller Bildung, und Kinder sind davor in jedem Alter zu schützen.
Dazu kommt eine völkerrechtliche Pflicht. Die Lanzarote-Konvention des Europarats, für die Schweiz seit dem 1. Juli 2014 in Kraft, verlangt, dass Kinder während der Schulzeit altersgerecht über sexuellen Missbrauch und die Möglichkeiten, sich davor zu schützen, aufgeklärt werden.
Eltern haben Anspruch auf Information. Sie haben Anspruch darauf, Ziele, Inhalte und Materialien zu kennen und Rückfragen zu stellen. Der Bundesrat fasst die Rechtsprechung so zusammen, dass die primäre Verantwortung für die Sexualaufklärung zwar bei den Eltern liegt, ein neutraler und stufengerechter Sexualkundeunterricht aber ebenfalls zum Bildungsauftrag der Schule gehört. Über Dispensationen entscheiden die Kantone, nicht die einzelne Schule.
Warum die Frage 2026 lauter gestellt wird
Der Streit ist älter als der Fall Berneck. Am 17. Dezember 2013 wurde die eidgenössische Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule» eingereicht, am 30. Januar 2014 kam sie zustande. Bundesrat und Parlament empfahlen die Ablehnung, am 29. Juni 2015 zog das Komitee sie zurück. Zur Abstimmung kam sie nie.
Zurückgeblieben ist eine Konstellation, mit der Schulen bis heute leben: Der Bildungsauftrag ist rechtlich abgestützt, die politische Unterstützung dafür ist es nicht in gleichem Mass. Wenn eine einzelne Unterrichtsstunde in die Zeitung kommt, steht die Fachperson zuerst allein da.
Das erklärt, warum Schulleitungen heute nach Belegen fragen, die sie vor zehn Jahren nicht verlangt hätten. Es ist keine Misstrauensbekundung gegenüber dem Fach. Es ist der Versuch, im Ernstfall begründen zu können, warum man jemanden engagiert hat.
Woran eine Schulleitung Qualität erkennt
Wenn kein Register hilft, hilft das Gespräch. Diese Fragen bringen in einer halben Stunde mehr als jedes Zertifikat:
- Auf welchen Bezugsrahmen stützen Sie sich? Eine brauchbare Antwort nennt die WHO/BZgA-Standards und den Lehrplan 21. Eine unbrauchbare Antwort nennt persönliche Überzeugungen.
- Was tun Sie, wenn ein Kind etwas fragt, das nicht im Plan steht? Wer darauf keine ruhige Antwort hat, hat zu wenig unterrichtet.
- Wie bereiten Sie die Elterninformation vor? Wer sie der Schule überlässt, kennt den eigenen Auftrag nicht.
- Wo gehen Sie mit schwierigen Situationen hin? Intervision, Supervision, Fachaustausch. Wer allein arbeitet und niemanden nennt, arbeitet ungeschützt.
- Was haben Sie in Ihrer Ausbildung über sich selbst gelernt? Wer die eigenen Grenzen und blinden Flecken nicht kennt, überträgt sie in den Unterricht.
Die Frage nach dem eigenen Lernen ist die aussagekräftigste und wird am seltensten gestellt. Das WHO-Regionalbüro für Europa hat 2017 einen Kompetenzrahmen für Sexualpädagog*innen veröffentlicht. Er nennt die Ausbildung der Fachpersonen einen der wichtigsten Faktoren für die Qualität sexueller Bildung und verlangt ausdrücklich, dass sie die eigenen Erfahrungen und Haltungen zu Sexualität und Beziehungen reflektieren können.
Woran sich eine Klassenlehrperson absichert
Die Liste oben prüft die Fachperson. Nach Berneck stellt sich für viele Lehrpersonen die umgekehrte Frage: Was passiert mit mir, wenn sich eine Familie beschwert?
Der Schutz liegt nicht darin, heikle Themen zu meiden. Er liegt in der Nachvollziehbarkeit.
- Eltern vorab schriftlich informieren: Ziele, Themen, Zeitraum, wer unterrichtet. Ein A4-Blatt genügt, und es ist im Streitfall das wichtigste Dokument.
- Den Bezug zum Lehrplan 21 in der Unterrichtsplanung festhalten, mit den Kompetenzcodes. Damit ist der Auftrag belegt und nicht Privatmeinung.
- Die Schulleitung vor der Sequenz informieren, nicht danach. Rückhalt entsteht vorher.
- Material aufbewahren und auf Verlangen zeigen können.
- Nach der Stunde notieren, welche Fragen kamen und wie geantwortet wurde. Zwei Sätze reichen.
Nichts davon verhindert eine Beschwerde. Nach unserer Erfahrung entscheidet es aber, wie sie ausgeht.
Welche Wege ins Feld führen
Für Lehrpersonen, Sozialpädagog*innen und Fachpersonen aus der Betreuung führen mehrere Wege ins Feld. Sie unterscheiden sich vor allem in der Tiefe.
| Weg | Umfang | Voraussetzung | Abschluss |
|---|---|---|---|
| Kurzformat | ein bis wenige Tage | keine | Teilnahmebestätigung |
| CAS Sexualpädagogik, Hochschule Luzern | 15 ECTS, acht Monate, CHF 8’900 | Tertiärabschluss, drei Jahre Berufserfahrung | CAS; mit einem zweiten CAS Fachtitel von Sexuelle Gesundheit Schweiz |
| Diplomlehrgang Sexualpädagogik, ISP Zürich | anderthalb Jahre, 48 Unterrichtstage, CHF 16’900 | üblich ein Abschluss in Pädagogik, Sozialer Arbeit oder Gesundheit; Quereinstieg je nach Vorerfahrung | Dipl. Sexualpädagog*in ISP |
| Master of Arts in Sexologie, Hochschule Merseburg und ISP | dreieinhalb Jahre, 112 Unterrichtstage, CHF 38’500 | Bachelor und ein Jahr Berufserfahrung, sonst Feststellungsprüfung | akademischer Grad M.A. |
Kurzformate geben Orientierung und Material. Sie reichen, um im eigenen Unterricht sicherer zu werden. Sie reichen nicht, um als externe Fachperson in fremden Klassen zu arbeiten.
Am ISP findet der Diplomlehrgang Sexualpädagogik jeweils mittwochs statt, dazu kommen rund 300 Stunden Selbststudium und ein Diplommodul. Der nächste Jahrgang beginnt am 10. August 2027. Die meisten Teilnehmenden reduzieren ihr Pensum dafür auf 80 Prozent.
Was einen Diplomlehrgang von kürzeren Formaten unterscheidet, ist nicht die Menge des Stoffs. Es ist die Fallarbeit, die Selbsterfahrung und die Zeit, in der sich eine Haltung entwickeln kann. Am ISP kommt der körperbezogene Ansatz Sexocorporel dazu, der auch die Sexualpädagogik trägt und nicht nur die Therapie. Wie der Beruf danach aussieht, beschreibt die Seite Sexualpädagog:in werden.
Ausserhalb der Schule fehlt die Regelung ganz
Über den Schulunterricht wird geredet, über den Rest kaum. Dabei findet ein grosser Teil sexueller Bildung anderswo statt: in der offenen Jugendarbeit, in Wohnheimen, in Institutionen der Behindertenhilfe, in der stationären Kinder- und Jugendhilfe, in der Pflege.
Dort gibt es keinen Lehrplan 21. Es gibt Konzepte, wenn die Institution eines erarbeitet hat, und es gibt Teams, die sich einig sind, oder eben nicht. Wie das in der Behindertenhilfe aussieht, zeigt eine Bedürfniserhebung der Berner Gesundheit unter 233 Fachpersonen, die Jugendliche und junge Erwachsene mit Beeinträchtigung begleiten. Erhoben wurde im Februar und März 2019, überwiegend im Kanton Bern, die Stichprobe ist nicht landesweit repräsentativ. Die Fachpersonen orientieren sich in Fragen der Sexualität am stärksten am Entwicklungsstand der begleiteten Person (72 Prozent «sehr stark bis stark»), an den Menschenrechten und sexuellen Rechten (68 Prozent) und an einem institutionellen Konzept zu Sexualität, Nähe und Distanz (63 Prozent). Wo ein solches Konzept fehlt, entscheidet die Haltung der einzelnen Betreuungsperson.
Für Institutionen, die eine externe Fachperson für eine Teamschulung einkaufen, gelten teils andere Fragen als für Schulen:
- Haben Sie selbst in einer Institution gearbeitet, und in welcher Rolle?
- Wie gehen Sie damit um, wenn ein Team in der Sache uneinig ist: arbeiten Sie das aus oder überspielen Sie es?
- Was liefern Sie ausser den Kurstagen? Einen Konzeptentwurf, Moderation einer Teamsitzung, ein Follow-up?
- Wie halten Sie es mit den Grenzen der Mitarbeitenden, nicht nur denen der Klientel?
- Was tun Sie, wenn während der Schulung ein konkreter Verdachtsfall auf den Tisch kommt?
Für Institutionen ist die Qualifikationsfrage doppelt. Sie betrifft die Person, die eine Schulung durchführt, und ebenso die Person, die im Alltag reagiert, wenn zwei Bewohnende eine Beziehung beginnen oder wenn jemand im Gemeinschaftsraum masturbiert. Diese Situationen lassen sich nicht auslagern.
Die Frage hinter der Frage
Wer fragt, wer Sexualkunde unterrichten darf, fragt eigentlich: Wem vertrauen wir unsere Kinder an? Auf diese Frage gibt die Schweizer Rechtslage keine Antwort, weil sie den Beruf nicht regelt.
Sie ist trotzdem beantwortbar: über den Bezugsrahmen, über die Ausbildung, über die Bereitschaft, das eigene Vorgehen zu begründen. Schulen, die diese drei Dinge vor der Buchung klären, geraten seltener in die Lage, sie hinterher öffentlich verteidigen zu müssen.
Häufige Fragen
Ist «Sexualpädagogin» in der Schweiz ein geschützter Titel?
Nein. Die Berufsbezeichnung ist nicht staatlich geschützt, es gibt kein Register und keine Aufsichtsbehörde. Es gibt Verbands- und Institutsabschlüsse mit eigenem Prüfverfahren: den Fachtitel von Sexuelle Gesundheit Schweiz, die ordentliche Mitgliedschaft im Fachverband für Sexologie Schweiz (FSS) und Institutsdiplome wie «Dipl. Sexualpädagog*in ISP».
Ist Sexualkunde in der Schweiz obligatorisch?
Der Bildungsauftrag ist im Lehrplan 21 verankert, aber Sexualkunde ist kein eigener Fachbereich. Die Kantone regeln Rahmenbedingungen und Dispensationen. Das Bundesgericht hat 2014 eine Dispensation vom Sexualkundeunterricht in Kindergarten und Unterstufe abgelehnt, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte trat 2017 auf die Beschwerde nicht ein.
Ab welchem Alter wird Sexualkunde unterrichtet?
Der eigentliche sexualkundliche Unterricht beginnt laut D-EDK gegen Ende der Primarstufe, also im 5. oder 6. Schuljahr. Davor werden lebenskundliche Themen behandelt. Dazu gehört ab dem ersten Zyklus, unangenehme Berührungen zu benennen, Nein zu sagen und Hilfe zu holen (Lehrplan 21, NMG.1.2).
Wer unterrichtet Sexualkunde in der Deutschschweiz?
In der Regel die Klassenlehrperson. Externe Fachpersonen ergänzen, je nach Kanton und Schule. In der Westschweiz kommen überwiegend externe Fachpersonen in die Schulen, im Tessin gilt ein gemischtes Modell.
Was verdient eine Sexualpädagogin in der Schweiz?
Eine eigene Lohnstatistik gibt es nicht, weil Sexualpädagogik kein eigenständiger Beruf ist. Einsätze werden meist von Schulen, Gemeinden und Institutionen bezahlt, bei Anstellung dient das Lohnniveau der Sozialen Arbeit als Orientierung. Belegte Beispiele stehen auf der Seite Sexualpädagog:in werden.
Brauche ich ein Studium für den Diplomlehrgang Sexualpädagogik?
Nein. Üblich ist ein Abschluss in Pädagogik, Sozialer Arbeit, Gesundheit oder einem verwandten Feld, ein Quereinstieg ist je nach Vorerfahrung möglich. Rund 61 Prozent unserer Sexualpädagogik-Teilnehmenden kommen aus dem pädagogisch-sozialen Feld, am häufigsten aus dem Lehrberuf; Grundlage ist die Auswertung von 127 Anmeldungen.
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Quellen
- Bundesrat (13.12.2024): Schulische Sexualaufklärung in der Schweiz. Bericht in Erfüllung des Postulates 22.3877 WBK-N, S. 13 und 32 f., sbfi.admin.ch
- Keller, R., Kirchhoff, E. & Schoch, S. (2024): Sex Education Switzerland (SES). Studie zur Umsetzung der Sexualaufklärung in der Schweiz. PH Zürich im Auftrag des SBFI, sbfi.admin.ch
- Bundesrat (2018): Prüfung der Grundlagen zur Sexualaufklärung. Bericht in Erfüllung des Postulates 14.4115 Regazzi, parlament.ch
- D-EDK: Sexualkundlicher Unterricht im Lehrplan 21, 05.06.2018, lehrplan21.ch; Kompetenz NMG.1.2, lehrplan.ch
- WHO-Regionalbüro für Europa und BZgA (2010): Standards für die Sexualaufklärung in Europa, S. 40, PDF
- WHO-Regionalbüro für Europa und BZgA (2017): Training matters. A framework for core competencies of sexuality educators, S. 15 f., PDF
- Sexuelle Gesundheit Schweiz: Fachtitel Fachperson sexuelle Gesundheit in Bildung und Beratung, sexuelle-gesundheit.ch
- Hochschule Luzern: CAS Sexualpädagogik in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, hslu.ch
- Fachverband für Sexologie Schweiz: Statuten, Fassung vom 20.06.2025, Art. 4, sexologie-schweiz.ch
- Bürgisser, T. & Kunz, D. (2018): Sexualpädagogik und Schule. Eine Situationsanalyse. PH Luzern und HSLU Soziale Arbeit (Erhebung von 2007), schulnetz21.ch
- Kollöffel, P. (2021): Pilotprojekt «S&B – Sexualität selbstbestimmt leben mit Beeinträchtigung». Eine Bedürfniserhebung aus der Praxis. Berner Gesundheit, S. 14, insieme.ch
- Bundesgericht, Urteile 2C_132/2014 und 2C_133/2014 vom 15.11.2014; EGMR, A.R. und L.R. gegen die Schweiz, Nr. 22338/15, Nichtzulassungsentscheid vom 19.12.2017
- Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Konvention), SR 0.311.40, Art. 6, fedlex.admin.ch
Ben Kneubühler, MSc, ist Institutsleiter des ISP Zürich und ehemaliger Studiengangsleiter des Diplomlehrgangs Sexualpädagogik. Er ist Psychotherapeut, Sexologe und in der Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen tätig.

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