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Was Sexualtherapeut*innen in der Schweiz dürfen

«Sexualtherapeutin» darf sich in der Schweiz jede Person nennen. Psychotherapeutin nicht. Wer sexualtherapeutisch arbeiten will oder eine Sexualtherapie sucht, sollte den Unterschied kennen, denn an ihm hängen Bewilligung, Berufsbezeichnung und die Frage, wer die Sitzungen bezahlt.

Von Ben Kneubühler, Institutsleiter des ISP Zürich
Stand: September 2026

Sexualtherapie ist die fachliche Begleitung von Einzelpersonen und Paaren bei sexuellen Anliegen und Funktionsstörungen, etwa bei Lustlosigkeit, Erektions- oder Orgasmusschwierigkeiten oder Schmerzen beim Geschlechtsverkehr. In der Schweiz ist sie kein gesetzlich geregelter Beruf. Anders als die Psychotherapie braucht sie keinen eidgenössischen Weiterbildungstitel, und die Berufsbezeichnung ist frei.

Wer eine Behandlung sucht, findet Fachpersonen mit ISP-Abschluss im Verzeichnis der Sexualtherapeut*innen. Wer den Beruf ergreifen möchte, findet Wege und Arbeitsalltag auf der Seite Sexualtherapeut:in werden. Dieser Beitrag behandelt die rechtliche und praktische Seite.

Die Berufsbezeichnung ist frei

In der Schweiz ist «Sexualtherapeut*in» nicht geschützt. Es gibt kein staatliches Register, keine Aufsichtsbehörde und keine staatliche Zulassungsprüfung.

Was es gibt, ist ein Verbandstitel. Der Fachverband für Sexologie Schweiz (FSS) nimmt ordentliche Sexologie-Mitglieder auf, die einen Master in Sexologie, eine Zertifizierung als klinische Sexolog*in des Institut Sexocorporel International oder einen abgeschlossenen Diplomlehrgang Sexualtherapie ISP mitbringen; so steht es in den Statuten vom Juni 2025. Ordentliche Mitglieder verpflichten sich auf eine Berufsordnung und eine Fortbildungspflicht. Staatlich geschützt ist auch dieser Titel nicht. Er sagt trotzdem etwas aus, weil der Verband Ausbildung und Fortbildung prüft. Wenn der Titel für Sie zählt, klären Sie Ihre Aufnahme vor der Anmeldung zu einer Ausbildung direkt beim Verband ab.

Warum Sexualtherapie keine Psychotherapie im Sinne des Gesetzes ist

Die Psychotherapie ist in der Schweiz durch das Psychologieberufegesetz geregelt. Zur Weiterbildung in Psychotherapie wird nur zugelassen, wer einen anerkannten Ausbildungsabschluss in Psychologie besitzt (Art. 7 PsyG). Ärztinnen und Ärzte kommen über die Facharztausbildung in Psychiatrie und Psychotherapie dazu. Keine sexologische Ausbildung führt auf einen dieser Wege, auch der Master in Sexologie nicht.

Daraus folgen zwei Dinge für die Praxis. Wer Psychotherapie in eigener fachlicher Verantwortung ausüben will, braucht eine Bewilligung des Kantons, und diese setzt einen Weiterbildungstitel in Psychotherapie voraus (Art. 22 und 24 PsyG). Und wer vorgibt, einen solchen Titel zu besitzen, ohne ihn erworben zu haben, wird mit Busse bestraft (Art. 45 PsyG). Wer ohne diesen Titel arbeitet, bezeichnet das eigene Angebot deshalb als Sexualberatung oder Sexualtherapie und nicht als Psychotherapie.

Ob für eine sexualtherapeutische Tätigkeit ohne psychotherapeutischen Anspruch eine kantonale Bewilligung nötig ist, hängt vom Gesundheitsrecht des Kantons und von der konkreten Tätigkeit ab. Das sollte vor der Praxiseröffnung beim kantonalen Gesundheitsamt geklärt werden.

Genau deshalb gibt es das Feld. Sexuelle Anliegen kommen in der Psychotherapie oft zu kurz, in der Gynäkologie und Urologie fehlt die Zeit, und in der Paarberatung fehlt das sexologische Handwerk. Sexualtherapie schliesst diese Lücke, ohne Psychotherapie zu sein.

Was die Krankenkasse bezahlt

Hier liegt die häufigste Enttäuschung, auf beiden Seiten des Beratungstischs.

Die obligatorische Grundversicherung übernimmt Psychotherapie, wenn sie von einer Ärztin oder einem Arzt erbracht wird oder, auf ärztliche Anordnung, von einer zugelassenen psychologischen Psychotherapeutin. Seit dem 1. Juli 2022 gilt dafür das Anordnungsmodell des Bundes. Entscheidend ist die Zulassung der behandelnden Person, nicht die Bezeichnung der Methode. Sexualtherapie bei einer Fachperson ohne diese Zulassung wird von der Grundversicherung nicht übernommen.

Über Zusatzversicherungen ist eine Beteiligung möglich. Viele Versicherer verlangen dafür, dass die behandelnde Person in einem anerkannten Register geführt wird; in der Schweiz sind das vor allem die Stiftung ASCA und das Erfahrungsmedizinische Register EMR. Welche Methoden und Ausbildungen diese Register anerkennen und welche Versicherung was bezahlt, ist verschieden und ändert sich. Wer eine Praxis plant, klärt die eigene Registrierung früh und direkt bei den Registern. Wer eine Therapie sucht, fragt vor der ersten Sitzung bei der eigenen Versicherung nach.

Viele Klient*innen zahlen Sexualtherapie selbst. Für Fachpersonen heisst das: Preis, Rechnungsstellung und Absageregeln gehören von Anfang an geklärt und schriftlich festgehalten.

Was es für eine eigene Praxis braucht

Neben dem Fach braucht eine Praxis die unternehmerische Seite: Rechtsform und Sozialversicherungen, Raumfrage, Preisgestaltung, Datenschutz für Gesundheitsdaten und ein Zuweisungsnetz aus Ärztinnen, Psychotherapeuten und Beratungsstellen. Die meisten starten mit einem Teilpensum neben der bisherigen Anstellung und bauen über Jahre auf. Wer mit der Ausbildung beginnt und gleichzeitig kündigt, geht ein unnötiges Risiko ein. Mehr dazu auf der Seite Selbständig arbeiten.

Zur Grenze gegenüber der Psychotherapie gehört eine zweite im Alltag: Wer merkt, dass hinter einem sexuellen Anliegen eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung, eine Traumafolge oder eine körperliche Ursache steht, überweist. Ein gutes Zuweisungsnetz arbeitet in beide Richtungen.

Zwei Ausbildungswege im Überblick

Wie die beiden sexologischen Wege aufgebaut sind, beschreiben die Lehrgangsseiten ausführlich. Für die Entscheidung genügt oft dieser Vergleich:

Diplomlehrgang SexualtherapieMaster of Arts in Sexologie
Zulassungabgeschlossene Berufslehre oder Maturität und ein Jahr BerufserfahrungBachelor und ein Jahr einschlägige Berufserfahrung, sonst Feststellungsprüfung
Dauer und Umfangdrei Jahre berufsbegleitenddreieinhalb Jahre, 112 Unterrichtstage
KostenCHF 32’500CHF 38’500
AbschlussDipl. Sexualtherapeut*in ISPakademischer Grad der Hochschule Merseburg

Bei beiden kommen Zusatzkosten dazu. Beim Diplomlehrgang sind es das Aufnahmegespräch und das Aufnahmeverfahren (zusammen CHF 400), zwölf Therapiesitzungen und zwanzig Körperarbeitsstunden, die extern gebucht und direkt bezahlt werden, dazu Literatur und Reisekosten. Der eigentliche Unterschied zwischen den Wegen liegt nicht in der therapeutischen Praxis, sondern darin, dass nur der Master ein akademischer Grad ist und zu Doktorat und Hochschullehre führen kann.

Ein Hinweis zur Selbsterfahrung, weil er zur Entscheidung gehört. Laut der Lehrgangsseite evaluieren die Studierenden zum Abschluss des ersten Moduls die eigene Selbstbefriedigung anhand des Modells Sexocorporel. Über den ganzen Lehrgang begleiten Körperarbeitsblöcke den Unterricht, mit Atemtechnik, Beckenboden, Gang und Elementen der Feldenkrais-Methode. Wer später mit einer Klientin präzise über deren Erregungsverlauf sprechen will, muss den eigenen kennen. Wer damit nicht rechnet, sollte das vor der Anmeldung wissen.

Wer vor allem mit Gruppen arbeiten will, mit Klassen, Teams und Eltern, ist im Diplomlehrgang Sexualpädagogik besser aufgehoben.

Häufige Fragen

Übernimmt die Krankenkasse eine Sexualtherapie in der Schweiz?

Die Grundversicherung übernimmt Psychotherapie nur, wenn sie ärztlich erbracht wird oder auf ärztliche Anordnung von einer zugelassenen psychologischen Psychotherapeutin. Sexualtherapie bei anderen Fachpersonen zahlt sie nicht. Zusatzversicherungen beteiligen sich teilweise, oft wenn die Fachperson in einem Register wie ASCA oder EMR geführt wird. Vor der ersten Sitzung bei der eigenen Versicherung nachfragen.

Ist Sexualtherapie Psychotherapie?

Nicht im rechtlichen Sinn. Psychotherapie in eigener fachlicher Verantwortung setzt in der Schweiz einen Weiterbildungstitel in Psychotherapie und eine kantonale Bewilligung voraus (Art. 22 und 24 PsyG). Sexualtherapeutinnen ohne diesen Titel dürfen ihr Angebot nicht als Psychotherapie bezeichnen. Psychotherapeutinnen können aber zusätzlich sexualtherapeutisch ausgebildet sein.

Ist «Sexualtherapeutin» ein geschützter Titel?

Nein. Die Berufsbezeichnung ist frei. Der Fachverband für Sexologie Schweiz (FSS) führt ordentliche Mitglieder mit anerkannter Ausbildung und Fortbildungspflicht; auch das ist ein Verbandstitel, kein staatlicher.

Kann ich ohne Psychologiestudium Sexualtherapeutin werden?

Ja. Der Diplomlehrgang Sexualtherapie am ISP setzt eine abgeschlossene Berufslehre oder Maturität und ein Jahr Berufserfahrung voraus. Psychotherapie im gesetzlichen Sinn dürfen Sie ohne Psychologie- oder Medizinstudium und entsprechende Weiterbildung allerdings nicht anbieten.

Brauche ich eine Bewilligung für eine sexualtherapeutische Praxis?

Für Psychotherapie ja, nach Psychologieberufegesetz. Für Sexualberatung und Sexualtherapie ohne psychotherapeutischen Anspruch hängt es vom Gesundheitsrecht des Kantons und von der konkreten Tätigkeit ab. Klären Sie das vor der Eröffnung beim kantonalen Gesundheitsamt.

Weitere Beiträge der Reihe

Quellen

  • Bundesgesetz über die Psychologieberufe (PsyG), SR 935.81, Art. 7, 22, 24 und 45, fedlex.admin.ch
  • Bundesamt für Gesundheit: Neuregelung der psychologischen Psychotherapie ab 1. Juli 2022, bag.admin.ch
  • Fachverband für Sexologie Schweiz: Statuten, Fassung vom 20.06.2025, Art. 4, sexologie-schweiz.ch
  • ISP Zürich: Diplomlehrgang Sexualtherapie, Aufbau, Zulassung und Kosten, isp-zuerich.ch
  • ISP Zürich: Master of Arts in Sexologie, Zulassung, Feststellungsprüfung und Kosten, isp-zuerich.ch

Ben Kneubühler, MSc, ist Institutsleiter des ISP Zürich und ehemaliger Studiengangsleiter des Diplomlehrgangs Sexualpädagogik. Er ist Psychotherapeut, Sexologe und in der Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen tätig.

Ben Kneubühler
Ben Kneubühler

Von Ben Kneubühler

Ben Kneubühler, MSc, ist Institutsleiter des ISP Zürich und ehemaliger Studiengangsleiter des Diplomlehrgangs Sexualpädagogik. Er ist Psychotherapeut, Sexologe und in der Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen tätig.