Die im NZZ-Artikel beschriebenen Inhalte sind aus meiner Sicht weder ungewöhnlich noch grenzüberschreitend. Entscheidend ist, wie sie vermittelt und in den Unterricht eingebettet werden.
Von Ben Kneubühler, Institutsleiter und Studienleiter des Diplomlehrgangs Sexualpädagogik am ISP Zürich
Die NZZ berichtet über eine Strafanzeige gegen eine Sexualpädagogin, die eine vierte Klasse in Berneck unterrichtet hat. Als problematisch werden unter anderem Darstellungen nackter Körper, das Sprechen über gleichgeschlechtliche Liebe und geschlechtliche Vielfalt sowie eine Aussage zu möglichen Schmerzen beim ersten Geschlechtsverkehr genannt.
Aus meiner fachlichen Sicht gehören diese Themen grundsätzlich zum normalen Rahmen professioneller und altersgerechter Sexualpädagogik. In den beschriebenen Inhalten erkenne ich weder Pornografie noch eine fachliche Grenzüberschreitung.
Das bedeutet nicht, dass sich die konkrete Unterrichtsstunde ohne weitere Informationen abschliessend beurteilen lässt. Dafür müssten der tatsächliche Ablauf, die gestellten Kinderfragen, der genaue Wortlaut, die verwendeten Materialien und die pädagogische Einbettung bekannt sein. Der fehlende Kontext macht die genannten Themen aber nicht automatisch verdächtig.
Kinder stellen direkte Fragen
Wenn ein Kind fragt, ob der erste Geschlechtsverkehr wehtut, braucht es eine ehrliche und verständliche Antwort. Man kann erklären, dass Menschen ein Eindringen unterschiedlich erleben und dass starke Anspannung oder Verkrampfung dazu beitragen können, dass es unangenehm oder schmerzhaft wird.
Zu einer angemessenen Antwort gehört auch, dass niemand Schmerzen aushalten muss, dass sexuelle Erfahrungen freiwillig sein müssen und dass man jederzeit langsamer werden, etwas verändern oder aufhören kann.
Eine solche Antwort fordert Kinder nicht zu sexuellen Handlungen auf. Sie nimmt ihre Frage ernst und vermittelt Wissen, das ihnen hilft, körperliche Erfahrungen später einordnen zu können.
Kinder kommen heute auf vielen Wegen mit Informationen über Sexualität in Kontakt. Eine Fachperson muss deshalb auch auf Fragen reagieren können, die nicht im vorbereiteten Unterrichtsplan stehen. Fragen nicht zu beantworten, nur weil Erwachsene das Thema unangenehm finden, wäre keine verantwortungsvolle Sexualpädagogik.
Altersgerecht bedeutet nicht, Sexualität auszublenden
Altersgerechtigkeit zeigt sich nicht allein darin, welche Themen vorkommen. Entscheidend ist vor allem, wie darüber gesprochen wird: in welcher Sprache, mit welcher Ausführlichkeit, mit welchen Materialien und in welchem pädagogischen Zusammenhang.
Nackte Körper sind nicht per se sexualisierend. Die Begriffe Vulva und Penis sind keine unangemessenen Wörter. Auch gleichgeschlechtliche Liebe und geschlechtliche Vielfalt gehören zur gesellschaftlichen Realität und können Kindern sachlich und verständlich vermittelt werden.
Ebenso ist eine pädagogische Darstellung von Geschlechtsverkehr nicht allein deshalb pornografisch, weil sie einen sexuellen Vorgang zeigt. Pornografie und sexuelle Bildung unterscheiden sich grundlegend in Absicht, Darstellung und Kontext.
Sexualpädagogik vermittelt zudem mehr als biologische Fakten. Sie unterstützt Kinder darin, Sprache für ihren Körper und ihre Empfindungen zu entwickeln, eigene Bedürfnisse und Grenzen wahrzunehmen und die Grenzen anderer zu respektieren.
Der Ansatz des ISP Zürich ist entwicklungsbezogen, erfahrungsorientiert und körperbezogen. Im Diplomlehrgang werden theoretisches Wissen, praktische Übungen, Selbsterfahrung und sexualpädagogische Vermittlungskompetenzen miteinander verbunden.
Für eine fachliche Beurteilung braucht es den gesamten Unterricht
Im vorliegenden Fall werden Aussagen von Kindern durch Eltern und anschliessend durch eine Strafanzeige und die Medien wiedergegeben. Die Schule weist darauf hin, dass einzelne Schilderungen unvollständig oder missverständlich sein könnten. Der Artikel hält selbst fest, dass Aussage gegen Aussage steht.
Das bedeutet nicht, dass Rückmeldungen von Kindern oder Eltern nicht ernst genommen werden sollen. Es bedeutet aber, dass ein aus zweiter oder dritter Hand wiedergegebener Satz keine ausreichende Grundlage für eine fachliche Verurteilung bildet.
Eine seriöse Beurteilung müsste die Unterrichtsplanung, die Lernziele, die verwendeten Materialien, den Gesprächsverlauf und den Umgang der Fachperson mit den Reaktionen der Kinder einbeziehen.
Bezeichnungen wie «Anleitung zum Porno» setzen dagegen bereits ein Urteil, bevor eine solche Prüfung stattgefunden hat. Das trägt zur Polarisierung bei, klärt aber nicht, ob der Unterricht fachlich angemessen war.
Transparenz gegenüber Eltern bleibt wichtig
Schulen sollten Eltern vorab über Ziele, Themen und Rahmenbedingungen sexualpädagogischer Angebote informieren. Im Fall Berneck wurde die fehlende vorgängige Information vonseiten der Schule als Fehler anerkannt.
Eine gute Elterninformation schafft Vertrauen und ermöglicht Rückfragen. Sie kann jedoch nicht jede spontane Frage vorhersehen, die Kinder im Unterricht stellen. Ebenso wenig bedeutet Transparenz, dass einzelne Eltern ein Vetorecht gegenüber fachlich begründeten Unterrichtsinhalten erhalten.
Auch nach dem Unterricht sollten Schulen und Fachpersonen bereit sein, ihre Materialien und Entscheidungen nachvollziehbar zu erläutern.
Sexualpädagogik braucht Qualität – und Rückhalt
Sexualpädagog*innen tragen eine grosse Verantwortung. Sie müssen ihren Unterricht sorgfältig planen, ihre Sprache an die Zielgruppe anpassen, Materialien bewusst auswählen und ihre Entscheidungen fachlich begründen können.
Gleichzeitig brauchen sie den Rückhalt, direkte Fragen von Kindern beantworten zu dürfen, ohne befürchten zu müssen, dass einzelne Sätze aus dem Zusammenhang gelöst und als strafbares Verhalten dargestellt werden.
Die im NZZ-Artikel beschriebenen Inhalte geben aus meiner Sicht keinen Anlass, von Pornografie oder einer grundsätzlichen Grenzüberschreitung zu sprechen. Ob jedes Detail der Durchführung gelungen war, kann nur anhand des vollständigen Unterrichtsverlaufs geprüft werden.
Professionelle Sexualpädagogik zeichnet sich nicht dadurch aus, dass sie schwierigen Fragen ausweicht. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass sie diese sorgfältig, verständlich und ohne Beschämung beantwortet.
Hier zum NZZ-Artikel:
https://www.nzz.ch/schweiz/der-erste-geschlechtsverkehr-moege-schmerzhaft-sein-doch-es-gehe-schon-wenn-man-sich-entspanne-sagt-eine-sexualpaedagogin-vor-primarschuelern-ld.10014425
Ben Kneubühler, MSc, ist Institutsleiter des ISP Zürich und ehemaliger Studiengangsleiter des Diplomlehrgangs Sexualpädagogik. Er ist Psychotherapeut, Sexologe und in der Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen tätig.


