AGB’s Diplomehrgang Sexualpädagogik

Geltungsbereich

  • Module 1–4
  • Diplom-Modul Sexualpädagogik
  • Diplomlehrgang Sexualpädagogik

Anmeldung/Aufnahmebedingungen

Die Anmeldung erfolgt mit dem Anmeldedossier an das ISP. Die Zahl der Teilnehmenden ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Über die Aufnahme entscheidet die Leitung des ISP. Die Aufnahmebestätigung und weitere Informationen erhalten Sie nach Prüfung Ihrer Unterlagen und dem erfolgreichen Aufnahmegespräch.

Bestätigung über die Zulassung

Der Vertrag zwischen den Teilnehmenden und dem ISP kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch das ISP zustande.

Annullierung der Anmeldung seitens der Teilnehmenden

Bei Annullierung einer durch das ISP bestätigten Anmeldung besteht kein Anrecht auf Rückzahlung der Anmeldegebühr bzw. der Vorauszahlung.

Annullierung seitens des ISP

Das ISP behält sich ausdrücklich das Recht vor, Veranstaltungen trotz erfolgtem positivem Aufnahmeentscheid und schriftlicher Bestätigung bis spätestens 1 Monat vor Beginn abzusagen. Dies in Fällen von zu geringer Teilnehmendenzahl oder anderen Umständen, die eine Durchführung der Veranstaltung aus Sicht des ISP unzumutbar machen. Bereits erfolgte Zahlungen werden vollumfänglich rückerstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

Bestimmung zum Inhalt der Veranstaltung

Die Leitung des ISP behält sich vor, Änderungen im Programm, im Ablauf und in der Organisation vorzunehmen.

Finanzielle Bestimmungen

Es gelten die auf dem Anmeldeformular festgehaltenen Preise und Zahlungskonditionen. Die aufgrund von Verschiebungen und Wiederholungen von Prüfungen oder Abschlussarbeiten anfallenden Kosten tragen in jedem Fall die Teilnehmenden. Bei Abwesenheit vom Unterricht infolge Militärdienst, Krankheit, Ferien oder beruflicher Belastung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des einzelnen Betrages.

Vertragsauflösung /Kursausschluss

Dieser Vertrag gilt für die in der Anmeldung vereinbarte Kursdauer. Vorbehalten sind die Auflösung in gegenseitigem Einvernehmen. Das ISP behält sich das Recht vor, Studierende bei disziplinarischem Fehlverhalten von der Schule auszuschliessen. Dazu gehören auch Vertragsbruch, Überschreitung der Absenzenregelung, persönliche Entwicklung, welche die Studierende oder den Studierenden als nicht qualifiziert erscheinen lassen oder Nicht-Erreichen der vorgegebenen Qualifikationsanforderungen. Bei Ausschluss wird der laufende Semesterbetrag in Rechnung gestellt.

Rücktritt

Ein vorzeitiger Rücktritt aus dem Vertrag ist auf Ende des zweiten oder des vierten Moduls möglich. Die Kündigung hat bis spätestens 60 Tage vor Beginn des nächsten Moduls schriftlich zu erfolgen. Bei Austritt während einer Veranstaltung wird der Betrag für das gesamte Semester fällig bzw. wird, nicht mehr zurückerstattet. Ein Rücktritt ist mit administrativem Aufwand verbunden. Für diesen administrativen Aufwand werden CHF 500.- verrechnet. Dies gilt auch bei vorzeitigem Rücktritt vor Studienbeginn.

Schweigepflicht

  • Die ISP-Mitarbeitenden verpflichten sich zu Stillschweigen gegenüber Dritten zu Kenntnissen über Personen und Institutionen, die sie in Erfüllung ihres Auftrages erfahren haben.
  • Auskünfte über den Verlauf der Weiterbildung der Teilnehmenden und ihre persönlich-beruflichen Qualifikationen an aussenstehende Dritte werden nur nach Rücksprache mit den Betroffenen erteilt.
  • Die Teilnehmenden verpflichten sich zu Stillschweigen während und nach Beendigung der Ausbildung, wenn sie Kenntnisse über persönliche, soziale und berufliche Verhältnisse von Personen erhalten haben, insbesondere von Teilnehmenden und deren Praxisfeld, Klient*innen oder von Mitarbeitenden des ISP.

Rechte an schriftlichen Arbeiten

Schriftliche Arbeiten, die im Rahmen der Ausbildung erarbeitet wurden, dürfen nur unter Zustimmung des ISP publiziert werden.

Versicherung

Das ISP schliesst jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Der Abschluss einer Unfall- oder Haftpflichtversicherung ist Sache der Teilnehmenden. Die Benutzung der Anlagen des ISP erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen haftet das ISP nicht. Das ISP empfiehlt den Teilnehmenden ebenfalls eine Ausbildungsversicherung/Annulationsversicherung.

Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen mit dem ISP ist das Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Zürich.