Berufsbilder Sexualassistenz und Sexualbegleitung
Sexuelle Bildung, Sexualassistenz und Sexualbegleitung werden im Alltag von Institutionen ständig verwechselt. Sie bezeichnen verschiedene Dinge, sie verlangen verschiedene Qualifikationen, und sie liegen in verschiedenen Zuständigkeiten. Diese Seite ordnet die Begriffe und sagt, welche Rolle eine Institution dabei hat.
Auf dieser Seite: Die Situation · Die vier Formen · Passive Assistenz · Aktive Assistenz · Sexualbegleitung · Wer ausbildet · Was zu klären ist
Die Situation, in der die Frage auftaucht
Ein Bewohner sagt seiner Bezugsperson, dass er Sex haben möchte. Er ist erwachsen, er lebt seit zwölf Jahren in der Institution, und er hat noch nie eine Beziehung gehabt.
Im Team gehen die Meinungen sofort auseinander. Eine Mitarbeiterin findet, das gehe niemanden etwas an ausser ihn selbst. Ein anderer fragt, ob man sich strafbar mache. Jemand schlägt vor, eine Sexualbegleiterin zu organisieren. Wieder jemand sagt, das sei doch Sache der Angehörigen. Die Leitung erfährt davon zwei Wochen später.
Was in dieser Aufzählung fehlt, ist ein Gespräch mit ihm.
Und es werden drei völlig verschiedene Dinge in einen Topf geworfen. Solange das so bleibt, entscheidet am Ende die Person mit der lautesten Meinung, und die Entscheidung fällt jedes Mal anders aus.
Die vier Formen im Überblick
| Form | Was geschieht | Wer tut es | Wo man es lernt |
|---|---|---|---|
| Sexuelle Bildung | Wissen, Sprache und Haltung vermitteln, Gespräche führen, Material bereitstellen | Fachpersonen der Institution | ISP Zürich |
| Passive Sexualassistenz | Bedingungen schaffen: Privatsphäre, Verhütung, Hilfsmittel, Information, Vermittlung von Kontakten. Keine Beteiligung an sexuellen Handlungen | Betreuungspersonal | ISP Zürich |
| Aktive Sexualassistenz | Mitarbeitende sind in die sexuelle Interaktion einbezogen, etwa durch Führen der Hand | fachlich und arbeitsrechtlich ungeklärt | keine Ausbildung in der Schweiz |
| Sexualbegleitung | Körperliche Nähe bis hin zu sexuellen Handlungen, als bezahlte Dienstleistung von aussen | ausgebildete Sexualbegleiter:innen | InSeBe |
Sexuelle Bildung und passive Sexualassistenz gehören zum Auftrag der Institution. Sexualbegleitung wird von aussen eingekauft. Die aktive Sexualassistenz durch Mitarbeitende liegt dazwischen, und sie ist der Grund, warum es diese Seite braucht.
Passive Sexualassistenz ist der Normalfall
Der weitaus grösste Teil dessen, womit Institutionen zu tun haben, ist passive Sexualassistenz. Sie ist unspektakulär und sie geschieht täglich, meist ohne dass jemand sie so nennt.
Dazu gehört, ein Zimmer so zu organisieren, dass jemand ungestört sein kann. Zu klären, wann geklopft wird und wann nicht. Verhütungsmittel zu besorgen und ihre Anwendung zu erklären. Hilfsmittel zu beschaffen und zu reinigen. Ein Paar beim Auskleiden zu unterstützen und dann den Raum zu verlassen. Auf eine Frage zu antworten, statt sie an die nächste Schicht weiterzureichen.
Jede dieser Handlungen ist eine Entscheidung, und jede lässt sich fachlich begründen oder eben nicht. Genau hier entsteht die Unsicherheit, von der Teams berichten: nicht bei der grossen ethischen Frage, sondern bei der Frage, ob man das Kondom nun besorgt oder nicht.
Aktive Sexualassistenz durch Mitarbeitende
Damit ist gemeint, dass Betreuungspersonen selbst an einer sexuellen Handlung beteiligt sind. In der Fachliteratur wird das beschrieben, in Schweizer Institutionen ist es kaum geregelt, und es gibt dafür auch keine Ausbildung.
Der Grund liegt in der Rolle. Zwischen Betreuungsperson und betreuter Person besteht ein Abhängigkeitsverhältnis, das eine freiwillige Zustimmung schwer überprüfbar macht. Dazu kommen arbeitsrechtliche Fragen: Niemand kann verpflichtet werden, und niemand sollte in die Lage geraten, sich rechtfertigen zu müssen, weil er es nicht möchte.
Eine Institution, die dazu keine ausdrückliche Position hat, überlässt die Frage der einzelnen Mitarbeiterin im Moment der Situation. Das ist die schlechteste aller Varianten.
Sexualbegleitung, und was rechtlich dafür gilt
Sexualbegleitung ist ein eigener Beruf. Ausgebildete Sexualbegleiterinnen und Sexualbegleiter kommen von aussen, sie arbeiten auf eigene Rechnung, und körperliche Nähe ist Teil der Dienstleistung.
Rechtlich wird bezahlte Sexualbegleitung in der Schweiz wie Sexarbeit behandelt. Sexarbeit ist zulässig; Melde- und Bewilligungspflichten sind kantonal und kommunal geregelt und unterscheiden sich erheblich. In der Westschweiz hat sich eine eigene Praxis der «assistance sexuelle» mit eigenen Ausbildungsstrukturen entwickelt. Eine Institution klärt die Lage für ihren Standort, bevor sie vermittelt.
Die zweite Frage betrifft nicht die Sexualbegleiterin, sondern die betreute Person: Ist sie in Bezug auf diese Handlung urteilsfähig? Urteilsfähigkeit ist handlungsbezogen und nicht durch eine Beistandschaft vorentschieden. Sexualität gehört zu den höchstpersönlichen Rechten: Eine gesetzliche Vertretung kann über die Finanzierung mitreden, sie kann nicht stellvertretend einwilligen. Wo Zweifel bestehen, steht die fachliche und rechtliche Abklärung vor der Vermittlung. Für den eigenen Standort gehört diese Frage vor jeden Einzelfall geklärt, nicht in ihn hinein.
Für die Institution bleibt die Rolle in jedem Fall dieselbe: informieren, den Kontakt ermöglichen, Räumlichkeiten und Privatsphäre bereitstellen, die Finanzierung transparent regeln. Sie bezahlt nicht anstelle der Person, und sie entscheidet nicht für sie.

Wer in der Schweiz was ausbildet
- Sexualbegleitung lernt man bei InSeBe. Der Lehrgang umfasst drei Wochenendmodule, insgesamt 11,5 Tage, und kostet rund CHF 3’200. Der Besuch einer Informationsveranstaltung ist Voraussetzung für die Anmeldung. Der Beruf ist auf berufsberatung.ch als eigener Eintrag geführt. Das ISP bildet nicht zur Sexualbegleitung aus.
- Sexuelle Bildung und passive Sexualassistenz lernt man am ISP Zürich. Das ist die Arbeit, die innerhalb der Institution stattfindet, und sie ist Bestandteil der Seminarreihe weiter unten auf dieser Seite.
Was eine Institution geklärt haben muss
Diese Fragen tauchen in jeder Institution auf. Wer sie vorher beantwortet, muss sie nicht im Einzelfall unter Druck entscheiden.
- Wann darf eine Tür geschlossen sein, und wer klopft unter welchen Umständen?
- Wer besorgt Verhütungsmittel und Hilfsmittel, und aus welchem Budget?
- Vermitteln wir Kontakte zur Sexualbegleitung, und wenn ja, nach welchem Verfahren?
- Wer trägt die Kosten, und wie wird das mit der gesetzlichen Vertretung besprochen?
- Wie stellen wir fest, ob ein Wunsch freiwillig geäussert wurde?
- Was gilt für Mitarbeitende, die aus persönlichen Gründen nicht mitwirken wollen?
- Wie halten wir Selbstbestimmung und Schutzauftrag zugleich ein?
- Wer entscheidet, wenn das Team sich nicht einig wird?
- Was gilt, wenn zwei betreute Personen eine Beziehung eingehen und die Einwilligungsfähigkeit ungleich verteilt ist?
- An wen kann sich eine betreute Person wenden, wenn ihr etwas passiert, und weiss sie das?
- Welchen Melde- und Interventionsweg haben wir bei einem Verdacht auf einen Übergriff, und wer entscheidet was, bevor der Fall eintritt?
Ein Schutzkonzept beantwortet diese Fragen schriftlich. Es schützt die betreuten Menschen, und es schützt die Mitarbeitenden vor Situationen, in denen sie allein entscheiden müssen.
Die Seminarreihe Sexualität und Behinderung
Genau diese Fragen bearbeitet die sechstägige Seminarreihe des ISP. Sie richtet sich an Fachpersonen aus Institutionen und Organisationen der Behindertenhilfe und an Team- und Institutionsleitungen, die eine verbindliche Handlungskultur aufbauen wollen.
Das vierte Seminar heisst «Sexualassistenz und Sexualbegleitung: Chancen, Grenzen, Positionierung von Institutionen». Ein ganzer Tag zu dem, was diese Seite umreisst.
| Umfang | 6 Seminartage, jeweils dienstags, 09:15 bis 12:30 und 14:00 bis 17:15 Uhr |
| Nächster Start | Dienstag, 7. September 2027, bis 14. Dezember 2027 |
| Ort | Grossmünsterplatz 6, 8001 Zürich |
| Kosten | CHF 2’000.– für alle sechs Tage, Einzeltage CHF 400.– bei freien Plätzen |
| Abschluss | ISP-Zertifikat «Professionelle Begleitung von Sexualität bei Menschen mit Behinderung» |
| Dozentinnen | Camilla Christensen, MA Sexologie und Sonderschullehrerin. Patrizia Weibel, MA Sexologie, Sozialarbeiterin FH und Projektleiterin CURAVIVA Schweiz |
| Gruppe | höchstens 25 Teilnehmende |
Die Anmeldung läuft direkt, ohne Infoabend. Die Durchführung 2026 ist angelaufen und noch einzelne Tage können gebucht werden.
Für Teams gibt es die Inhalte auch als interne Schulung, abgestimmt auf Zielgruppe und Rahmenbedingungen der Institution. Anfragen an info@isp-zuerich.ch.